Pfändung P-Konto

Hallo,
ich habe ein P-Konto. Allerdings liegen für dieses Konto der Bank offiziell nur Pfändungen in Höhe von etwa € 82,00 vor. Die übrigen Gläubiger haben das Konto bis jetzt nicht gepfändet. Privatinsolvenz wúrde nicht beantragt.
Im Mai bekomme ich eine Stromnachzahlung von € 350,00 auf das Konto, somit wird der Pfändungsfreibetrag um diesen Betrag überschritten.

Behält nun die Bank nur die € 82 ein oder wird der gesamt betrag auf Eis gelegt ?

Vielen Dank für die Antworten

Hallo!

unklar !

Wie hoch ist denn die Forderung ? Nur 82 € ?

Dann wird doch auch nur max. 82 € abgezogen.  Solange keine anderen Pfändungsbeschlüsse vorliegen kann doch die Bank nicht vorsorglich Geld einbehalten !

Aber, man kann mit den 350 € ja selbst Teile der Schulden abbezahlen. Das bleibt jedem Schuldner freigestellt, ist ausdrücklich erwünscht.

Oder sind die 82 € nur das was man überhaupt pfänden kann, also das Guthaben was den Freibetrag übersteigt ?
Dann wären die einmaligen 350 € Mehreinnahmen auch weg.

MfG
duck313

Ab zur Schuldnerberatung!
Zur Frage (keine Rechtsberatung):
Natürlich werden nur die 82€ an den Gläubiger transferiert, der Rest bleibt auf Deinem Konto.

Aber Schulden abzuzahlen ist wie geschrieben nicht die dümmste Idee.

Z.B. könnte man die Schuldner wegen Vergleich anschreiben, nach dem Motto: Entweder sofort 30%, oder gar nichts, und so nach und nach alle Schuldner befriedigen.

Hallo, leider sind die bisherigen Antworten nicht zielführend, daher hole ich ein wenig weiter aus: Übder den Pfändungsfreibetrag, der Dir zusteht (allgemeiner Freibetrag oder individueller Freibetrag) kannst Du pro MOnat immer verfügen, so lange entsprechendes Guthaben auf Deinem Konto ist. Erst wenn die Geldeingänge deinen Freibetrag übersteigen (ggf. muss das auch mehr als nur in einem Mionat sein - hier wird die Berechnungsformel aber recht komplex und hier nicht zu erklären (Thema MOnatsübertrag)), werden Zahlungen an die Gläubiger fällig. Dann aber natürlich nur bis zu der Höhe, in der die Pfändungen bestehen (Ggf. besteht die Forderung eines Gläubigers über 1000 EUR, er pfändet aber nur 500 EUR, dann zahlt Deine Bank auch nur 500 EUR an den Gläubiger.)
zusammengefasst: Du kannst über Deinen Pfändungsfreibetrag bei entsprechendem Geldeingang und Guthabenstand verfügen.

Servus,

Hallo, leider sind die bisherigen Antworten nicht zielführend,

der Unterschied zu Deiner ist allerdings, dass sie die vorgelegte Frage beantworten.

Und nu?

Schöne Grüße

MM