Person leicht angefahren/touchiert, sie läuft einfach weg. Was tun?

Hallo Zusammen,

ich bin noch etwas durcheinander. Ich bin gerade vorher in ein Parkhaus gefahren und an der Seite vor der Schranke lief eine Frau. Ich bin also an die Schranke gefahren und hab angehalten und plötzlich klopf die Frau an mein Fenster und meinte ich hätte sie gerade angefahren, was das denn soll. Ich habe mich entschuldigt und gesagt sie soll kurz warten, ich parke schnell (sonst geht die Schranke wieder zu). Als ich ausgestiegen bin, hab ich dann gesehen, wie die Frau einfach weggelaufen ist und schon um die Ecke war. Ich habe kurz gewartet, musste aber zu einem Termin und bin dann los. Sie ist auch echt zügig weg gelaufen, deswegen kann sie sich nicht wirklich verletzt haben. Ich habe davon auch nichts gespürt, ich muss sie wirklich nur leicht beim Anhalten an der Schranke berührt haben. Aber ich habe natürlich ein schlechtes Gewissen, aber wenn sie einfach weiter läuft? Es waren auch zwei Arbeiter in der Nähe, die das bestimmt mitbekommen haben, diese sind aber dann auch wo anders hin gelaufen und haben keine Anstalten gemacht oder sowas. Wie würdet ihr euch jetzt verhalten? Ich war ja willig mit ihr zu reden, aber wenn sie einfach abhaut…danke euch schon mal.

Kurzer Anruf bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle, damit der Vorfall und deine Personalien dort bekannt werden. Dann kann hinterher nichts bzgl. Verkehrsunfallflucht passieren. Auf jeden Fall sich eine Tagebuchnummer oder zumindest den Namen des Gesprächspartners geben lassen und notieren.

Danke für die Antwort! Reicht da wirklich ein Anruf? Ich habe heute so viele Termine, da wäre persönlich vorbei kommen echt schwierig, dann würde ich wirklich dort anrufen.

Aber ist die Person nicht „selber Schuld“, wenn sie einfach davon läuft?

Wenn die Polizei Dich persönlich sehen will, wird sie es Dir sagen. Dann kannst Du das terminlich auch passend vereinbaren. Wichtig ist erst einmal nur, dass der Vorfall bekannt ist, damit man Dir keine Verkehrsunfallflucht anhängen kann. Dafür reicht das Telefonat.

BTW kleine Anekdote am Rande: Ich hatte vor Jahren mal das Gefühl evtl. beim Einparken einen anderen Wagen leicht berührt zu haben. Beim Nachsehen stellte ich einen enormen Schaden am anderen Fahrzeug, aber keinerlei Spuren an meinem Wagen sicher. Habe trotzdem kurz bei der Polizei angerufen, um die Sache klären zu können. Statt der Streife kam einige Minuten später ein Rückruf. Sie hatten den Halter erreicht, der ihnen bestätigte, dass es einen massiven Vorschaden dort gegeben hätte, und die Sache für ihn daher belanglos sei. Mit der Meldung bei der Polizei konnte ich so natürlich deutlich besser schlafen.

Na ja, auch der weglaufende Fußgänger kann sich strafbar machen, wenn man hier von einem Unfall in der klassischen juristischen Definition ausgehen würde (wofür allerdings zumindest aktuell mangels tatsächlicher Schäden nichts spricht). Aber das ändert nichts daran, dass auch bei Dir eine Strafbarkeit gegeben sein könnte.

Das Blöde an solchen Situationen ist, dass man zunächst davon ausgeht, dass kein Schaden entstanden ist, und dieser dann ggf. hinterher plötzlich doch noch zutage tritt. Und mit hinreichendem Schaden sind wir dann beim Unfallbegriff und bei der Strafbarkeit wegen Verkehrsunfallflucht bei allen Beteiligten, und zwar bei jedem für sich, vollkommen unabhängig davon, was die anderen Beteiligten so gemacht haben.

Und die Versicherung vorsorglich informieren. Es könnte sein, dass die Person später den Unfall/Unfallflucht meldet und Körperschäden geltend macht.

Franz

Würde auch bei der Polizei anrufen, aber gehe mal zu 95% davon aus das die Alte nur ihrer Frust los werden wollte und die angelabert hat.

Die meldet sich nie wieder…