Hallo,
ich hoffe, dass ich die Situation richtig wiedergebe.
Eine Person § ist im Schuldienst verbeamtet. Durch den Stress in der Schule gerät P „auf die schiefe Bahn“, d.h. durch Alkoholkunsum wurde P dienstunfähig.
In den Entlassungsunterlagen ist von einer Befristung der Pension nichts zu lesen. Es wurde mündlich mitgeteilt, dass nach zwei Jahren eine Überprüfung des Status stattfinden wird.
Da der Dienstherr sich nicht gemeldet hat, hat P die Iniative ergriffen und sich gemeldet. Ein Amtsarzttermin wurde vereinbart und wahrgenommen.
In dem Gutachten ist festgehalten, dass P sich nicht um ihre Gesundheit gekümmert hat und weiterhin dienstunfähig ist.
Kann diese ungenügende Mithilfe zur Gesundung dazu führen, dass die Pension gestrichen wird?
Bleibt dann nur die Grundsicherung?
Ich bin euch sehr dankbar für Hinweise, ich bin mit meinen Recherchen nicht so recht weit gekommen. Der Knackpunkt scheint „mangelnde Mithilfe“ zu sein, aber ich bin nicht wirklich schlau aus den Infos geworden.
Gruß Volker