Pfändung der Miete

Hallo,

Mal angenommen, dass das Finanzamt wegen Steuerschulden des Vermieters einen Vollstreckungsbescheid an den Mieter schickt und auf telefonische Nachfrage mitteilt, dass der Mieter in Zukunft die Kaltmiete direkt ans FA überweisen soll. Der Vermieter befindet sich in Kur, kann auch momentan nicht erreicht werden.
Ich nehme mal an, der Mieter kann sich nicht weigern? Nicht dass er das unbedingt wollte, aber seinen Vermieter will er auch nicht unbedingt schädigen, da dieser aufgrund sehr schlechter gesundheitlicher Verfassung große Probleme hat.
Also: hat der Mieter überhaupt eine Wahl und wie sollte er vorgehen? Überhaupt als totaler Laie fragt man sich, soll der Mieter da auf dem Formular ankreuzen, dass er „die gepfändeten Forderungen des Vollstreckungsschuldners“ anerkennt? Ich kann doch nichts anerkennen, wovon ich nichts weiß?

Vielen Dank,
Petra

Hi,

nein, wehren kannst Du Dich nicht. Du bist sogenannter Drittschuldner, und hast bestimmte Pflichten. Du musst

  • innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung dem Gläubiger (Fianzamt) erklären, ob Du die Forderung anerkennst (das ist die sogenannte Drittschuldnererklärung nach § 840 ZPO)
  • bei Vorliegen eines Überweisungsbeschlusses an den Gläubiger zahlen.

Der Beschluß (Pfändungs- und Überweisungsbeschluß) muß Dir allerdings richtig (mit „gelbem Umschlag“ oder per Gerichtsvollzieher) zugestellt worden sein. Falls es sich nur um einen Pfändungsbeschluß oder um ein Vorläufiges Zahlungsverbot handelt, ist das Geld nur „eingefroren“, d.h. Du darfst vorerst weder ans Finanzamt noch an den Vermieter zahlen.

Ein Nichtbeachten (wenn Du trotzdem an Deinen Vermieter zahlst) hätte die Konsequenz, dass Du nicht schuldbefreiend gezahlt hast, d.h. das Finanzamt könnte das Geld von Dir nochmal fordern.

Mit der Anerkennung der Forderung ist nicht gemeint, dass Du die Forderung des Finanzamtes an Deinen Vermieter anerkennst, das kannst Du ja garnicht.
Vielmehr ist es ja so, dass Dein Vermieter gegen Dich eine Forderung hat. Um diese Forderung geht es in diesem Falle nur. Diese Forderung kann man abtreten, und sie kann auch gepfändet werden (eine Pfändung ist quasi eine „erzwungene Abtretung einer Forderung“.)

Es kommt sehr selten vor, dass eine Privatperson Drittschuldner ist. Der Standardfall ist, dass Banken, Versicherungen oder Arbeitgeber diese Rolle haben. (Der Schuldner hat bei der Bank ein Konto mit Guthaben, er hat also eine Forderung gegen die Bank. Diese Forderung wurd gepfändet, die Bank darf nicht mehr an den Schuldner auszahlen, sondern muss das Geld an den Pfändungsgläubiger überweisen.)

Ich gebe jeden Tag -zig Drittschuldnererklärungen ab. Wenn Du also noch eine Frage hast, melde Dich, bevor da etwas schiefgeht.

Gruss Hans-Jürgen
***

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

im Wesentlichen gebe ich Dir recht. Jedoch der Tipp, weder an das Finanzamt noch an den Vermieter zu zahlen ist ein Vertragsbruch des Mieters. Der Mieter muss in dem Fall die Miete auf der Hinterlegungsstelle des Amtsgerichtes einzahlen. Nur dies befreit den Mieter von dem Vorwurf Mietrückstand zu haben und vor fristloser Kündigung - was im Übrigen gerne diverse Banken betreiben - wenn sie günstig an Immobilien kommen wollen.

