Hallo,
eine Frage, wie immer rein hypothetisch versteht sich: wie verhält sich das mit personifizierten Software-Lizenzen und der Datenschutzgrundverordnung?
Mal angenommen eine sw-Lizenz ist
a, privat auf „Vorname Nachname“
oder
b, geschäftzlich auf „Vorname Nachname @ Firma xy“ lizensiert,
steht das im Konflikt zur Datenschutzgrundverordnung bzgl. personenbezogener Daten?
Müssten in einer Firma bestehende personenbezogenen Lizenzen auf z.B. „Abteilung z @ Firma xy“ umgestellt werden?
Danke und Gruß