Pfändung - geliehene gegenstände schützen

Hallo,

ich habe leider aufgrund von Jugendsünden Schulden gemacht. 2 Gläubiger sind leider aktuell nicht auf mein Ratenzahlungsangebot eingegangen und entsprechend kommt bald der Gerichtsvollzieher zu mir.

Nun zur Frage:
Ich habe von meinen Eltern einen Fernsehr geliehen bekommen, welcher relativ neu ist (47 Zoll, 3D usw.).
Kann mir jemand sagen welche Unterlagen ich vorlegen muss um die Eigentumsnachweise zu bestätigen?

Reicht die Rechnungskopie (adresse meiner Eltern steht entsprechend drauf, da vom Versandhaus) aus?

Oder kann der Gerichtsvollzieher generell dennoch Pfänden?

Bevor Vorurteile kommen: Ja ich habe Schulden gemacht und ich stehe dazu. Es wäre für mich vielleicht ein leichtes das per private Insolvenz zu klären, aber ich will meine Schulden aus eigener Tasche zahlen.

Bescheinigung ede Eltern, dass das Gerät ihnen gehört und dir nur geliehen wurde

Bescheinigung ede Eltern, dass das Gerät ihnen gehört und
dir nur geliehen wurde

danke

Wenn der TV nachweislich Ihnen nicht gehört, ist das ein Grund, die Pfändung nicht durchzuführen. Da Sie Eigentümer sein müssen. Rechnung ist ausreichend…
MfG