Personenbeförderungsschein

Moin,
braucht ein Bundesfreiwilligendienstleistender einen Personenbeförderungsschein, wenn er in einem Wohnheim für minderjährige Flüchtlinge arbeitet und neben Einkaufsfahrten hin und wieder auch mit Bewohnern zu Ärzten, Behörden etc. fahren soll?

MfG
Marius

Arbeitet er da allein, hat keine Vorgesetzen ?
Komisch, sie, mindestens aber die zuständige Gemeinde oder Landkreis müssen es doch wissen. Denn denen fällt so etwas auf die Füße, nicht dem Bufdi.

Den Schein braucht man , wenn man gewerblich Personen befördert.

MfG
duck313

Rechtssichere Auskunft gibt gerne die zuständige Behörde

Es ist davon auszugehen, dass die Kollegen nichts dergleichen erwähnt haben und vermutlich auch keinen solchen Schein haben.

Man soll es kaum glauben, aber es gibt eine eigene Verordnung über die Ausnahmen von der P-Schein Pflicht: „Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes“

Demnach wäre nach §1 Ziffer. 3 kein P-Schein für Fahrzeuge erforderlich, die nicht mehr als sechs Sitzplätze (inkl. Fahrer bieten), solange für die Beförderung kein Geld verlangt wird. D.h. normaler PKW/Kombi/Kleinlaster ist kein Problem (insoweit wird hier § 1 Abs 2. Ziffer 1 Personenbeförderungsgesetz konkretisiert). Nur wenn in dem Kleinlaster eine dritte Bank montiert ist, mit der dann mehr als sechs Sitzplätze zur Verfügung stehen, ist der P-Schein zunächst mal Pflicht. Aufpassen auch mit Großraum-Limousinen, die je nach Bestuhlung ebenfalls auf mehr als sechs Sitze kommen können.

Die Ausnahmen nach Ziffer 4 sind zwar auch nahe an deinem Fall dran (falls ein größeres Fahrzeug genutzt werden muss), aber eben nur „nah dran“. D.h. da könnte man im Falle des Falles zwar mal mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde sprechen, und entsprechend argumentieren, aber das würde ich mir dann auf jeden Fall schriftlich geben lassen.