Pfändung in der Schweiz bei Schulden in Deutschlan

Hallo,
ich war selbständig und habe Schulden in Höhe von ca. 250.000 Euro (unter anderem auch beim Finanzamt). Ich habe meinen Franchisegeber verklagt und habe gute aussicht auf Erfolg. Jedoch soll ich laut meinem Anwalt noch nicht in Insolvenz gehen, da ich sonst die Verfügungsgewalt über eventuell zurückfliessendes Geld verliere, und somit nicht mehr mit den Gläubigern verhandeln kann usw. Ich warte damit also noch, es kann sich noch ca. 1,5 Jahre hinziehen. Ich habe bereits die eidesstattliche Versicherung abgegeben vor einem halben Jahr und bin Arbeitssuchend. Bisher ohne Erfolg. Ich bekomme aktuell Hartz4.
Nun habe ich vor in der Schweiz zu arbeiten, da ich momentan wirtschaftlich in Deutschland nicht mehr viel zukunft habe. Dass Arbeitsamt fördert mich mit Fahrtkosten usw. Ich habe nächste Woche ein Vorstellungsgespräch in der Schweiz, und dass Arbeitsamt möchte die Einladung von mir sehen, damit sie mir die Fahrtkosten bezuschussen.

Nun meine Frage.

-Wenn ich in der Schweiz einen Job finde und dort Arbeite, sieht es irgendjemand in Deutschland? (Gläubiger, Finanzamt usw…)

-Wenn ich dem Arbeitsamt mitteile wo ich dass Gespräch habe, leiten sie falls ich genommen werde, die Adressdaten hier an irgendjemanden weiter?

-Kann ein Gläubiger meinem Arbeitgeber ein Schreiben machen und mein Gehalt pfänden, eventuell auch mein Konto in der Schweiz welches ich noch eröffnen müsste?

-Weiss eventuell jemand ob ich bei einem Umzug in die Schweiz eventuell finanziell gefördert werde? Stichpunkt Miete und Mietkaution…

Ich möchte meine Schulden loswerden und möchte endlich wieder arbeiten. Falls ich in der Schweiz arbeite, und man mir mein Gehalt pfänden würde, würde ich jeden Monat miese machen, dann würde ich erst gar nicht dorthinziehen.

Vielen Dank im voraus für die Antworten

Hallo,
mir gehts ganz ähnlich wie dir
also im ausland ist das lohnpfänden richtig schwierig,
in östereich und den niederlanden geht es überhaupt nicht - jedenfalls nicht von deutschen gerichten; pfändungen bedeuten in der regel, daß du aus deinem neuen job sofort rausfliegst, also darf das nicht passieren. Kaution und Miete wirste in der schweiz nicht bekommen vom deutschen arbeitsamt, aber die deutschen zahlen in der tat die reisekosten - wenn in der mail drinsteht, daß sie dir die fahrtkosten nicht ersetzen - ansonsten kriegste nur einen vorschuß !

Wenn du in deutschland nicht mehr gemeldet bist - könnten deine gläubiger für dich insolvenz anmelden und dich gerichtlich suchen lassen - also solltest du mit denen in kontakt bleiben - ein abtauchen ist nicht möglich - und solltest du meinen dich so deinen gläubigern zu entziehen, wirste bei wiedereinreise nach deutschland verhaftet und gilst als vorbestraft - ob es das wirklich wert ist ?

insbesondere die finanzämter sind da ziemlich hart drinne
gruß
michael

Hallo,

selbst habe ich da keine Erfahrung, aber in der CH geht alles sehr geordnet zu, d.h. Sie müssen sich hier anmelden und in D abmelden (oder als Grenzgänger arbeiten). Die Behörden selbst sprechen aber wohl nicht aktiv miteinander wenn es keinen Grund gibt.

Wenn Sie hier eine Wohnung mieten wird ggf. eine Schufa-Auskunft verlangt, das könnte ein Problem werden.

Förderungen bzgl. Umzug und Miete gibt es meines Wissens nicht (und Mieten sind hier horrend hoch!). Hier in der CH gibt es grundsätzlich weniger Unterstützungen als in D und in D hat keiner Interesse für die CH zu fördern, das müssen Sie wohl alleine hinkriegen.

Das Finanzamt in D kann ggf. von den Deutschen Behörden die neue Adresse erfragen. Man kann in die Schweiz sicher nicht einfach verschwinden.

Wer da wann was pfänden könnte weiss ich leider nicht.

Ggf. hat da jemand auf hallo-schweiz.ch Erfahrungen. Das Forum dieser Seite ist sehr hilfreich bei jeglichen Fragen bzgl. D-CH und es gibt praktisch keine Erfahrung die nicht jemand anders schon gemacht hat.

