Personalunternehmen: gute Konditionen aber 6 Monaten Kündignungsfrist

Guten Tagt,

ich habe einen Bekannten, er kam nach Deutschland mit dem Ingenieur-Abschluss aus dem Ausland. Trotzt der Abschluss, hatte er Erfahrungsmangel und einige Jahre in Deutschland als Techniker gearbeitet hat.
Danach hat er einen Jahresprojekt (befristet) als Ingenieur in Deutschland doch gearbeitet.
Dann war er wieder Arbeitslos und konnte schon viel Zeit die Arbeit nicht finden. Er ist kurz über 40Jahre alt.

Jetzt hat er bei einem Personalunternehmen beworben, er wurde zu einem Vorstellungsgespräch (erste Runde) eingeladen.
Alles war über Firma gut: es kommt in Frage dass der Bekannter dort als Ingenieur eingestellt sein wird (falls er weitere Gesprächsrunden erfolgreich besteht), gute REflektion des Ansprechpartners (potentiellen AG), gute Feedbacks im Durchnitt im Internet für die Niederlassung, dass die Projektmitarbeiter im Durchnitt mit der Aufgaben und mit Rücksicht des Personaldisponenten zufrieden sind; man kann als AN bis 2-3 Projekten absagen ohne gekündigt zu werden (sowas tolles hat mein Bekannter bisjetzt nicht gehabt); die AN-Überlasser arbeitet ausschließlich mit Namhaften Firmen, auch druckte er Verständnis zur Einarbeitungszeit.

Es gibt nur ein Punkt, welcher meinem Bekannten Sorge gemacht hat:
mein Bekannter hat nach Kündigungsfrist gefragt (ohne das hat der AG das nicht selbst erwähnt)… und die Antwort war: Kundigungsfrist 6 Monaten…

Das könnte heissen, dass dies die starke Mitarbeiterbindung ist… Mein Bekannter wollte bei Personalunternehmen einige Zeit arbeiten, aber irgendwann wollte er vom Kundenunternehmen fest übernommen werden oder von anderen nicht AN-Überlassungfirma… und mit 6 Monatigen Kündigungsfrist ist das schwer vorstellbar. Nächste Frage meines Bekanntes war: was ist ihr Kerngeschäft: Personalvermittlung oder AN-Überlassung so dass die AN möglichst länger für Sie (als Vermittler arbeiteten)? Die Antwort war offen: unser Kerngeschäft ist, dass wir von langfristige AN-Überlassung verdienen.
Außerdem es ist bekannt, dass manchen Namhafte Unternehmen eine Übernahme nicht so oft ist: da gibt es in der Regel ein internes stamm-Team von super-Profis und dazu kommt je nach Konjunktur - mehr oder weniger ewigen oder kurzfristigen Leih-MA…

Meine Frage wäre: ist Kundigungsfrist - (nicht theoretisch, sondern praktisch) eine Verhandlungssache?

Mein Bekannter hat Eindruck, dass wenn er dem potentiellen Arbeitgeber diese Frage stellen werde - dann reduziert diese Frage die Chancen auf eine Einstellung und auf weitere Gesprächsrunde - daher hat er bisher noch nicht gestellt.
Aber bei der Firma alles sonst war gut: der Disponent war überdurchschnittlich aufmerksam zur gewünschten Aufgabenstellungen und hat über einen solchen hochen Lohn geredet, dass mein Bekannter bisher nicht gesehen hat: als bei einem qualifizierten fest angestellten Ingenieur, und so grossen Lohn wurde meinem Bekannten noch nie zum Thema.
Deswegen schätzt der Bekannter eine solche Möglichkeit.

Meine Frage wäre: ist das nicht anderseits eine Falle, 6 Monaten Kündigungsfrist? Stellen wir vor: mein Bekannter hat bisschen Erfahrung gesammelt und will irgendwann nicht als Leih-MA arbeiten. Aufgrund seines Alters hat er nur bisschen Zeit dafür. Er kommt z.B. ins Gespräch mit anderen Firma und die Firma will ihn z.B. haben. Aber wer wird 6 Monaten auf einen Mitarbeiter warten?
Daher ist das nicht eine Falle, dass ein MA praktisch so niergendwochin überspringen kann?

Oder schließlich wenn mein Bekannter von externen Leih-Mitarbeit, von Projektwechsel sehr müde sein wird, kann er sich beim Unternehmen einfach kündigen in 6 Monaten? Hat er dann Anspruch auf ALG1 oder ALG2 ?
Wie lange könnte Sperrfrist sein?

Finanziell mit diesem Lohn (wenn man den einige Monaten bekommt) - ist das Aushalten von kürzen Sperrfrist vorstellbar. Nur bekommt man dann eine schlechte Beziehung vom Personalberater in Arbeitsagentur und für so einen „Disziplinverbrecher“ kaum eine Umschulung/Weiterbildung bewilligt wird?

Servus,

Längere Arbeitslosigkeit in diesem Altersabschnitt ist ein Handicap, an dem der Mann sehr lange und sehr bitter zu beißen haben kann.

Daher ist fast jede Möglichkeit, das zu vermeiden (außer fachfremder Arbeit), besser als nichts zu machen. Einschließlich ein Vertrag mit weniger schöner Bezahlung und einer mit unbequemer Kündigungsfrist. Der Weg da raus ist übrigens die Übernahme durch den Entleiher, bei dem er eingesetzt ist, die auch nach sechs Monaten noch billiger ist als Leasing über zwei Subunternehmer-Stufen.

