Hallo.
Ich (35) habe eine Pensionskassen-Rentenversicherung über meinen Arbeitgeber durch Gehaltsumwandlung. Nun würde ich gerne diese wechseln (gleicher Arbeitgeber). Grund: Mein Anbieter (Delta Llyod Deutschland) wurde verkauft. Da die Versicherung ja noch bis zur Rente knapp 30 Jahre läuft, würde ich die einbezahlten Beiträge (seit 10 Jahren) in eine andere Pensionskasse (deutscher Anbieter) umschichten. Geht das? Diesen Anbieter kündigen, die einbezahlten Beiträge zu einem anderen Anbieter rüberschieben? Oder muß man sich die einbezahlten Beiträge (Rückkaufswert) auszahlen lassen? Danke
Hallo,
würden Sie den Arbeitgeber wechseln, dann wäre es möglich auch das bereits vorhandene Guthaben durch Übertragung seit 2005 ist dies möglich „Portabilität“,
auf eine neue Pensionskasse eines anderen Versicherers zu übertragen.
Da Sie jedoch nicht den Arbeitgber wechseln, haben Sie nur die Möglichkeit den laufenden Vertrag beitragsfrei zu stellen und eine neue,andere Pensionskasse die Ihr Arbeitgeber anbietet neu abzuschliessen.
Hinweis: Neue Pensionkasse bedeutet
- neue Abschlusskosten!!!
- geringerer Garantiezins (ab 2015 nur noch 1,25%), wenn sie vor 10 Jahren abgeschlossen haben berägt Ihr Garantiezins 2,75%!!!
Von daher, einfach nochmals in Ruhe überlegen. In den letzten Jahren wurden viele Versicherer verkauft bzw. übernommen und das wird auch in Zukunft so weitergehen…
Hoffe ich konnte Ihnen ein wenig weiterhelfen.
Grüße aus Bad Kissingen
Ute
Man kann folgendes tun, die bestehende Pensionskasse beitragsfrei stellen und eine neue Pensionskasse abschließen,
aber nur dann, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Denn der AG hat hier ein Direktionsrecht - er kann bestimmten, bei welchem Versicherungsunternehmen solche Verträge abgeschlossen werden.
Die Auszahlung der Pensionskasse erfolgt frühestens mit dem 60. Lebensjahr.
Was möglich ist bei einem AG-Wechsel hat bgp24 ja schon beantwortet.
Gruß Apolon