Hallo www,
meine Frage ist folgende:
Gibt es gesetzliche Vorschriften zur Aufbewahrung von Personalakten?
Damit meine ich lediglich die Art der Aktenschränke.
Müssen diese verschließbar sein? Vermutlich ja…
Müssen diese aber auch feuerfest bzw. schwer entflammbar sein?
Reichen hier einfache Metallschränke aus?
Ich habe auch nach längerer Suche im Netz keinerlei Anhaltspunkte gefunden.
Danke für die Hilfe,
Tobi