Hallo,
was bedeutet eigentlich der Begriff „Personalverantwortung“ ?
Was genau verbirgt sich dahinter ? Also welche Retche und Pflichten hat eine Person mit Personalverantwortung ?
Danke
Albert
Hallo,
was bedeutet eigentlich der Begriff „Personalverantwortung“ ?
Was genau verbirgt sich dahinter ? Also welche Retche und Pflichten hat eine Person mit Personalverantwortung ?
Danke
Albert
Hallo,
was bedeutet eigentlich der Begriff „Personalverantwortung“ ?
Was genau verbirgt sich dahinter ? Also welche Retche und
Pflichten hat eine Person mit Personalverantwortung ?
dahinter verbirgt sich mindestens eine regelmäßige, also der Position
inhärente und nicht lediglich bei Bedarf delegierte, fachliche
Weisungsbefugnis anderen Mitarbeitern gegenüber.
Der Begriff ist allerdings nicht scharf definiert oder gar gesetzlich
festgelegt, weshalb damit mitunter inflationär umgegangen wird.
Gruß,
Malte
Fachlich oder disziplinarisch?
was bedeutet eigentlich der Begriff „Personalverantwortung“ ?
Das hängt davon ab.
Einerseits ist es nicht „normiert“, andererseits gibt es mehr als eine Art.
Der fachliche Personalverantwortliche (oft: „Teamleiter“) sorgt dafür, dass die Aufgaben des Teams aufgeteilt und termingerecht erledigt werden. Er koordiniert anhand der ihm vorgegebenen Ziele die Tätigkeiten seiner Mitarbeiter.
Er erstellt möglicherweise auch die Pläne, über welche Zeiträume er welche Kompetenzen in seinem Team benötigt. Daraus könnte er einen Einstellungsbedarf ermitteln (unbürokratisch gesagt: er kann seinem Chef sagen, daß er einen neuen Mitarbeiter braucht und das war’s auch schon)
Der disziplinarische Personalverantwortliche (oft: „Chef“) hat die Befugnis, Mitarbeiter einzustellen, zu positionieren und zu entlassen.
Er entscheidet letztlich über sämtliche Maßnahmen mit wirtschaftlichem Einfluß, wie z.B. Einstellungen, Beförderungen und damit verbundenen Gehaltserhöhungen, Sonderurlaub, Kündigungen etc.
Oft hat dieser Mensch nur indirektes Interesse an den tatsächlichen Tätigkeiten der Mitarbeiter. (unbürokratisch gesagt: er sorgt dafür, dass Mitarbeiter da sind, aber für Details sind Andere zuständig)
Also welche Retche und Pflichten hat eine Person mit Personalverantwortung ?
Das hängt davon ab. In vielen Fällen hat der fachliche Verantwortliche lediglich ein „Mitspracherecht“, ist aber derjenige, der es auszubaden hat, wenn der Mitarbeiter nicht im Rahmen der Erwartungen und Anforderungen arbeitet.
Im Gegenzug hat der disziplinarische Verantwortliche das letzte Wort, möglicherweise aber keinen direkten Bezug zum tatsächlichen Mitarbeiter und muss sich entsprechend auf Reports und Bewertungen der fachlichen Vorgesetzten verlassen.
In kleinen Unternehmen (2-10 MA) gibt es meist keinen Unterschied zwischen den beiden Typen; in mittelkleinen Unternehmen (10-50) gibt es meist nur den Chef selbst als disziplinarischen Verantwortlichen, für einige MA wird er auch fachlich verantwortlich sein.
In Konzernen übernimmt dann irgendwann HR großenteils die disziplinarische Verantwortung, so dass selbst der nominierte dis. Ver. nur noch Anweisungen an HR ausgibt und sich sonst wie ein Fachvorgesetzter verhält.
Gruß,
Michael
Der fachliche Personalverantwortliche (oft:
„Teamleiter“) sorgt dafür, dass die Aufgaben des Teams
aufgeteilt und termingerecht erledigt werden. Er koordiniert
anhand der ihm vorgegebenen Ziele die Tätigkeiten seiner
Mitarbeiter.
Er erstellt möglicherweise auch die Pläne, über welche
Zeiträume er welche Kompetenzen in seinem Team benötigt.
Daraus könnte er einen Einstellungsbedarf ermitteln
(unbürokratisch gesagt: er kann seinem Chef sagen, daß er
einen neuen Mitarbeiter braucht und das war’s auch schon)
Entscheidend: Innerhalb der MA-Gespräche ist er bestenfalls für die fachliche Leistungsbeurteilung zuständig. Er ist aber selbst dann nicht der einladende zum Gespräch, dies ist der disziplinarische Vorgesetzte. Mit ihm wird keine Gehaltsverhandlung geführt.
Der disziplinarische
Personalverantwortliche (oft: „Chef“) hat die
Befugnis, Mitarbeiter einzustellen, zu positionieren und zu
entlassen.
Das ist viel zu grob. In Konzernen ist das entscheidende Merkmal, dass der disziplinarische Vorgesetzte die Gesamtleistungsbeurteilung verantwortet, Gehaltserhöhungen bzw. Prämien bestimmt und die Weiterentwicklung des MA mitplant. Er ist verantwortlich, mit Unterstützung(!) der PER disziplinarrechtliche Schritte bei Fehlverhalten durchzusetzen, er führt wenn nötig (zusammen mit PER) Personalabbaugespräche. Er ist im persönlichen(!) Konfliktfall der Ansprechpartner für seinen Mitarbeiter, er wird vom Betriebsrat bei Konflikten angesprochen. Er ist in der Fachstelle hauptverantwortlich für den Einstellungsprozess neuer Mitarbeiter inkl. Eingruppierung (natürlich in Abstimmung mit PER). Er betreibt aktiv Versetzungen, wenn die Kombination Stelle/Person nicht passt.
Er ist also für die Aufrechterhaltung der Disziplin, für die Verteilung der Erfolgsbudgets und für die direkte Personalentwicklung zuständig.
Und das alles unterscheidet ihn vom „Machtfaktor“ in Konzernen deutlich vom Fachvorgesetzten, der allerdings phasenweise durchaus das eine oder andere davon vom Disziplinarvorgesetzten delegiert bekommen kann.
Wenn Du das Kriterium selbständiges Einstellen wählst, gäbe es in vielen Konzernen keine Disziplinarvorgesetzen, da bei engen Personalobergrenzen selbst leitende Angestellte die Geschäftsführung überzeugen müssen.
In Konzernen übernimmt dann irgendwann HR großenteils die
disziplinarische Verantwortung, so dass selbst der nominierte
dis. Ver. nur noch Anweisungen an HR ausgibt und sich sonst
wie ein Fachvorgesetzter verhält.
Das ist wie beschrieben Unsinn.
Grüße
Jürgen *echter:wink: Scheffe im Konzern mit allen Konsequenzen*