Hallo,
mal eine neugierige Frage zur Datensparsamkeit und einer Paketabholung.
Jemand hat etwas bestellt und das Paket in eine Paketshop umleiten lassen. Bei der Abholung wird neben der Unterschrift auch die Personummer erfasst.
Das Paket beinhaltete weder Medikamente noch Artikel, die nur an Ü18 herausgegeben werden dürfen, Warenwert unter 100€, nur ganz normal im Handel erhältliche Artikel, beispielsweise Fahrradschuhe.
Der Versand seitens den Händlers erfolgte mit einer normalen Sendung, kein Einschreiben/Identitätsprüfung oä.
Nun hat die Person nicht das erste mal etwas bestellt, aber das erste mal wurde zusätzlich zur Unterschrift die Personummer erfasst. Das hat die Person ein wenig erstaunt, hat sie doch immer wieder die ‚Datensparsamkeit‘ im Hinterkopf.
Da bei einem Händler bestellt wurde, hatte die Person auch keinen Einfluss auf den Versanddienstleister und somit keinen Vertrag mit diesem abgeschlossen, aber jetzt trotzdem mal in die AGB des Dienstleisters geschaut, die folgendes sagen:
Eine Abholung ist nur mit Vorlage des eigenen EU-Personalausweises, eines EU-Reisepasses oder eines internationalen Reisepasses (gilt für Bürger aus Ländern außerhalb der EU) möglich.
Abholer war die gleiche Person, an die das Paket auch adressiert war. Der Paketshop hat die Tankstelle gewechselt, im alten Paketshop wurde die Personummer nie erfasst.
Die Käuferin ist genauso harmlos wie die bestellte Ware, fragt sich aber jetzt, ob die Erfassung so mit der Dsgvo vereinbar ist.
Danke!
(Und bevor ‚Bestell halt nicht kommt‘: geht nicht anders, der örtliche Fahrraddealer hat keine SPD-SL kompatiblen Fahrrad-Winterschuhe in der unfraulichen Größe 43)