GRuss Günter

nein, wehren kannst Du Dich nicht. Du bist sogenannter
Drittschuldner, und hast bestimmte Pflichten. Du musst

  • innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung dem Gläubiger
    (Fianzamt) erklären, ob Du die Forderung anerkennst (das ist
    die sogenannte Drittschuldnererklärung nach § 840 ZPO)
  • bei Vorliegen eines Überweisungsbeschlusses an den Gläubiger
    zahlen.

Der Beschluß (Pfändungs- und Überweisungsbeschluß) muß Dir
allerdings richtig (mit „gelbem Umschlag“ oder per
Gerichtsvollzieher) zugestellt worden sein. Falls es sich nur
um einen Pfändungsbeschluß oder um ein Vorläufiges
Zahlungsverbot handelt, ist das Geld nur „eingefroren“, d.h.
Du darfst vorerst weder ans Finanzamt noch an den Vermieter
zahlen.

Ein Nichtbeachten (wenn Du trotzdem an Deinen Vermieter
zahlst) hätte die Konsequenz, dass Du nicht schuldbefreiend
gezahlt hast, d.h. das Finanzamt könnte das Geld von Dir
nochmal fordern.

Mit der Anerkennung der Forderung ist nicht gemeint, dass Du
die Forderung des Finanzamtes an Deinen Vermieter anerkennst,
das kannst Du ja garnicht.
Vielmehr ist es ja so, dass Dein Vermieter gegen Dich eine
Forderung hat. Um diese Forderung geht es in diesem Falle nur.
Diese Forderung kann man abtreten, und sie kann auch gepfändet
werden (eine Pfändung ist quasi eine „erzwungene Abtretung
einer Forderung“.)

Es kommt sehr selten vor, dass eine Privatperson
Drittschuldner ist. Der Standardfall ist, dass Banken,
Versicherungen oder Arbeitgeber diese Rolle haben. (Der
Schuldner hat bei der Bank ein Konto mit Guthaben, er hat also
eine Forderung gegen die Bank. Diese Forderung wurd gepfändet,
die Bank darf nicht mehr an den Schuldner auszahlen, sondern
muss das Geld an den Pfändungsgläubiger überweisen.)

Ich gebe jeden Tag -zig Drittschuldnererklärungen ab. Wenn Du
also noch eine Frage hast, melde Dich, bevor da etwas
schiefgeht.

Gruss Hans-Jürgen
***

Hallo,

Mal angenommen, dass das Finanzamt wegen Steuerschulden des
Vermieters einen Vollstreckungsbescheid an den Mieter schickt
und auf telefonische Nachfrage mitteilt, dass der Mieter in
Zukunft die Kaltmiete direkt ans FA überweisen soll. Der
Vermieter befindet sich in Kur, kann auch momentan nicht
erreicht werden.
Ich nehme mal an, der Mieter kann sich nicht weigern? Nicht
dass er das unbedingt wollte, aber seinen Vermieter will er
auch nicht unbedingt schädigen, da dieser aufgrund sehr
schlechter gesundheitlicher Verfassung große Probleme hat.
Also: hat der Mieter überhaupt eine Wahl und wie sollte er
vorgehen? Überhaupt als totaler Laie fragt man sich, soll der
Mieter da auf dem Formular ankreuzen, dass er „die gepfändeten
Forderungen des Vollstreckungsschuldners“ anerkennt? Ich kann
doch nichts anerkennen, wovon ich nichts weiß?

Vielen Dank,
Petra

Auch hallo,

das war kein Tipp, das ist nun mal die rechtliche Verstrickung, dass der Drittschuldner bei Vorliegen eines Vorläufigen Zahlungsverbotes oder eines Pfändungsbeschlusses nicht mehr an den Schuldner, aber auch noch nicht an den Gläubiger zahlen darf. Natürlich ist die Hinterlegung beim Amtsgericht die „sauberste Lösung“, aber auch ziemlich aufwändig.

