Hallo!
Mit Singer und Hoerster kommen wir der Sache m.E. schon ein
gutes Stück näher.
Gut, dann macht da weiter.
Nur, um meinen Gedanken hier noch besser klarzustellen:
Dass
Strafgefangene nicht als Personen betrachtet werden, ist mir
gänzlich neu. Da geht es doch eher darum, dass sie nicht als
Bürger oder Kriegsgefangene betrachtet werden.
Die Guantanamo-Insassen wurden eben gerade nicht als „Strafgefangene“ definiert, weil sie dann als Rechtssubjekte gelten hätten müssen, denen ein ordentlicher Prozess zugestanden hätte.
Als „Kriegsgefangene“ auch nicht, sonst hätte die Genfer Konvention für sie gelten müssen.
Und so weiter.
Ontologisch ist ihre Seinsweise irgendwo zwischen Mensch und Schlachtvieh anzusiedeln.
In Anschluss beispielsweise an G. Agamben oder J. Butler, die dazu publiziert hatten, könnte man das durchaus durch eine philosophische Brille betrachten.
Es bleibt die Frage: Geht es tatsächlich um die Kategorie
„Person“ oder reicht der Terminus „Mensch“ für die Debatte
aus. Schließlich sprechen wir auch von „Menschenrechten“,
„Menschenwürde“ etc.
Mir gings im Obigen darum anzudeuten, dass im praktischen Vollzug immer wieder ontologische Entitäten hergestellt werden, die die Kategorie des „Menschen“ so einschränken, dass bestimmten Individuen (eigentlich der völlig falsche Begriff in diesem Zusammenhang) nicht die Menschenrechte abgesprochen werden, sondern dass sie gar nicht erst als Menschenrechts-würdig gelten. Und das ist im Fall Guantanamos im Wesentlich das Absprechen, „Personen“ (im juristischen Sinn) zu sein.
Spielt der Begriff der „Person“ eigentlich ne große Rolle in der Philosophie? Mir fiele dazu nicht viel ein._ ℂ Λ ℕ Ð I Ð € _