Pfändung und P-Konto Eröffnung

Guten Morgen,
Ich habe am 04.10 erfahren, dass auf meinem Konto eine Pfändung ist vom 04.09. Über diese Pfändung habe ich weder vom ‚Gläubiger‘ noch von der Bank Post bekommen!
Am 04.10 ist mein Lohn eingegangen und ich habe gleich das P-Konto eröffnet, um mein Lohn zu schützen.
Die Beraterin meinte, dass ich also ab Montag wieder über mein Geld verfügen kann, ihre Kollegin hat dies bestätigt.

Ich habe mal im Internet geschaut und bin auf diese 4 Wochen Frist gestoßen.
Wie verhält sich das in meinem Fall? Pfändung vom 04.09, P-Konto erstellt am 04.10.
Wäre die Frist am 02.10 strenggenommen vorbei gewesen, dann würde am 03.10 eine neue Frist beginnen oder?
Denn das Geld ist ja erst am 04.10 eingegangen, vorher war das Konto leer.
Ich sitze auf heißen Kohlen und halte es bis morgen kaum noch aus, bis ich Gewissheit habe!

Guten Tag -  w i e  haben Sie denn von der Kontopfändung erfahren, bitte ?

Entscheidend ist :
Wurde der Bank ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zugestellt ,
und wenn ja, wann ?

Richtig dürfte sein :
P-Konto eröffnet : Datum ?
Geldeingang  n a c h  diesem Datum -   dann ist das Geld „sicher“.

Aber :
Alles, was über die Pfändungsfreigrenze (ca. € 900,00) auf dem Konto
eingeht, kaann gepfändet werden.
Und :  Sie sollten kurzfristig über das gesamte auf dem Konto eingehende Geld
verfügen (abheben, Zahlungen leisten etc) - nach einer gewissen Frist, wenn Sie Geld
drauflasssen, kann es doch gepfändet werden !

alles Gute.
Peter Brückner    [email protected]

Guten Tag Herr Brückner, danke schonmal für die Antwort.
Laut Beraterin Pfändung vom 04.09.2013, dann soll sie wohl bei der Bank eingegangen sein.
P-Kontoeröffnung am 04.10.2013
Geldeingang auch am 04.10.2013

Entscheidend ist, wann die Pfändung bei der Bank EINGEGANGEN ist. Zwischen Daten des Pfändungsbeschlusses und der Zustellung bei der Bank, können schon einige Tage vergehen.

Wegen der Feinheiten bitte eine Schuldnerberatung aufsuchen, da Rechtsberatung hier nicht erlaubt.

Hallo,
die 4-wöchige Sperrfrist war am 2.10. vorüber. Da aber erst nach diesem Datum das Geld auf das Konto eingegangen ist und das Konto da ein P-Konto war, kann es ausgezahlt werden. Allerdings nur im Rahmen des Freibetrages. Der beträgt bei einem Ledigen ohne Unterhaltsverpflichtung 1.045 Euro und ein paar Cent. Geht mehr Geld ein, kann der Mehrbetrag gepfändet werden. Sollten Unterhaltsverpflichtungen bestehen, kann der Freibetrag erhöht werden mit Bescheinigung von einer Schuldnerberatungsstelle oder Rechtsanwalt oder auch Arbeitgeber. Die Bank ist nicht verpflichtet, dem Kontoinhaber die Kontopfändung mitzuteilen, obwohl die meisten das aber trotzdem tun. Allerdings hättest du eine Zweitausfertigung des Pfändungsbeschlusses zugestellt bekommen müssen. Das ist Verpflichtung. Ich würde nachforschen, warum das nicht erfolgt ist. 
Nochwas: Geld, über das nicht verfügt wird, kannst du in den folgenden Monat übertragen. Dann hast du den normalen Freiberag und den Übertrag zur Verfügung. Allerdings muss das übertragene Geld am Ende des Folgemonats vom Konto runter sein, sonst wird es gepfändet.
Viele Grüße
Micha