Ich glaube kaum, dass der Vermieter in diesem Fall „den Mund aufreisst“ und die Miete fordert. Der wird sich schön zahm verhalten, denn er hat das Malheur ja verbockt und seinem Mieter damit in die Breduille gebracht. Wenn ich der Mieter wäre und der Vermieter würde Stunk machen, dann würde ich ihm sagen, er soll erstmal die Pfändung erledigen, dann könne man weitersehen. In Sachen Mietrecht kenne ich mich nicht aus, da bist Du der anerkannte Experte, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass man wegen einem Monat Mietrückstand (und denn noch unter diesen Umständen) rausfleigen kann.

Zu dem Absatz mit den „bösen Banken“ äussere ich mich jetzt mal lieber nicht.

Nochmal für unsere Fragestellerin (die vielleicht gerade mit den Ohren schlackert, wenn sie das hier liest) : Wenn auf dem Teil, was Du hast, „Pfändungs- und Überweisungsbeschluss“ steht, und Dir das richtig zugestellt wurde, dann hast Du nichts zu befürchten. Du kannst das Geld an das Finanzamt überweisen. Ansonsten melde Dich.

Gruss Hans-Jürgen
***

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Hallo Hans-Jürgen,hallo Günter,

vielen Dank für die ausführliche Antwort!
Seltsam doch trotzdem, dass dann nicht sein Bankkonto gepfändet wird, sondern die Miete?
Das Schreiben, das ich ausfüllen soll ist eine Pfändungsverfügung und es wurde in dem gelben Umschlag zugestellt.

Da werde ich wohl den Dauerauftrag dementsprechend ändern müssen.
Vermutlich muss auch ich dann „mitzählen“ und beim Erreichen des geforderten Betrags die Zahlung wieder ändern? Oder teilt einem das FA das wieder mit?

Mein Vermieter tut mir trotzdem leid dabei, er war in letzter Zeit gesundheitlich so schlecht dran und arbeitslos und hat sonst wohl kaum großes Einkommen ausser meiner Miete.

Viele Grüße,
Petra

Hallo Petra,

Seltsam doch trotzdem, dass dann nicht sein Bankkonto
gepfändet wird, sondern die Miete?

Nö, ist nicht seltsam. Das Finanzamt kann auch mehrere Pfändungen loslassen, kein Problem. Das Bankkonto wird natürlich auch gepfändet, das ist normalerweise immer der erste Weg. Da muss dann die Bank des Vermieters eine Drittschuldnererklärung abgeben, in der ja auch stehen kann, dass der Vermieter keine Forderungen gegen die Bank hat, die gepfändet werden können. Dann muss das Finanzamt eben weitersehen.

Das Schreiben, das ich ausfüllen soll ist eine
Pfändungsverfügung und es wurde in dem gelben Umschlag
zugestellt.

Oha, also nur eine Pfändung. Wenn das kein Überweisungsbeschluss ist (bei Finanzämtern heisst das auch Einziehungsverfügung) haben wir die Situation, die ich beschrieben habe. Du darfst nicht mehr an den Vermieter zahlen und noch nicht an das Finanzamt. Bevor Du den ganz korrekten Weg gehst und die Miete beim Amtsgericht hinterlegst, würde ich in Deiner Stelle

  • mal das Fiananzamt kontaktieren, ob eine Einziehungsverfügung folgt
  • mal den Vermieter ansprechen, was er dazu sagt.

