Pension, verbeamtet, "Rausschmiss möglich"?

Hallo,

ich hoffe, dass ich die Situation richtig wiedergebe.

Eine Person § ist im Schuldienst verbeamtet. Durch den Stress in der Schule gerät P „auf die schiefe Bahn“, d.h. durch Alkoholkunsum wurde P dienstunfähig.

In den Entlassungsunterlagen ist von einer Befristung der Pension nichts zu lesen. Es wurde mündlich mitgeteilt, dass nach zwei Jahren eine Überprüfung des Status stattfinden wird.

Da der Dienstherr sich nicht gemeldet hat, hat P die Iniative ergriffen und sich gemeldet. Ein Amtsarzttermin wurde vereinbart und wahrgenommen.

In dem Gutachten ist festgehalten, dass P sich nicht um ihre Gesundheit gekümmert hat und weiterhin dienstunfähig ist.

Kann diese ungenügende Mithilfe zur Gesundung dazu führen, dass die Pension gestrichen wird?

Bleibt dann nur die Grundsicherung?

Ich bin euch sehr dankbar für Hinweise, ich bin mit meinen Recherchen nicht so recht weit gekommen. Der Knackpunkt scheint „mangelnde Mithilfe“ zu sein, aber ich bin nicht wirklich schlau aus den Infos geworden.

Gruß Volker

Meine Meinung? Ich hoffe so. Warum Lehrer Beamten sein müssen erschließt sich mir eh nicht. Wir brauchen gute und qualifizierte Fachkräfte und wer sich in den letzten 10-15 Jahren für den Schuldienst entschieden hat, musste wissen, was auf ihn wartet. Dann soll man einen Versetzungsantrag auf einen anderen, ruhigen Job stellen. Und wenn man nichts tut, dass es besser wird, finde ich das Streichen der Pension völlig angemessen. Mir geht das eh quer, dass ich für die zahlen muss ,

Servus,

wenn die Voraussetzungen für Ruhestandsbezüge (Mindestdauer des aktiven Diensts im Beamtenstatus) offenbar erfüllt sind, ist eine Entlassung aus dem Dienstverhältnis per Verwaltungsakt nicht möglich. In Frage käme allenfalls die Entfernung aus dem Dienstverhältnis durch ein Disziplinargericht; das ist extrem unwahrscheinlich, da im (vorzeitigen) Ruhestand kaum ein dienstliches Fehlverhalten möglich sein wird.

Die Überprüfung des Status in zeitlichen Abständen bezieht sich hier nur auf die Frage der Dienstunfähigkeit. Wenn P z.B. bei einer solchen Überprüfung eine Therapie zum Alkoholentzug erfolgreich und mit guter Prognose absolviert hätte, wäre ihre Dienstunfähigkeit eventuell (wenn auch nicht automatisch) nicht mehr gegeben.

Schöne Grüße

MM

Hi Volker,

dass alle 2Jahre geprüft wird ist Usus - immerhin kassiert da jemand Geld der nicht dafür arbeitet - deswegen wird eine Berentung aufgrund von Dienstunfähigkeit automatisch alle paar Jahre auf Antrag des Dienstherrn überprüft (wenn er ein Interesse daran hat dass der Beamte zurückkehrt) - der Antsarzt könnte ja auch feststellen dass ein reduzierter Einsatz möglich wäre (halbes Deputat oä)

geuß h

Hallo,
P ist vermutlich in den Ruhestand versetzt worden, da absehbar mehr als drei Monate keine Dienstfähigkeit bestand. Diesen Zustand muss der Beamte mit allen ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten verbessern.
Dazu gehören auch gesunderhaltende bzw. -verbessernde Maßnahmen (siehe Beamtenrechtsstatusgesetz).

Wenn das nicht passiert, kann der Ruhestand endgültig erklärt werden. Wenn dafür nicht die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen, heisst das: der Beamte ist zu entlassen (siehe §41 LBG NRW). So einfach kommt man ebend nicht an die Pension (die falls tröstend, wohl kaum höher als die Grundsicherung wäre, wenn der Beamte nicht bereits zuvor Jahrzehnte gearbeitet hätte).

Gruß vom
Schnabel

Das zaubert mir schon ein kleines Schmunzeln aufs Gesicht.

Da er nun schon mehr als zwei Jahre Pension bezieht und sich der Dienstherr auch nicht von selbst gemeldet hat, kann man wohl vom Vorliegen ausgehen?

Für den Steuerzahler wäre das sicher schön. Besonders schwierig scheint es allerdings nicht zu sein. Und wieviele Jahrzehnte müsste denn ein Beamter für eine Pension über der Grundsicherung „arbeiten“? Liegt die Grundsicherung in NRW derzeit bei über 1.400€ im Monat? Um so wenig zu bekommen, müsste ein Lehrer allerdings so ungefähr zwei Wochen nach Verbeamtung auf ganz wundersame Weise ganz plötzlich dienstunfähig werden.

Grüße