Hallo,
Wollte mal wissen ob man auch die Möglichkeit hat beispielsweise durch Ausnahmeregelungen den Personenbeförderungsschein, sowie die Ortskenntnisse Prüfung zu absolvieren wenn man unter 21 ist, da man beim fahren eines Krankenwagen zur gewerblichen Nutzung dies ab 19 bekommen kann.
Ich interessiere mich, da ein verwandter ein limosinenservice eröffnet hat und mich gefragt hat ob ich für ihn arbeiten könnte.
Mir ist keine Ausnahme bekannt.
Möglicherweise gibt es diese aber doch, z.B. analog der Ausnahmeregelung zum Begleiteten Fahren mit 17 ohne Begleitperson für bestimmte Strecken, das sollte man auf der Fahrerlaubnisbehörde erfragen.
Gruß Crack
Hallo Mo395,
in dem Fall würde ich auf jeden Fall das zuständige Landratsamt fragen.Dort gibt es kostenfrei die rechtlich sicherste Auskunft.
Viel Erfolg…!
sprudellaster
hallo, bei Personenförderunsschein gibt es leider keine ausnahmen. Die Forderungen musst du erfüllen. Das führen eines Krankenwagens mit 19 gibt dir leider keine Ausnahmerechte. Den Krankenwagen hast du auch nur mit einer Berechtigten Person geführt (sprich dein Ausbilder) o.ä. womöglich auch unter bestimmten Voraussetzungen (nicht im Notfall, keine Pesonen, ausser Beifahrer).