Da werde ich wohl den Dauerauftrag dementsprechend ändern
müssen.

ja, genau

Vermutlich muss auch ich dann „mitzählen“ und beim Erreichen
des geforderten Betrags die Zahlung wieder ändern? Oder teilt
einem das FA das wieder mit?

ja, wenn dann mal die Einziehungsverfügung da ist, musst Du solange an das Finanzamt überweisen, bis der gepfändete Betrag erreicht ist. Manchmal wird auch noch zusätzlich Zinsen und Kosten gepfändet. Aber das kann das Finanzamt nicht von Dir verlangen, dass Du das selber ausrechnest. Da würde ich mir das vom Amt vorgeben lassen. Wenn die Forderung beglichen ist, bekommst Du vom Amt normalerweise keine weitere Bestätigung, ich würde aber sicherheitshalber dann nachfragen. Es kann auch sein, dass Du zwischendurch vom Amt Post bekommst (als normalen Brief), wo sie evtl. die Summe verändern (geht nur nach unten) oder die Pfändung für ruhend erklären oder aufheben.

Mein Vermieter tut mir trotzdem leid dabei, er war in letzter
Zeit gesundheitlich so schlecht dran und arbeitslos und hat
sonst wohl kaum großes Einkommen ausser meiner Miete.

Das klingt böse. Allerdings fällt so eine Pfändung auch nicht vom Himmel, er hat sicherlich vorher mehrfache Aufforderungen ignoriert. Vielleicht sieht er auch nicht ein, dass er Deinen Mietertrag auch noch versteuern muss.

Viele Grüße,
Petra

Nachtrag
Hallo nochmal,

ich habe heute gerade mit einem Rechtsanwalt telefoniert, der beim Amtsgericht Geld hinterlegen wollte (weil das die Bedingung war, dass das Gericht die Zwangsvollstreckung aufhebt)

Er sagte mir, das Hinterlegungsverfahren vom Antrag bis zum Erhalt der Hinterlegungsbescheinigung hat über 3 Monate gedauert.

Bevor Du das anleierst, solltest Du Dich nochmal melden, wenn das bei Dir genauso lange dauert, ist der Sinn (Mietrückstand vermeiden) ohnehin verfehlt.

Gruss Hans-Jürgen
***

Einigung mit Vermieter
Hallo Hans-Jürgen,

vielen Dank für die ausführlichen Antworten.
Ich habe heute nochmals versucht mit dem FA zu telefonieren, aber der verantwortliche Bearbeiter ist ab heute zwei Wochen in Urlaub. Dann habe ich aber glücklicherweise meinen Vermieter erreicht.
Er hat zugestimmt, dass ich jetzt erstmal die Kaltmiete ans FA überweise, auf jeden Fall mal im September, denn danach will er die Dinge mit dem FA selber klären.
Somit denke ich, bin ich aus dem Schneider, und mein Vermieter oder das FA wird mich hoffentlich dann bald über das weitere Vorgehen informieren.
nochmals, vielen Dank,
viele Grüße,
Petra

Hallo,

ich habe heute gerade mit einem Rechtsanwalt telefoniert, der
beim Amtsgericht Geld hinterlegen wollte (weil das die
Bedingung war, dass das Gericht die Zwangsvollstreckung
aufhebt)

Er sagte mir, das Hinterlegungsverfahren vom Antrag bis zum
Erhalt der Hinterlegungsbescheinigung hat über 3 Monate
gedauert.

Bevor Du das anleierst, solltest Du Dich nochmal melden, wenn
das bei Dir genauso lange dauert, ist der Sinn (Mietrückstand
vermeiden) ohnehin verfehlt.

Hier ist aber nun die Antwort, dass es sich um die Hinterlegung handelt, damit die Zwangsversteigerung abgewendet wird. Hier muss letztlich ein bestimmtes juristisches Verfahren eingehalten werden.

Aber eine Miete wird sofort angenommen. Wobei der Mieter dann auch die Erklärung abgeben muss, dass er keine Rückforderungsansprüche stellt ( denn wenn er solche stellt, gilt die Miete nicht als gezahlt ). Wir haben etwa im Jahr 20 Mandanten die die Miete hinterlegen müssen, weil der Anspruchsberechtigte nicht sicher ist.

Hier dürfte es aber, nach den weiteren Ausführungen wohl klar sein, dass an das Finanzamt zu zahlen ist.

Gruss Günter