Personalprinzip vs. Solidaritätsprinzip

Hallo!
Ich müsstefür eine Prüfung in Sozialpolitik das Personalprinzip und das Solidaritätsprinzip als Prinzipien sozialer Sicherung erklären können. Das Solid.prinzip ist mir klar, Beiträge richten sich nach dem Einkommen, alles in einen Topf, wer dann Bedarf hat bekommt aus dem Topf egal wie viel er eingezahlt hat, sozialer Ausgleich usw…Aber zum Personalprinzip versteh ich das nicht, was damit gemeint ist…kann mir bitte jemand helfen, was das bedeutet? Wäre toll!

Schau Dir mal folgenden Link an:

http://www.krankenpflege-ausbildung.net/lerneinheite…

falls das nicht hilft, gib mir Bescheid
Gruss
Kurt

Hallo Madita,

ich beantworte aus gesundheitlichen Gründen derzeit keine Anfragen.

Viele Grüße

Hallo Kurt,
Dankeschön ! Diese Seite hatte ich auch schon mal gefunden als ich das gegoogelt hatte, ist auch so ziemlich das einzige was man dazu findet, allerdings verstehe ich nicht so richtig was damit gemeint ist…könntest du mir vielleicht ein Beispiel zum Personalprinzip geben oder das etwas anschaulicher erklären, wenn es geht?
Dankeschön nochmal!

LG!

Hallo, leider keine Antwort möglich. Trotzdem viel Erfolg … a.

Hallo,

Sorry, aber da muss ich leider auch passen.
Vielleicht weiss das ja wer anderes.
Viel Glück dabei.

Hallo Madita

da bin ich leider überfragt. Kann Wikipedia nicht weiter helfen? Terminologien sind dort in der Regel recht gut erklärt. Gerade Begriffe aus dem Sozialversicherungsbereich sind nationalstaatlich besetzt. (In der Schweiz ist mir die Unterscheidung zwischen Personal- und Solidaritätsprinzip nicht geläufig.)

Trotzdem viel Erfolg an der Prüfung.

Beste Grüsse
Claudio De Micheli, Zürich

Eigentlich hasse ich unnötig verwissenschaftlichte Wortkonstrukte. Wer auch immer sich dieses nichtssagende Wortmonster hat einfallen lassen, derjenige hats wohl selbst nicht wirklich begriffen.

Zu dieser diffusen Thematik verweise ich lediglich auf folgende Seite

http://books.google.de/books?id=Y_6XXCPLG1sC&pg=PA49…

klaus.

Hallo Kurt,

Dankeschön ! Diese Seite hatte ich auch schon mal gefunden als
ich das gegoogelt hatte, ist auch so ziemlich das einzige was
man dazu findet, allerdings verstehe ich nicht so richtig was
damit gemeint ist…könntest du mir vielleicht ein Beispiel
zum Personalprinzip geben oder das etwas anschaulicher
erklären, wenn es geht?
Dankeschön nochmal!

LG!

Hallo LG
Ich versuche Dir das anhand des Schweizerischen drei Säulen Konzepts zu erklären:

  1. Säule soll den Lebensbedarf (Grundbedarf) decken
  2. Säule sollte nach der CH-Bundesverfassung den gewohnten Lebensstandard garantieren
  3. Säule Wahlbedarf.

Solidaritätsprinzip:

  1. Säule AHV/IV (Alters- und Hinterlassenversicherung / Invalidenversicherung)
    Die erste Säule basiert auf der staatlichen Versicherung, die nach dem Umlageverfahren (die Einnahmen der aktiv Versicherten werden für die Renten verwerdet) finanziert wird. Die ganze Bevölkerung ab dem 20. Altersjahr ist beitragspflichtig (auch Nichterwerbstätige). Die obligatorisch Versicherten bezahlen einen Prozentsatz von ihrem Einkommen als Erwerbstätige oder vom Vermögen als Nichterwerbstätige, wobei das Einkommen nach oben unlimitiert, die Renten jedoch bei rund 2’300 CHF plafoniert sind. Hohe Einkommen bezahlen also einen „Solidaritätsbeitrag“ und stützen damit die Renten der unteren Einkommen. Da dieses System in vielen Fällen den Grundbedarf nicht deckt (im Pflegefall oder im Altersheim) hat die CH einen Mindestausgleich über die Ergänzungsleistungen (EL) geschaffen (rein steuerlich finanziert), die zwar auch nicht in jedem Fall den Grundbedarf deckt aber doch weitgehend dem Verfassungsgrundsatz nachkommt.

