Hallo,
man stelle sich vor: Privatmann wurde durch Handwerksbetrieb um rund 2500 Euro unrechtmäßig erleichtert. Alles unstrittig, juristisch geklärt.
Die Versicherung des Privatmanns hat zwei Pfändungen bezahlt und erfolglos durchgeführt. Die dritte muss der Privatmann selbst durchführen.
Vermutlich hat der Handwerker die Coronahilfe bekommen.
Wie ist eine private Durchführung der Pfändung durchzuführen?