Schöne Grüße

MM

Ich habe es verstanden, die Übernahme erfolgt dort selten. Auch der Personaldisponent hat mir Kundenunternehmensliste gezeigt, und über die manchen wurde gehört, deren Personalpolitik ist fast nicht zu übernehmen.

Hochtechnologische Namhafte Unternehmen haben sehr hochqualifizierte talentierte Stammteam, welche je nach Konjunktur auch mit qualifizierten Kollegen ergänzt oder substrahiert werden kann. So hat man sehr wenig Übernahmechancen.

Servus,

jo, dann heißt das „friss oder stirb“.

Wobei es durchaus Projekte gibt, die mit mehr als sechs Monaten Vorlauf in die konkrete Phase gehen, so dass es nicht unmöglich ist, mit sechs Monaten Kündigungsfrist eine neue Festanstellung an Land zu bringen. Übrigens eher wahrscheinlich als bei Bewerbung aus längerer Arbeitslosigkeit raus - die ist, wie gesagt, Anfang vierzig eine ganz, ganz hinderliche Sache.

Nun ja, aber chacun à son goût…

Schöne Grüße

MM

Mein Bekannter wollte bei Personalunternehmen einige Zeit arbeiten, aber
irgendwann wollte er vom Kundenunternehmen fest übernommen werden oder
von anderen nicht AN-Überlassungfirma… und mit 6 Monatigen
Kündigungsfrist ist das schwer vorstellbar.

Ob das vorstellbar ist,kommt natürlich auf die Firma an,wo er einsteigen will. Wenn es sich dabei um ein Kundenunternehmen hat und die Einsätze eh auf längere Zeit beabsichtigt sind, dürften die 6 Monatene kein so großes Problem sein. Wenn er in eine andere Firma wechseln will hingegen schon. Welche andere Firma will schon 6 Monate warten,bis der potentielle Arbeitnehmer „frei“ ist ? Wohl nur wenige.

Außerdem es ist bekannt,
dass manchen Namhafte Unternehmen eine Übernahme nicht so oft ist

Die Übernahmechancen sind ein Punkt,bei dem die Zeitarbeitsfirmen gerne mal lügen. Glaubt man deren Aussagen,steht es außer Frage,daß man schnell übernommen wird. Die Wahrheit sieht natürlich anders aus.

Meine Frage wäre: ist Kundigungsfrist - (nicht theoretisch, sondern praktisch) eine Verhandlungssache?

In gewissem Rahmen ist das verhandelbar. Sofern nichts anderes geregelt ist, hat der Gesetzgeber allerdings auch ein paar Rahmenbedingungen gestellt. Schau mal hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html

Da im Arbeitsvertrag aber offenbar 6 Monate vorgesehen sind, dürften diese Regelungen im vorliegenden Fall aber nicht greifen.

Meine Frage wäre: ist das nicht anderseits eine Falle, 6 Monaten
Kündigungsfrist?

Ich persönlich find es auch ziemlich lang, aber rechtlich ist das zulässig. Man könnte über die Gründe für eine derartig lange Kündigungsfrist natürlich spekulieren. So gibt es ganz gerne mal Klauseln im Vertrag zwischen Entleiher und Zeitarbeitsfirma,die eine Art „Ablösesummer“ für einen Arbeitnehmer vorsehen. Und wenn der Arbeitnehmer an eine lange Kündigungsfrist gebunden ist,könnte man mutmaßen,daß der Entleiher somit zur Zahlung der Ablösesumme gedrängt werden soll.

Aber wer wird 6 Monaten auf einen Mitarbeiter warten?

Kaum eine Firma macht das. Da müsste der Mitarbeiter schon die sprichwörtliche „Eierlegende Wollmilchsau“ sein.

kann er sich beim Unternehmen einfach kündigen in 6 Monaten? Hat er dann Anspruch auf ALG1 oder ALG2 ?

Er kann durchaus kündigen. Allerdings sollte er dann mit einer 3 Monatigen Sperrfrist beim ALG1 rechnen.

Wie lange könnte Sperrfrist sein?

3 Monate. Wobei das durchaus eine Ermessenssache des jeweiligen Sachbearbeiters ist. Wenn jemand nur kurz arbeitslos sein wird,weil er schon wieder einen neuen Job in der Tasche hat,dann drückt das Arbeitsamt da schonmal ein Auge zu. So ein Fall wäre es zum Beispiel,wenn jemand zum 30.September kündigt, er aber schon einen Job mit Arbeitsbeginn 15.Oktober in der Tasche hat.

Nur bekommt man dann eine schlechte Beziehung vom Personalberater in Arbeitsagentur und
für so einen „Disziplinverbrecher“ kaum eine Umschulung/Weiterbildung bewilligt wird?

Umschulungen und (ordentliche) Weiterbildungen zahlt das Amt eigentlich nur,wenn es für die weitere Vermittelbarkeit nötig ist. Die meisten Maßnahmen,die einem das Amt aufs Auge drückt, dienen nur einem einzigen Zweck: Statistikschönigung, auch wenn sie als „Orientierungsmaßnahme“ o.ä. betitelt sind. Denn solange man in einer Maßnahme steckt,zählt man nicht als arbeitslos.

Das A und O ist es während der Einsatzzeit als Berater die entsprechenden Kontakte zu Entscheidern zu knüpfen und nach den Projetkphasen „am Ball“ zu bleiben. Es kann nicht schaden, sich über professionelle Netzwerke wie Xing zu vernetzen und alle paar Monate einen zielgerichteten Kontakt wiederaufzunehmen - unter Umständen eignen sich dazu auch Networking Termine bzw. Fachkongresse, um ein spezifisches Thema miteinander anzugehen.