  2. Säule (berufliche Vorsorge) Pensionskassen (Personalprinzip)
    Die privatrechtlich organisierten Pensionskassen (Lebensversicherer und autonome PK’s) funktionieren weitgehend nach dem Personalprinzip. Das heisst jeder ist für seine Rente selber verantwortlich, wobei ein Rahmengesetz (BVG) die Mindestleistungen festsetzt.
    Alle unselbständig Erwerbenden sind ab einem Mindesteinkommen von rund 20’000CHF obligatorisch bei einer PK in der zweiten Säule versichert, wobei die Sparbeiträge altersabhängig (zwischen 7% und 18% v. versicherten Lohn) vom Arbeitgeber/Arbeitnehmer zu je 50% finanziert werden. Die Beiträge werden auf einem individuellen Konto gutgeschrieben und bis zum Pensionsalter verzinst. Aus dem angesparten Endkapital im Pensionsalter (64/65) wird mit einem Umwandlungssatz (derzeit 6.8%) die jährliche Altersrente berechnet (pro angesparte 100’000CHF wird eine lebenslängliche Rente von 6’800CHF fällig).
    Dabei gilt: je höher der Lohn, desto höher das Endkapital im Rentenalter und folglich eine entsprechend höhere Altersrente. Jeder spart also für sich selber. Obwohl sich im Laufe der Zeit einige Solidaritätskomponenten (Langlebigkeit) ins System eingeschlichen haben, sprechen wir in diesem Fall von individuell angesparten Renten im Kapitaldeckungsverfahren, wobei der Zins und der Umwandlungssatz eine wesentliche Rolle spielen, die auch politisch immer wieder zu heftigen Auseinandersetzungen führen.
    In diesem Fall kann also im Gegensatz zur ersten Säule keiner hoffen, die Versichertengemeinschaft helfe ihm das Kapital anzusparen. Die zweite Säule der CH kann mit der Riesterrente in Deutschland verglichen werden, wobei diese - von einigen Ausnahmen abgesehen - bei uns obligatorisch ist.

  3. Säule individuelles Bank- oder Versicherungssparen (Personalprinzip)
    Die dritte Säule repräsentiert wohl das reinste Personalprinzip. Jährlich kann jeder auf einem individuellen Konto bei einer privaten Bank oder Versicherung steuerfrei Beiträge in der Höhe von rund 7000 CHF einzahlen. Diese Konten sind bis zum Rentenalter gesperrt werden im Erlebensfall bei Pensionierung fällig und können bis zur Pensionierung nicht angetastet werden. Im Todesfall wird das angesparte Kapital oder je nach Plan eine Rente ausbezahlt. Ausser der steuerlichen Vorteile und der höheren Verzinsung aufgrund der langen Laufzeit besteht keine Solidaritätskomponente.

Es gibt darüber haufenweise Literatur, die dann auch ins Detail geht. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die meisten Alters- und Invalidenversicherungssysteme (auch Arbeitslosenversicherungen, Krankenkassen, Mutterschaftsversicherung etc.) keinem der beiden Prinzipien vollständig zugeordnet werden können. Es handelt sich in den meisten Fällen um Mischformen wobei das eine oder andere Prinzip überwiegt.

Ich hoffe, dass ich Dir etwas auf die Sprünge helfen konnte Gruss
Ciao
Kurt

Vielen, Vielen Dank!
Genau so ein Beispiel hab ich gebraucht um das mal anschaulich zu sehen! Jetzt kann ich mir auch was drunter vorstellen! Wirklich super, DANKESCHÖN für Deine Antwort und für die viele Mühe die du dir gemacht hast!
Jetzt kann ich das Solidaritätsprinzip von dem (ollen) Personalprinzip abgrenzen! :smile:
Nochmals 1000 Dank!

Hallo Madita16,

wie Du schon erwähnt hast, ist das Solidaritätsprinzip ein allgemein gültiges und auch vielfach beschriebenes Prinzip (siehe auch Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Solidarit%C3%A4tsprinzip). Darüber könnte ich sicherlich stundenlang referieren.

Das Personalprinzip ist als alleinstehender Begriff in der Literatur so nicht bekannt. Hier muss ein Zusammenhang mit einem Sachverhalt oder einem Themenbereich vorliegen, um dieses dann, spezielle Prinzip darzulegen bzw. zu erläutern. Leider kann ich Dir diesbezüglich nicht helfen. Es bedürfte dann schon wie erwähnt, weiterer Angaben. Ich wünsche Dir für Deine Prüfung trotzdem alles, alles Gute.