Personalakten:gesetzl. Vorschrift z. Aufbewahrung?

Hallo www,

meine Frage ist folgende:

Gibt es gesetzliche Vorschriften zur Aufbewahrung von Personalakten?
Damit meine ich lediglich die Art der Aktenschränke.
Müssen diese verschließbar sein? Vermutlich ja…
Müssen diese aber auch feuerfest bzw. schwer entflammbar sein?
Reichen hier einfache Metallschränke aus?

Ich habe auch nach längerer Suche im Netz keinerlei Anhaltspunkte gefunden.

Danke für die Hilfe,
Tobi

Hallo Tobi,

es gibt hier keine speziellen Vorschriften. Personalakten sind, je nach Geheimhaltungsgrund, so aufzubewahren, daß die berechtigten Mitarbeiter jederzeit herankönnen. In meinem „Laden“ ist es so, daß Dritte keine Zugangsmöglichkeiten zu den Akten haben; also auch Mitarbeiter, denen die Eintragungen nichts angehen. Besser ist es natürlich, daß wichtige Unterlagen vor Brand, Neugierde und Einbruch geschützt sind. Also ein abschließbarer, feuerhemmender Schrank ist ok. Ganz wichtige Unterlagen sind bei uns im Tresor. In jedem Fall daran denken, daß die üblichen gesetzlichen Aufbewahrungsfristen der Unterlagen beachtet werden. Das gilt auch zur Speicherung der Daten auf einem Datenträger.

Gruß Klaus

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Hallo Klaus,

vielen Dank für deine Antwort. Gut zu hören, dass meine Vermutungen korrekt waren :smile:

Gruesse, Tobi

Achtung: Gefährliches Halbwissen!
Hi!

Ich GLAUBE (!!!), dass es im Beamtenrecht zumindest in dem ein oder anderen Bundesland (in NRW bin ich mir fast sicher) eine Regelung gibt.

Zu „normalen“ Aktenschränken ist mir nicht bekannt, dass eine Regelung existieren würde.

Das ist nicht unbedingt, was Du gesucht hast, aber vielleicht hilft es ja trotzdem…

VG
Guido