Hallo Leute,
ich hab mich mal wieder ausgegoogelt und bekomme immer die exakt verkehrten Antworten.
Wenn ich nach Pendlerpauschale und Fahrrad suche wird meistens darauf eingegangen, ob man die überhaupt bekommt (ja, man bekommt, das weiß ich) und was ist, wenn der Weg mit dem Fahrrad weiter ist, als die kürzeste Googlemapsstrecke mit dem Auto. Also man z.B. nicht die Bundesstraße entlang zur Arbeit radeln möchte.
Mein Problem ist aber dies: Meine Pendelstrecke ist, da ich für PKW gesperrte Straßen befahren darf, signifikant kürzer (11 km) als das, was die Routenplaner ohne besondere Einstellungen so ausspucken (. Bin ich verpflichtet, diese kürzere Strecke steuerlich geltend zu machen? In den Steuergesetzen habe ich nur was von der kürzesten Straßenverbindung gelesen, die anzuwenden ist. Nichts von Waldwegen. Andererseits habe ich auch von Fällen gelesen, in denen man praktisch gezwungen wäre, Mautstraßen zu benuzten, um die nach FA-Sicht kürzeste Strecke befahren zu können.
Es wäre natürlich irgendwie logisch, dass ich auch nur absetzen kann, was ich wirklich gefahren bin, aber das ist ja sonst auch nicht durchgängig geltendes Recht, sonst müsste ja jeder Fahrtenbuch führen.
Was meint Ihr? Kann ich die Strecke für PKW ansetzen oder muss ich die kürzere tatsächlich gefahrene Strecke ansetzen?