Personenbeförderungsschein, kleiner oder großer

Hallo an alle,

ich möchte mich demnächst selbstständig machen und unter anderem ältere Leute zum Einkauf begleiten. Würde also in meinem PKW ein-drei Menschen gewerblich befördern (nicht taximäßig) und beim Einkauf begleiten.
Im Internet habe ich recherchiert, dass es dafür einen kleinen Personenbeförderungsschein gibt. Also für Limousinen, Chauffeure, unter 8 Personen usw.
Bei unserer örtlichen Behörde bekam ich die Auskunft, dass das nicht so einfach wäre. Ich bräuchte einen Wegstreckenzähler, einen Alamrmanlage, die vom Fahrer aus zu bedienen ist und noch viele andere Vorraussetzungen.
Ich habe auch extra nach dem kleinen P-Schein gefragt. Sie meinte, es gäbe nur einen Schein und den für Busfahrer, der ja dann schon in der Busfahrerlaubnis integriert ist…
Nun denke ich, dass das nicht stimmt. Allerdings ist ebendiese Frau dafür verantwortlich.

Weiß jemand, ob ich für mein Vorhaben nur den kleinen P-Schein benötige. Desweiteren meinte die Dame ich bräuchte eine Fachkundebescheinigung, Berufsgenossenschaftmitgliedschaft und Nachweis über Eigenkapital von 2.500 Euro?

Danke für alle Antworten!

Dann hast du entweder nicht nach deutschem Recht gesucht oder das Internet lügt.

Du benötigst eine „Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung“, weil du in dem Fahrzeug Fahrgäste entgeltlich beförderst (die Fahrt wird bezahlt) oder weil du Fahrgäste geschäftsmäßig beförderst (es erfolgt keine Bezahlung der Fahrt an sich, aber die Fahrt erfolgt im Rahmen einer Geschäftstätigkeit).

Du musst hier die Fahrerlaubnisverordnung, das Personenbeförderungsgesetz und die Verordung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen um Personenverkehr beachten.

Das ist kompliziert, denn bei der entgeltlichen Personenbeförderung gibt es wenige Varianten, die überhaupt zulässig sind.

So verstehe ich das (ich bin kein Anwalt):

Das oben genannten Voraussetzungen sind die für den Betrieb eines Mietwagens oder Taxis. Darunter kannst du aber nicht fallen, wenn mehrere Personen dein Fahrzeug „teilen“. Einen Mietwagen kannst du nur „als Ganzes“ vermieten, also nicht die Frauen Müller, Meier und Schmidt hintereinander zu Aldi, Lidl und Frisör bringen.

Es kann kein Gelegenheitsverkehr im Sinne des §46 PBefG sein - demnach kann es keine entegeltiche Fahrt sein.
Erlaubt wäre dann eine unentgeltiche Beförderung im Rahmen einer geschäftlichen Tätigkeit.
Man könnte „Einkaufsbetreuung“ anbieten und sich pauschal bezahlen lassen, zudem ein Gesamtentgelt für die darin enthaltene Fahrt verlangen, dass die Betriebskosten nicht übersteigt.
Dann gilt das PBefG nicht, dann gilt auch die BOKraft nicht und es reicht die Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung.

Du solltest dich von einem Anwalt beraten lassen, der dein Geschäftsmodell prüft und ggf. so abändert, dass du nicht unter das PBefG fällst, denn das PBefG kennt beim Gelegenheitsverkehr nur die Varianten Taxi (vergiss es), Mietwagen (kommt nur in Frage, wenn du dich den strikten Bestimmungen des Mietwagenverkehrs unterwirfst) und Ausflugsfahrten / Ferienziel-Reisen (kommt per se nicht in Frage).

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Hallo X_Strom, danke für deine Antwort. Die war erst mal hilfreich.
Die Amtsfrau war freundlich. Aber absolut demotivierend. Als wäre mein Anliegen unmöglich oder nur unter großer Anstrengung realisierbar. Was ich nicht so sehe. Klar, ganz ohne Investitionen unterschiedlicher Art geht es nicht. Dabei ist gerade es hier in der Gegend, östlichster Osten ;), wichtig alle zu unterstützen, die was für die Infrastruktur tun.
Zum Glück lass ich mich da nicht abschrecken. Wird werden!

Danke und viele Grüße!