Ich möchte wissen, ob der Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages das Recht hat, Petitionen nicht zu bearbeiten, weil diese sich nicht mit den politischen Ansichten des Petitionsausschußes decken?
Hallo!
Jeder Petitionsausschuss kann für sich festlegen etwas zu bearbeiten oder nicht. Es gibt zwar Richtlinien aber Richtlinien sind keine geltenden Gesetze.
Meine Erfahrung ist:
Sie taugen nichts, sind dem Namen nicht Wert, den sie tragen und arbeiten zudem nur Systemkonform und nicht wie es den Tatsachen entspricht.
Deine Rechte, wenn Du welches bekommen solltest/ willst, musst Du Dir wo anders erkämpfen, wie Don Quichote oder alles so belassen, wie es ist.
Tschüß
Ich möchte wissen, ob der Petitionsausschuß des Deutschen
Bundestages das Recht hat, Petitionen nicht zu bearbeiten,
weil diese sich nicht mit den politischen Ansichten des
Petitionsausschußes decken?
Petitionsausschüsse müssen jede Petition, die den formalen Ansprüchen entspricht, erörtern und beschließen. In Petitionsausschüssen sind alle im Parlament vorhandenen Parteien vertreten. Gerade in Petitionsausschüssen werden Beschlüsse gefasst, die die jeweilige Regierung mit nicht immer geliebten Aufgaben beauftragen.
Nicht immer sind die Petenten mit dem Ergebnis zufrueden. Das war dann Ergebnis eines demokratischen Abstimmungsprozesses.