Pedelec mit ausgeschaltetem Tuning im Straßenverkehr?

Pedelec Tuning?
Hallo ich habe da mal eine knifflige Frage zum Pedelec (max25 km/h) tunen.
Ist es strafbar mit einem getunten Pedelec mit ausgeschaltetem Tuningmodul auf öffentlichen Wegen zu fahren?
Mit eingeschaltetem Modul ist es strafbar, klar, aber wie ist es wenn man das Tuningmodul ausgeschaltet hat und damit die Motorunterstützung auf bis 25 kmh begrenzt ist.
Hintergrund: Wir haben eine 2,5 km lange private Trainingsstrecke (Steinbruch mit Abraumhalden) die wir am Wochenende und nach Feierabend benutzen dürfen, auch mit getunten Bikes. Aber der Weg zum Steinbruch führt über ca. 5 km Straßen und Wege, die würde ich gern mit ausgeschaltetem Modul zurücklegen und dann nur auf dem Privatgelände das Modul einschalten. Das E-Bike jedesmal per Auto zum Steinbruch zu fahren finde ich blöd, so könnte ich schon mal die Anfahrt als Warmfahrstrecke nutzen. Das Tuning ein gewisses Risiko beinhaltet ist mir klar, allerdings fahren wir eh mit den Bio-Bike auch bis zu 40-50 Sachen im Downhill und wollen uns eher den Aufstieg erleichtern und mehr Runden schaffen.
Bin mal auf eure Meinungen gespannt!

Klar ist das verboten.

Das Rad ist bauartgeprüft. Da darf man nichts dran verändern.
Und ein nicht zugelassenes( wohl auch gar nicht zulassungsfähiges) Modul, betriebsbereit eingebaut aber abgeschaltet ändert daran nichts.

Übrigens, um „Meinungen“ kann es hier nicht gehen wenn es um den Straßenverkehr geht.

mfG
duck313

Eine Möglichkeit könnte sein, den Akku zu entnehmen und nicht mitzuführen (also z.B. Wechselseitig, bei inkompatiblen Modellen).

Ansonsten müsste „Abschalten“ eher „demontiert“ heißen, also z.B. das komplette Tuning-Modul auszubauen und erst vor Ort wieder einzubauen.

Was genau verstehst Du darunter?

Man kann doch auch ein E-Bike mit bis 40km/h legal betreiben. Kommt das für Euch nicht in Frage?

Hallo,

Das grundsätzliche Problem ist die Bauartzulassung. :frowning:
Bei Veränderungen erlischt diese und es ist somit strafbar damit am öffentlichen Verkehr teilzunehmen

Das Problem mit dem Schalter ist, dass wenn du in eine Kontrolle kommst und dein Pedelec auf den Rollenprüfstand kommt: Wie willst du beweisen, dass der Schalter auf Off stand bevor du angehalten wurdest?

Faule Tricks gibt es jede Menge. Wir hatten in den 70er Jahren bei unseren frisierten Mofas z.B. zusätzliche Drosselklappen im Luftfilter. Wurde man angehalten, trat man gegen den Luftfilter und die Klappe viel herunter. Auf der Rolle macht dann das Mofa noch brav 30 km/h …

Heute kann dir jeder Automobilhersteller von Dieselfahrzeugen sicher aktuelle sachdienliche Hinweise geben. :smile:

Praktisch müsste man das Pedelec dahingehen modifizieren, dass man das Tuning-Modul steckbar macht. Der Ausbau des Moduls müsste aber nur mit Werkzeug machbar sein, sodass man es nur mit entsprechendem Aufwand und Werkzeug entfernen kann. Somit könnte man bei einer Kontrolle beweisen, dass man das Modul nicht noch schnell entfernt hat.

Für das modifizierte Pedelec müsste dann beim TÜV, oder so, eine Typenprüfung, natürlich ohne das Modul, erfolgen…

MfG Peter(TOO)

Ähm - bislang ist es in Deutschland immer noch so, dass dem Verdächtigen die Schuld nachgewiesen werden muss, nicht umgekehrt. Er muss das also nicht beweisen, man muss ihm das Gegenteil beweisen.

Was natürlich ggf. nicht schwer fällt, wenn Zeugen was von ‚viel zu schnell‘ murmeln.

Aber die Möglichkeit des zu-schnell-fahrens ist ja schon nicht einfach so erlaubt. Ganz unabhängig vom Schalter, der da gar nichts nutzt. Und da liegt das eigentliche Problem: das Ding braucht eine Zulassung, eine Versicherung, vielleicht sogar einen Führerschein, ein Kennzeichen…
http://www.adfc.de/pedelecs/Recht/Rechtliches-fuer-Pedelec-Fahrer

Nicht in diesem Fall!

Wenn du mit dem Pedelec auf den Rollenprüfstand musst, findet eine Bauartprüfung statt.
Dabei geht es dann eben nicht um den Beweis, dass auf 25km/h abgeriegelt wurde, sondern darum, dass die Abriegelung überbrückt werden kann.

Man müsste also beweisen können, dass die Abriegelung während der Teilnahme am öffentlichen Verkehr, wirksam war.

MfG Peter(TOO)

Das ist immer noch falsch. Es geht nicht nur darum, ob diese Abregelung wirksam war. Sie muss dauerhaft sein. Ein einfaches Betätigen eines Schalters ist in keinem Fall ausreichend. Weshalb man nicht mal eine Zulassung dieses Gefährtes erreichen kann.

Wer lesen kann und das Gelesene auch noch versteht, ist klar im Vorteil!

Und den noch größeren Vorteil hat der, der auch noch schreiben kann, was er eigentlich ausdrücken wollte.

Vielen Dank für die Antworten!

Ich werde mir einfach die Badass Box mit einem 2. Magneten besorgen. Diese kann in 20 sec auf den Geber aufgesteckt werden für das Training und auch wieder in 20 sec abgezogen werden für die öffentlichen Straßen. Damit bin ich auf der rechtlich sicheren Seite.

Vielen Dank für Infos!