Personalleasing, Ingeneiurbüro

Hallo,

interessiere mich fü einen Neuen Arbeitgeber,

dieser Bietet auch Personalleasing an, jedoch ist es keine Zeitarbeitsfirma sondern eine keineres Ingeneurbüro.

Jedoch ist im Internetauftritt folgendes zu lesen:
-Meine Frage: Wie soll ich den Text „umgehe geschickt kosten für Arbeitsrisiken“ deuten ?
Heißt das aus Arbeitnehmersicht…die Beschäftigen tragen das Risiko ?

Würde mich über eine Meinung freuen !

PERSONALLEASING

Die alternative Lösung bei Personalengpässen und temporären Auftragsspitzen heißt Zeitarbeit.
Wir stellen Ihnen unser Personal im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung zur Verfügung.
Sie bezahlen nur die Kosten für die tatsächlich angefallene Arbeit und umgehen geschickt die kostenintensiven Arbeitgeberrisiken z.B. Krankheit, Urlaub etc.
Im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung arbeiten unsere Mitarbeiter unter Ihrer fachlichen Leitung projektgebunden bei Ihnen vor Ort.
Unsere freundlichen Mitarbeiter sind motiviert, ausgezeichnet qualifiziert und freuen sich darauf, Sie zu unterstützen. Für ein paar Wochen oder ein paar Monate.
Nicht nur im Engineering und in der Technischen Dokumentation, sondern auch im Netzausbau (Gas, Wasser, Strom), Offshore und IT steht Ihnen unser Personal zur Verfügung.

Hallo,
das ist zum einen eine sehr rechtliche Frage für einen Rechtsanwalt…der bin ic nicht.
Zum anderen kann ich aus den wenigen Infos nicht Konkretes deuten und daher auch keine verbindliche Auskunft geben.
Fragen Sie doch mal telefonisch dort nach, was dies bedeutet…bewerben können sie sich dann immer noch.

Moin!

Es ist offenbar ein kleines Ingenieurbüro, dass seine Mitarbeiter nebenbei auch anderen Unternehmen überlässt.
Also keine REINE Zeitarbeitsfirma.
Die Risiken bei Krankheit etc. trägt natürlich nicht der Arbeitnehmer - der hat ja eine Festanstellung bei CTR - sondern der Arbeitgeber, aber eben NICHT die Firma, die den Arbeitnehmer bei CTR „gemietet“ hat.

Die Firma scheint recht jung zu sein, vermutlich erst 2011 gegründet. Dem entsprechend ist der Jahreabschluss 2011 sehr durchwachsen mit einigen zigtausend Euro Verlust.
Neuere Jahreabschlüsse liegen beim Bundesanzeiger noch nicht vor.

Sie tragen als Arbeitnehmer alle Risiken selber! ( Krankheit Urlaub usw ) Denn sie werden nicht Als Srbeitnehmer eingestellt sondern sind in gewisser Art selbst der Arbeitgeber. Informieren sie sich über ihren neuen Arbeitgeber gegebenenfalls auch bei anderen Arbeitnehmer.

Hallo smoof84,
es kommt auf Deinen Vertrag an, den Du mit der verleihenden Fa. hast. Was ist, wenn keine Arbeit bei einer Fremdfirma vorliegt? Für welche arbeiten kannst Du ausgelihen werden? Egal wie Du es drehst, die Fa. wird Dich auf Zeit an eine ander Fa. Verleihen.

mfg
Ricko

Hallo,

hier wird bei den potentiellen Entleihern lediglich damit geworben, dass sie z. B. nicht die „Risiken“ Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaub/Urlaubsbezahlung usw. haben. Zeitarbeitnehmer gehören nicht zur Stammbelegschaft und sind als Leiharbeitnehmer für den Entleiher quasi „Freiwild“. Sie bekommen auch in den seltensten Fällen für die gleiche Arbeit die gleiche Entlohnung wie das Stammpersonal.

Der Arbeitnehmer ist ja bei der Verleiherfirma angestellt und wenn er dort einen ordentlichen Arbeitsvertrag hat, dann hat er dort alle Rechte und Pflichten, wie in jedem anderen Arbeitsverhältnis üblich. Zumindestens theoretisch.

Gruß W.

Hallo!
Für mich ist der Text an die
Firmen gerichtet, die Ingenieure leasen wollen. Die Ingenieurfirma trägt für Euch Beschäftigte die Arbeitgeberverpflichtungen wie Versicherung, Urlaubsrecht (Tage, Urlaubsgeld), Weiterbildung, Sozialversicherung usw.
Ist sicherlich für einen Berufsanfänger interessant, weil Du verschiedene Firmen kennenlernen kannst, bis Du Dich für einen Lebensjob durch ev. Abwerbung entscheidest. Für 2-5 Jahre sicherlich gut, denn dann bekommst Du vielfältigen Einblick in die Arbeitswelt.
Grüße
Susanne

Ahoi smoof84,

das bedeutet der aufnehmende Betrieb ( Entleiher) muss Dir kein Krankengeld Stichwort Lohnfortzahlung, Urlaubsgeld u. ä. zahlen, das müsstest Du mit Deinem neuen AG ( Verleiher) klären …

Jack

Hallo,

ich kann nicht sagen was diese eigenartige Aussage soll. Bitte fragen Sie einfach bei der Firma nach und stellen Sie konkret die Frage nach dieser Aussage im Internet.

Herzliche Grüße aus Illertissen
efuessl

Hallo smoof84,

auch ein kleineres Ing.-Büro braucht eine Erlaubnis der zuständigen Agentur für Arbeit um gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung zu betreiben (§ 1Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)). Ohne die Erlaubnis kann kein Zeitarbeitsvertrag im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung mit anderen Firmen geschlossen werden.

Dein Arbeitgeber ist in diesem Fall immer der Verleiher. Der Auftraggeber deines Arbeitgebers ist die Firma, bei der Du eingesetzt wirst. Diese ist dann Dir gegenüber im Rahmen der vereinbarten Tätigkeit weisungsbefugt.

Wenn Du krank wirst oder Urlaub hast, muss Dein Arbeitgeber Ersatz stellen. Das ist gemeint, wenn es heißt: „und umgehen geschickt die kostenintensiven Arbeitgeberrisiken“. Du bleibst immer bei der Entleihfirma angestellt und wirst ausschließlich von der bezahlt, egal was die ihrem Kunden für Dich abnimmt.

Zum Verdienst: Es gibt verbindliche Lohnuntergrenzen, die nicht unterschritten werden dürfen und je nach Branche auch unterschiedliche Tarifverträge. Google einfach mal „Tarifverträge Zeitarbeit“, damit Du siehst, was der Mindeststandard ist. Dann kannst du auch besser abwägen, was der neue AG Dir anbietet, evtl. als übertariflicher Vertrag.

Viel Glück und Gruß
Fredo
(Alle Informationen nach bestem Wissen aus langjähriger BR-Arbeit. Auf keinen Fall darf dies als Rechtsberatung aufgefasst werden.)

Hallo,

danke für die Antwort.

wie kommen Sie auf für die Firma CTR ?

Hallo,
was der Arbeitgeber gegenüber anderen anbietet betrifft nicht Ihr Arbeitsverhältnis. Sie werden einen Arbeitsvertrag bekommen, in dem bestimmte Konditionen stehen. Diese müssen dann von Ihrem AG eingehalten werden. Aber Vorsicht! Wenn Sie Ihr AG nur einstellt, um einem anderen Unternehmen einen Leasinging. anzubieten, könnte der Vertrag bereits innerhalb der Probezeit gekündigt werden.