Hallo
Da ich demnächst ein neues Konto eröffnen möchte und überlege, ob ich ein anderes Familienmitglied als zweiten Kontoinhaber eintragen lassen soll, möchte ich gerne wissen, wie es dann in diesem Fall bei einer Pfändung aussehen würde???
Darf dann eventuell vorhandenes Guthaben einfach gepfändet werden egal welchem der beiden Kontoinhaber dies gehört oder ist eine Pfändung dann nicht einfach so möglich???
Im Voraus vielen Dank für Ihre Antwort.
MFG Urvampirhuhn
Lass es nicht als gleichberechtigten Kontoinhaber eintragen, sondern als Bevollmächtigten, Dann darf diese Person darauf zugreifen, überweisungen machen usw. Aber wenn es eng wird, passiert Dir sicherlich nichts.
Frage einfach Deine Bank! Dann bist Du auf der ganz sicheren Seite.
Ich selbst würde aber niemanden eine Bevollmächtigung geben, wenn dieser jemand nicht mit dem Geld umgehen kann
Hallo
Da ich demnächst ein neues Konto eröffnen möchte und überlege,
ob ich ein anderes Familienmitglied als zweiten Kontoinhaber
eintragen lassen soll, möchte ich gerne wissen, wie es dann in
diesem Fall bei einer Pfändung aussehen würde???
Stichwort: gesamtschuldnerische Haftung
MfG Frank
Bei erwarteten Pfändungen IMMER getrennte Konten
Darf dann eventuell vorhandenes Guthaben einfach gepfändet
werden egal welchem der beiden Kontoinhaber dies gehört oder
ist eine Pfändung dann nicht einfach so möglich???
Wenn 1 Inhaber eine Pfändung hat, kann das gesamte Kontoguthaben gepfändet werden.
Deshalb: Bei erwarteten Pfändungen benötigt jeder sein eigenes Konto!
Und: Die Ausrede, kein Konto zu bekommen, zählt nicht: Das Onlinekonto (http://www.onlinekonto.de ) bekommt jeder!
Im Voraus vielen Dank für Ihre Antwort.
MFG Urvampirhuhn
Grüße
Erdbeerzunge