Persönlichkeitsrechte bei gemalten Bildern

Hallo,

ich würde gerne bekannte Persönlichkeiten malen/zeichnen und die Bilder im Netz veröffentlichen. Es soll keine kommerzielle Nutzung erfolgen.

Darf ich das tun oder muss ich dann wegen den Persönlichkeitsrechten mit einer Klage rechnen?

Eine Kennzeichnung als „Kopie“ würde ausreichen denke ich mal!

Hallo,
tut mir sehr leid, aber da kann ich Ihnen leider nicht weiterhelfen. Ich wäre aber vorsichtig, auch wenn es keine kommerzielle Nutzung sein soll.

Da kenne ich mich leider nicht aus.sorry.
Mfg P.

Hallo,
ich glaube, das hier
http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild
beantwortet deine Frage ziemlich exakt.
Gruß
Brandy

Vorab muss ich sagen, dass ich darüber keine juristische Auskunft geben kann. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Personen des öffentlichen Lebens darüber befinden, welche Bilder von Ihnen veröffentlicht werden. Dann würde manche Zeitung keine Bilder mehr veröffentlichen können und Fotographen wären arbeitslos. Bezüglich der Persönlichkeitsrechte macht es keinen Unterschied, ob gemalt oder fotographiert wurde. Wer in der Öffentlichkeit steht, muss davon ausgehen, dass sein Bild erscheint.

Vielleicht hilft dir das hier weiter:

http://www.karstenundschubert.de/publikationen/urheb…

Besten Dank,

es hat mir tatsächlich weiter geholfen.

Schönen dritten Advent.

Vielleicht hilft dir das hier weiter:

http://www.karstenundschubert.de/publikationen/urheb…

Hallo Friedrich Benzler,

ein sogenannter Experte für Persönlichkeitsrechte im Kunstbereich bin ich zwar nicht, aber Zeichnungen oder Malereien oder gar Fotografien auch von „bekannten Persönlichkeiten“ sähe ich als eigene Werke . . . ,
die ich nur mit deutlich erkennbarer eigener Signatur
ins „Netz“ stellen würde . . . ,wenn überhaupt( besser wären sie in einem Ausstellungsraum aufgehoben )

Jaibie

Hallo,

soweit ich weiß, gibt es hierbei keine Probleme, da die Zeichnung oder Malerei bereits eine eigene künstlerische Interpretation ist.
Mit freundlichen Grüßen,
A. Feger

Hallo,
Ich bin leider keib Jurist und kann dir deshalb auch keine kompetente Antwort geben
Gruss, loschi

Hallo Friedrich Benzler,

ich bin kein Anwalt, aber habe mich damit auch schon befasst da ich selbst male. Bekannte Personen aus der Öffentlichkeit dürfen gemalt werden, es sei denn:
Man entstellt sie, oder verletzt die Würde (Kanzlerin nackt auf einem Esel oder so) - man sollte aber beachten: wenn man ein Foto einer bekannten Person abmalt gilt das Recht des Fotografen, das bedeutet man muss ihn erst um Erlaubnis fragen. Der Kauf eines Fotos (im Buch beispielsweise) bedeutet nicht dass man das Recht es abzumalen und zu veröffentlichen hat. Privat darf man machen was man will, aber es geht hier ja um das Veröffentlichen. Auch wenn die Nutzung nicht kommerziell ist darf man es meines Wissens nach nicht online stellen. Es gibt Kunstforen, die da peinlichst drauf achten, um sich durch ihre Künstler nicht strafbar zu machen.
Am besten nimmt man sich genug Bildmaterial und erstellt eine eigene Version der Bekannten Person aus den Vorlagen, dann kann man nichts falsch machen :smile:

Hier auch zum Nachlesen ein paar meiner Quellen:
http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/index.html
Und hier für Fotografen, die sich ebenfalls an die Abbild Regeln halten müssen (kann man gut übertragen):
http://www.medienrecht-urheberrecht.de/fotorecht-bil…

Ich hoffe ich konnte helfen,
lG Carina Konrath