Viele Grüsse
Gina

ich war selbständig und habe Schulden in Höhe von ca. 250.000
Euro (unter anderem auch beim Finanzamt). Ich habe meinen
Franchisegeber verklagt und habe gute aussicht auf Erfolg.
Jedoch soll ich laut meinem Anwalt noch nicht in Insolvenz
gehen, da ich sonst die Verfügungsgewalt über eventuell
zurückfliessendes Geld verliere, und somit nicht mehr mit den
Gläubigern verhandeln kann usw. Ich warte damit also noch, es
kann sich noch ca. 1,5 Jahre hinziehen. Ich habe bereits die
eidesstattliche Versicherung abgegeben vor einem halben Jahr
und bin Arbeitssuchend. Bisher ohne Erfolg. Ich bekomme
aktuell Hartz4.
Nun habe ich vor in der Schweiz zu arbeiten, da ich momentan
wirtschaftlich in Deutschland nicht mehr viel zukunft habe.
Dass Arbeitsamt fördert mich mit Fahrtkosten usw. Ich habe
nächste Woche ein Vorstellungsgespräch in der Schweiz, und
dass Arbeitsamt möchte die Einladung von mir sehen, damit sie
mir die Fahrtkosten bezuschussen.

Nun meine Frage.

-Wenn ich in der Schweiz einen Job finde und dort Arbeite,
sieht es irgendjemand in Deutschland? (Gläubiger, Finanzamt
usw…)

-Wenn ich dem Arbeitsamt mitteile wo ich dass Gespräch habe,
leiten sie falls ich genommen werde, die Adressdaten hier an
irgendjemanden weiter?

-Kann ein Gläubiger meinem Arbeitgeber ein Schreiben machen
und mein Gehalt pfänden, eventuell auch mein Konto in der
Schweiz welches ich noch eröffnen müsste?

-Weiss eventuell jemand ob ich bei einem Umzug in die Schweiz
eventuell finanziell gefördert werde? Stichpunkt Miete und
Mietkaution…

Ich möchte meine Schulden loswerden und möchte endlich wieder
arbeiten. Falls ich in der Schweiz arbeite, und man mir mein
Gehalt pfänden würde, würde ich jeden Monat miese machen, dann
würde ich erst gar nicht dorthinziehen.

Vielen Dank im voraus für die Antworten

Hallo TaylanDo

hm, ich kann Dir da leider keine sicheren Antworten geben, da ich kein Jurist bin.

Ich kann Dir nur von einem Bekannten erzählen, dem es ähnlich ging. Er hatte durch seine Scheidung 40000 Euro Schulden und ging dann in die Schweiz um dort zu arbeiten. Die Banken schickten ab und zu mal Post, aber der Bekannte hat sie immer wieder abgewiesen. Die Scheidung war 1997 und die Banken haben es nie geschafft, den Schweizer Lohn zu pfänden. Ich glaube inzwischen ist er aber in einem Insolvenzverfahren. Er hat dafür einen Fachanwalt engagiert. Ansonsten lebt und arbeitet er ganz normal hier in der Schweiz ohne irgendwelche Abzüge oder Pfändungen.

Was Miete und Weiteres angeht, müsstest Du Deinen ARbeitgeber fragen, ob er Dir eventuell helfen kann. Eine andere Lösung fällt mir da nicht ein. Oder Du ziehst erstmal in eine günstige Unterkunft und mietest Dir dann etwas, sobald Du Deinen Lohn erhalten hast.

Vielleicht hilft das noch weiter, aber es ist schon 5 Jahre alt http://forum.jurathek.de/printthread.php?t=15862

viel Glück und immer nach vorne schauen!

Hallo, bei dieser Konstellation führt jede Arbeitsaufnahme über kurz oder lang zu einer Gehaltspfändung im Rahmen der zulässigen Pfändungsgrenzen. mit jeder Arbeitsaufnahme muss man sich ja bei Arbeitsagentur/Jobcenter abmelden. Viele Behörden, vor allem auch Finanzamt haben Zugriff auf diese Daten.
Ein Umzug wegen Arbeitsaufnahme wird von Arbeitsagentur/Jobcenter bezuschusst im Rahmen der Möglichkeiten.
Zu den anderen Fragen kann ich nichts Erhellendes schreiben. Viel Erfolg!

