Pfändung von 2 Konten wegen Fernsehsteuer

Guten Tag
mein Nachbar hat 2 Konten bei der Spurkasse.
Die Fernsehsteuer wurde nicht bezahlt und eine Pfändung angekündigt.
Durch Dödelei wurde der Termin verpasst.
Nunmehr sperrte die Sparkasse das Firmen- UND das Privatkonto obwohl jedes der beiden Konten mehr als ausreichend gedeckt war.
Ist die zulässig ?

Guten Tag,

von welchem Land reden wir denn? In Deutschland gibt es weder eine Spurkasse noch eine Fernsehsteuer.

Vielleicht ja, vielleicht nein.

Gruß
Christa

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Wie teuer war der Fernseher denn, wenn soviel Steuer fällig ist?
Und wie wurde das Gerät denn gekauft ohne die Steuer gleich mit zu bezahlen?

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Dass der Rundfunkbeitrag gemeint ist dürfte offensichtlich sein…

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Hallo,
na, dann soll er/sie das auch schreiben :smiley: :sunglasses:
gruss
Czauderna

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Vielleicht den entsprechenden Brief genauso dödelig gelesen wie offensichtlich alles andere auch?

https://www.sparkasse-karlsruhe.de/de/home/privatkunden/girokonto/information-pfaendungen.html

Das ist schlicht falsch. Nicht alle Abgaben sind Steuern. Daneben gibt es noch Vorzugslasten und andere Abgaben (zum Beispiel Geldstrafen und Geldbußen).

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Und warum haben sie dann dem Nachbarn die Konten gepfändet, wenn es sich um dein TV handelt?

Und: Bevor es zum letzten Mittel einer Sach- oder Kontenpfändung kommt, wird dem Schuldner schon noch ausreichend oft mitgeteilt, was er zu tun hat.

Und um deine Frage nach der Zulässigkeit zu beantworten: Ja, ist es. Und zwar solange, bis daraus die Haupt- und die entstandenen Nebenforderungen bestritten wurden.

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  1. hab ihm den Kasten geschenkt weil ich nicht fernsehe
  2. meine Frage nach der Zulässigkeit haben Sie nicht beantwortet !
    „… bis daraus die Haupt- und die entstandenen Nebenforderungen bestritten wurden. …“
    Wenn ein Konto dafür ausreicht ist es zulässig das dann 2 gesperrt werden?
    Nur DIES habe ich gefragt !

Wenn einem die Konten gepfändet werden müssen, haben andere die Fragen zu stellen.

Okay, dann lass mich deine Frage beantworten.

Die Pfändung aller der genannten Konten ist verboten.

Und was willst du nun tun?

Hallo,

Deine Staatsverdrossenheit interessiert hier nicht die Bohne.
Du hast hier eine Rechtsfrage in einem Rechtsbrett gestellt. Diese Frage läßt sich aber anhand der von Dir nur schnipselhaft gegebenen Informationen zum Sachverhalt, die auch aufgrund Deiner hervorragenden Rechtschreibkenntnisse noch schwerer verständlich sind, nicht auch nur ansatzweise beantworten.
Und ja, bei der Beantwortung ist nicht wesentlich, was Du von Fachbegriffen hältst, sondern um welche Art von Abgabe es sich denn jetzt wirklich handelt. Dazu kommt, daß eine Kontensperrung nicht so einfach vom Himmel fällt - auch nicht bei Androhung einer Pfändung.
Aber auch die Vorgeschichte wäre wichtig für einen fachlichen Rat. Vermutlich hat Dir da Dein Nachbar nicht die ganze Wahrheit erzählt.
Aber das ist jetzt ja eh’ egal, da Du durch Dein hirnloses Geblöcke mit Sicherheit erreicht hast, daß Dir keiner der Fachleute, die es hier durchaus gibt, überhaupt noch irgendetwas beantworten will.
Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es auch heraus.
Für Deinen Reichsbürgerfrust gibt es bestimmt mehr als genug Resonanzraum im Internet, wo Du gemeinsam mit anderen schön faktenbefreit rumblöken kannst - in einem Wissensforum hat das nichts zu suchen.

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Neben meiner Meinung, die ich hier leider zu impulsiv und provokativ geäußert habe (Wie es in den Wald …), bin ich tatsächlich auch noch Moderator in diesem Forum.

Es ist aber gute Sitte, dass man als involvierte Partei keine Urteile fällt.

Moin,

(…)

Ist das jetzt belastbares Argument? Der Rundfunkbeitrag wurde nicht bezahlt und es wurden Konten gepfändet. Weiterhin ist noch keineswegs klar, ob diese beiden Vorgänge so einfach kausal zusammenhängen, wie du es geschildert hast, typisch gibt es eine Vorgeschichte.
Also: Kohle bezahlen, Dauerauftrag oder Lastschrift einrichten und fertig.

-Luno

MOD Selina: Zitat entfernt

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Ist kausal !

Danke , kann ich das irgendwo nachlesen ?