Darf sich ein Generalunternehmen in die Personalploitik eines Subunternehmers einmischen?
Der Fall:
Die Stadtwerke zwangen ein Busunternehmen, zwei Busfahrer zu entlassen, weil angeblich zu viele Beschwerden eingegangen sind.
richtiges Brett: Arbeitsrecht
…
Hallo Sonnenschein,
dürfen, na ja…
Wenn das Generalunternehmen es sehr wohlwollend formuliert,
dann könnte dieses Unternehmen die Forderung wie folgt formulieren:
…Bla bla bla bla bla bla… Wir würden es allerdings sehr bedauern,
wenn durch weitere Vorfälle dieser Art unsere Zusammenarbeit gefährdet wäre…
Und dann? Wieviele Mitarbeiter vom Subunternehmer sollen dann arbeitslos
werden?
Allerdings… Wenn es berechtigte Beschwerden sind, und die Mitarbeiter
werden fristgerecht, ordnungsgemäß UND berechtigt abgemahnt, mehrmals,
dann würde ich als Unternehmer Mitarbeiter, die nicht kundenfreundlich arbeiten,
auch entlassen.
Gesetzlich ist die Forderung der Stadtwerke nicht, aber in der heutigen Zeit ist
leider nichts unmöglich.
Ich wünsche Dir viel Erfolg und bei weiteren Fragen stehe ich weiterhin gerne zur Verfügung.
LG… Hoelti N.B.: Ich freue mich nicht nur wenn ich helfen kann, sondern auch, wenn ich von Euch ein
Feedback bekomme, wie die „Angelegenheit“ ausgeht. Daher meine Bitte: informiere
mich bitte über den Ausgang. Dankeschön. Außerdem möchte ich erwähnen, dass ich meine Kenntnisse lediglich auf Grund meiner 30-jährigen Tätigkeit als Personaler erworben habe. Ich hafte und garantiere für diese Auskunft in keinstem Fall. Eine garantierte und sichere Auskunft kann Dir NUR ein Rechtsanwalt geben. Und über eine Bewertung würde ich mich auch sehr freuen
die Stadtwerke haben sicher niemanden gezwungen! Wenn ich mal unterstelle, dass Zwang nur ausgeübt werden kann, wenn er im Zweifel auch juritisch durchsetzbar wäre.
Wie ich das verstehe, sind die Stadtwerke Kunden des Busunternehmens. Und wie jeder Kunde eines jeden Dienstleisters/Vertragspartners kann auch hier der Kunde versuchen, dem Geschäftspartner Bedingungen zu diktieren. Die Personalverantwortung kann m.E. der Busunternehmer nicht abgeben und die Stadtwerke nicht einfach so an sich reissen. Das Beschriebene ist ja auch nicht wirklich Personal"Politik" sondern eher disziplinarische „Gewalt“. Aber selbstverständlich ist m.E., dass, wenn ich eine Dienstleistung (hier: öffentlicher Personenverkehr) beauftrage und meine Kunden die Qualität der Dienstleistung bemängeln, steige ich meinem Dienstleister aufs Dach, verlange die Verbesserung der Leistung und drohe mit Entzug des Auftrags.
Alles das ganz normale Leben…