Hallo!
Die Arbeiter erhalten mindestens den gesetzlichen Mindestlohn. Neben den Sozialabgaben sind Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Jahresurlaub sowie Unfallversicherung in der Kalkulation zu berücksichtigen. Hinzu kommen Auslastungsrisiken, die der Auftraggeber an den Verleiher abgibt. Du selbst willst auch leben. Deshalb kann sich die Sache für den Auftraggeber unter legalen Umständen nicht rechnen. Mit eigenen Mitarbeitern wäre er besser dran, müsste den Verleiher nicht füttern.
Damit sich das Spiel rechnet, muss es sich bei Auftraggeber und Verleiher um dubiose Gestalten und bei den Beschäftigten um rechtlose arme Teufel handeln, die für jeden Lohn arbeiten. Die Arbeiter sind dabei angeblich allesamt selbständige Unternehmer, für die kein Mindestlohn gilt, die weder bezahlten Jahresurlaub noch Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erhalten.
Der Auftraggeber weiß natürlich von nichts, stellt sich dumm und verweist den Zoll an den Vermittler, der seinerseits erzählt, nur Unternehmer zu beauftragen, deren Rechnungen er bezahlt, auf die er ansonsten aber keinerlei Einfluss hat.
Lange Zeit sah die Politik weg und streichelte ihre Spezies in der Fleischindustrie. Die Machenschaften sind aber längst öffentlich bekannt, so dass die Gaunerei lupenreiner Ausbeuter nicht mehr lange durchgehen wird. Als Verleiher gehörst Du zwar zu den Nutznießern, bist aber auch Opfer eines untauglichen Geschäftsmodells. Kommt jemand daher, der 50 Cent weniger verlangt, bist Du raus.
Heißt unter dem Strich: Das Geschäftsmodell taugt nichts. Selbständig ist gut, aber suche ein Betätigungsfeld, auf dem Du Deine Leistung nicht auf Ausbeutung über Scheinselbständigkeiten gründest, wo Du nicht nur über den Preis, sondern über Alleinstellungsmerkmale an Kunden kommst. Funktioniert in jedem Bereich!
Sollte Deine GmbH nicht nur noch aus einem vermögenslosen Mantel bestehen, sind also insbesondere noch liquide Mittel vorhanden, solltest Du diesen Spielraum statt für ein totgerittenes Pferd für eine tragfähige Geschäftsidee nutzen.
Gruß
Wolfgang