es ist wohl besser gleich hier zu bleiben. Bei illegalen Fragen werde ich auch nicht zu sagen, dass kann Ihr Anwalt machen. Nur so viel… man kann in keinem Fall Schulden machen und dann meinen ich versteck mich und will meine Schulden nicht sehen, sonst gehe ich nicht arbeiten.
Da kann man leicht in den Knast wandern … und wohl auch zu Recht. Wer soll die Schulden zahlen, die Steuerzahler?? Egal wo Sie sich verstecken, bei so vielen Schulden ist schnellstens ein internationaler Haftbefahl aus gestellt. Was Sie vor haben ist Insolvenzverschleppung und alleine schon eine Straftat. Bei allen weiteren Vorhaben kommen immer mehr Jahre zusammen. Ich weiss nicht wer Ihnen den Rat gibt keine Insolvenz an zu melden, aber das ist aus meiner Sicht die einzige Möglichkeit nach einigen Jahren bei Null an zu fangen. Alles andere ist eine Straftat!!! Sie müssen schon zu den Schulden stehen, sonst werden Sie nie wieder Fuss fassen können.
Sie schreiben das auch beim Finanzamt Schulden bestehen. Wissen Sie nicht das jeder Gläubiger ohne Ihr Wissen und Zustimmung Sie in die Insolvenz jagen kann? Das Finanzamt wird das auch machen, die warten keine Monate. Und wo ist dann das Problem? Wenn Sie Insolvenz anmelden bezahlen Sie keine Rechnung mehr und wenn durch die Klage Geld fließt, dann gehört das eh nicht Ihnen. Sie sind aber auf ehrliche Art die Schulden los und können dann neu anfangen. Welcher Anwalt gibt solche Ratschläge, die Sie ins Gefängnis bringen???

Hallo,
vielen Dank für die Anfrage.
Leider betrifft dies überhaupt nich mein Fachgebiet!
Ich wünsche noch viel Erfolg!
Gruss FürGerecht

Guten Morgen,
genaue Auskunft kann ich leider nicht geben.

Bei einem schweizer Arbeitgeber müssen Sie auf alle Fälle Angaben über Ihre „Verhältnisse“ machen, Sie brauchen vor Aufnahme des Arbeitsverhältnissen Referenzen. (bei den meisten Arbeitgebern)
Sollten Sie Ihre Schulden verschweigen, kann es zu Kündigung kommen, bzw. Sie werden erst gar nicht angestellt.
Wenn Sie ehrlich mit Ihrer Situation umgehen und sehr viel Wissen mitbringen, können Sie allenfalls Glück haben.
Viel Erfolg!

Dazu kann ich leider nichts sagen…

Hallo, also die Schulden wirst Du auch in der Schweiz nicht los mußt ja auch angeben wo Du wohnst.

Dass Du in Schulden gekommen bist, ist traurig.

Deine Fragen sind für mich schwierig zu beantworten, da ich noch nie in so einer Situation war, Gott sei Dank.
So lange es kein Lohn-Pfändungsurteil gibt, wird Dir keiner was nehmen können. Doch mit dem Urteil ist dann alles über dem Existenzminimum weg.
Die Finanzämter dürften ziemlich eng miteinander zusammenarbeiten, das selbe gilt wohl auch Finanzamt/Arbeitsamt.

Und manchmal ist es wirklich klüger, den Rat eines Rechtsanwaltes seines Vertrauens zu befolgen.

Leider kann ich Dir nicht sehr viel weiterhelfen.
Viel Glück
Nico

Hallo,

also darauf möchte ich nicht antworten, das klingt für mich schon so als wolltest Du Dich Deinen Verpflichtungen entziehen, was gegf. strafbar ist.

Geh’ am besten zu einem Anwalt, der sich mir so etwas auskennt.

Hallo Taylan ,

das in die Schweiz ziehen ist zwar möglich aber zu 99 Prozent. Werden Dich deine Gläubiger dort finden. Dann haben sie die möglichkeit dich zu betreiben oder zu Pfänden. Das Finanzamt bekommt deinen Umzug 100 Prozentig mit. Da du an der Grenze beim Umzug registriert wirst mit Anschrift und Arbeitgeber. Am besten du rufst nich mal unverbindlich an. Ich habe da ein paar möglichkeiten für Dich. 040 69691888 oder 015223487022.

