Per Einschreiben verschickt. Brief kam nicht an

hallo,

ich habe am 31.01.13 einen Brief per Einwurf Einschreiben verschickt. Ich habe einen Beleg von der DHL bekommen wo die Sendungsnummer draufsteht und die kann man ja im Internet eingeben so dass man die Ware verfolgen kann.
Bereits ein Tag später stand da „Die Sendung wurde am 01.02.2013 zugestellt.“
Somit war das Thema für mich erledigt.

Aber so kam es nicht. Der Empfänger schreibt mir, dass er den Artikel auch nach einer Woche nicht bekommen hat. Bei den Nachbarn hat er schon gefragt und er will jetzt sein Geld zurück haben.
Ich habe es verneint und er droht jetzt mit Gericht. Dafür habe ich bei Ebay eine andere Entdeckung gemacht. Er verkauft im Monat um die 50 Tickets und das teilweise für das doppelte und er ist kein gewerblicher Verkäufer sondern nur ein privater Verkäufer. Das ist strafbar und so leid mir es tun, ich habe ihn damit gedroht wenn er mich anklagt, dass ich ihn auch anklage.
Nur denke ich, dass ich doch normal nichts kann. Ich habe den Brief verschickt und der Briefträger hat eine Notiz gemacht, dass er den Brief eingeworfen hat. Die Sendungsnummer im Internet spuckt aus, dass der Brief eingeworfen wurde. Ich weiß auch, dass es mal ein Gericht gab, dass für den Empfänger entschieden hat, aber das ist ein Fall von 1000.
Allerdings frage ich hier trotzdem. Was würdet ihr denn tun ? Wenn ihr einen Brief im Wert von 100 euro verschickt und die Post sagt, dass sie den Brief da eingeworfen haben wo er hin sollte. Da würde doch normal keiner zahlen. Oder etwa doch ?

Hallo!

Ja,als Privatverkäufer wäre die Sache erledigt. Man muss im Zweifel nur den Versand nachweisen,nicht den Erhalt. Transportrisiko trägt Käufer.

Der Versand per Einschreiben ist eine doppelte Sicherheit,es dokumentiert die Zustellung und sichert eine kleine Entschädigung(20-25 €) bei Verlust.

Nur weise der Post mal nach,der Zusteller hat den Zustellvermerk gefälscht und sich die Sache selbst eingesteckt oder in falschen Kasten gesteckt.

Ich weiss nicht,ob man überhaupt der Sache nachgehen sollte und einen Antrag auf Nachforschung bei der Post machen sollte,denn wie gesagt,ich sehe nicht,warum die Post haften sollte.
Die hat den Zustellnachweis ihres Mitarbeiters.

MfG
duck313

ja, vorallem sagt die Post ja, dass der Brief zugestellt worden ist. Lustig ist auch, dass der Empfänger meint, dass er bei der Überweisung geschrieben hat, dass ich per Übergabe Einschreiben verschicken soll. Aber bei meinen Kontoauszügen steht das nicht drauf. Wo ich das geschrieben habe meint der Empfänger nun, dass er mir ja eine E-mail geschrieben habe, so dass ich es anders verschicken solle. Aber die E-mail habe ich gar nicht bekommen.

Hallo !

Der Käufer kann aber nicht vorschreiben,wie versandt werden soll,es sei denn er hat die Mehrkosten (Übergabe-Einschr.) vorab bezahlt und der Verkäufer wäre damit einverstanden.

Die email könnte ja nur in Deinem ebay-Account stehen,wenn Du die private mail-adresse nicht angegeben hattest.

mfG
duck313

Du bist aus dem Schneider. 1. Die Beweispflicht jetzt liegt am Käufer und 2. DHL (Nachforschungs-Auftrag bitte im Internet ausfüllen noch)
Das ist alles- Kannst gut schlafen.
Das er in ebay als Privater so viele gleiche Sachen verkauft wollen wir nicht wissen. Ich beobachte manchmal wie die Autos mit 80 durch die 30er Schulzone rasen-und passiert nix. Doch mich haben sie mit 47 geblitzt. Ungerecht ? Was solls. Irgendwann zahlt aber jeder seinen Preis. Der Krug geht solange…

Hallo,

nur am rande:

„ich habe ihn damit gedroht wenn er mich anklagt, dass ich ihn auch anklage“

So etwas halte ich grundsätzlich für keine sehr gute Idee.

Grüße

godam