Grüsse Tom

leider kann ich da nicht weiterhelfen,
bitte an einen fachanwalt wenden

Ersteinmal DAnke für die Antwort. Ich wurde von einem Franchiseunternehmen über den Tisch gezogen, habe mein ganzes Geld dahineininvestiert, und Schulden bei der Bank aufgenommen. Nach 2 Jahren wurde mir der Laden weggenommen ohne dass ich einen Cent dafür bekommen habe. Der genaue Ablauf ist kompliziert zu beschreiben. Ich habe keine Steuergelder genommen und nach Griechenland geschickt oder irgendwelche Banken damit Finanziert die sich verzockt haben. Ich habe versucht mir eine eigene Existenz aufzubauen und wurde „gesetzeskonform“ verarscht. Ich bin kein Idiot dass ich mir zum einen mein Leben hier zerstören lasse und dann auch noch weiterhin arbeiten gehe um dass Geld beim Franchisenehmer und seinen ganzen Partnern zu bezahlen. Ich habe diese Menschen angeklagt, und da diese Menschen finanziell gut dastehen, haben sie auch entsprechende Anwälte die alles in die länge ziehen. Man sollte nicht von Anfang an jemanden als Betrüger dastehen lassen oder als verantwortungslosen Menschen der Steuerzahler dafür geradestehen lässt. Ich habe von keiner öffentlichen Institution geld erhalten. Warum sollen die Steuerzahler dafür gerade stehen? Seit wann bezahlen Steuerzahler meine Schulden bei der Bank…

Ich wünsche noch einen Schönen Tag…

ich kann Ihre Wut durchaus versehen, auch wir sind dem Deutschen Gesetz ausgeliefert und werden immer wieder verarscht. Da kann man duchaus die Lust verlieren und man versteht manche Leute durchaus, die durchrasten. Trotz alle dem ändert es nichts daran, das der normale Bürger die Schulden mit bezahlen muss, oder glauben Sie allen ernstes die Bank sagt, dumm gelaufen, haben wir halt Geld verloren? Leider nicht, die holen sich das Geld schon wieder. Und wenn sie gar nicht anders können springt Vater Staat ein. Ich wäre auch froh wenn es anders wäre. Nur ich habe durch eine Insolvenz mal eben 80000 Euro verloren. Die darf ich nun zahlen. Was sind das für Gesetze, da werden dem einem die Schulden erlassen und einen anderesn bringen sie dadurch an den Rand einer Insolvenz. Ach bei dem befindet sich Geld, aber das interessiert dem Gericht gar nicht, die restschuldbefreiung wird erteilt. Nur ich bekomme dadurch die Schulden. Das sind doch keine Gesetze. Kann man nicht die Banken in solchen Fällen dazu zwingen, den Schuldnern einen Zinserlass zu gewähren. So wäre doch beiden gehofen und dem Staat würde es nicht so viel Geld kosten, denn auch eine Insolvenz wird letzendlich wieder von den Bürgern getragen. Aber da müsste man ja denken und das geht hier in Deutschland nicht. Ich will bestimmt nicht Sie anklagen, aber unsere Politik ist hier gefragt, die macht aber nichts und geht den bequemen Weg. Die werden sich ihr Geld schon holen. Wie Sie schon sagen, die haben Geld und daher einen langen Athem. Traurig, aber leider wahr!
Gruss
Agnes

Hallo,
mit solch komplexen Dingen kenne ich mich leider nicht aus und kann daher auch nicht weiterhelfen. Ich denke nur, es ist sehr wichtig sich vorher gut zu informieren und beraten zu lassen (Grenzgängerinfo). Die Lebensunterhaltungskosten in der Schweiz sind horent!

Mit freundlichen Grüssen
Melanie

Hallo,

erste Frage Ja
zweite Frage Ja das schweizer finanzamt wird über deine Schuldenhöhe informiert und das schon vor einreise…daher sieht es evtl. schlecht aus die schweizer wollen keine in "Schnorrer "…du darfst lediglich mit absprachen deutscher behörden oder institute einen sogenannten Tilgunsplan vorlegen wogegen aber die Übersendungszinsen der Zweiz nicht gerade gering sind…diese musst du noch dazu rechnen zu deinem Betrag…genaue Zahlen kenne ich auch nicht aus dem Kopf
Dritte Frage: Das währe Thema des Europischen Gerichtshor schaue dort vielleicht mal auf die Web-side kein plan glaube nicht da wie vorher schon erklärt du erst garnicht so ohne weiteres in dei schweiz kommen würdest.
vierte Frage: finazielle unterstützung nein du möchtest ja in die schweiz nicht die schweiz will das du zu ihr kommst…leider nicht schön wäre es dann wäre ich auch schon dort schon längst…grins…
füfte frage: das ist die haupt frage stelle diese einen Sachbearbeiter deiner Problematik oder für einen kleine Obulusk einen Finanzbuchhalter/sachbearbeiter…

leider habe ich dafür zu wenig Ahnung von der Thematik aber hoffe trotzdem das ich dir etwas helfen konnte und wünsche dir viel erfolg bei der umsetzung deines Wunsches…

MfG
Kdeux84