Pfändungsfreieskonto

Guten Tag
Also ich habe ein Pfändungsfreies Konto,und ich habe jedesmal Probleme mit diesen Konto.Denn mein Insolvenzberater behält jedesmal mein Urlaubs bzw.Weihnachtsgeld ein.Und ich muß jedesmal dort anrufen,oder bei meiner Bank.Und jedesmal heißt es von der Bank wir sind nicht zuständig,oder vom Insolvenzberater heißt es wenden Sie sich an Ihre Bank.Ist das denn so Rechtlich?

Hallo,

sofern Deine monatlichen Geldeingänge immer unter dem Pfändungsfreibetrag liegen, steht dir das Geld sofort und in voller Höhe zu. Macht hier die Bank Ärger, dann ab zur Schuldnerberatung oder Ombudsmann.

Sofern Deine Geldeingänge z.B. in Monaten mit Weihnachtsgeld höher sind als der Pfändungsfreibetrag, wird es kompliziert. Die staatlichen Schuldnerberatungen helfen weiter. Oder auch die Forini hier eventuell, wenn Du konkretere Angaben machst :wink:.

Hallo!

Also ich habe ein Pfändungsfreies Konto…

Gemeint ist vermutlich ein Pfändungsschutzkonto, ein sog. P-Konto.

Denn mein Insolvenzberater…

Was treibt ein Insolvenzberater? Gemeint ist wohl ein Insolvenzverwalter. Es handelt sich offensichtlich um eine Bankverbindung während der Wohlverhaltsphase eines insolventen Schuldners. Aber das paßt mit P-Konto nicht so recht zusammen, denn während der Wohlverhaltensphase kann ein Konto als normales Girokonto geführt werden, weil für alle Gläubiger ein Vollstreckungsverbot herrscht.

jedesmal mein Urlaubs bzw.Weihnachtsgeld ein.Und ich muß
jedesmal dort anrufen,oder bei meiner Bank.Und jedesmal heißt
es von der Bank wir sind nicht zuständig…

Die Bank ist tatsächlich nicht zuständig, sondern ausschließlich der Insolvenzverwalter/Treuhänder.

Weihnachtsgeld bis zur Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommens, höchstens jedoch 500 €, darf der Schuldner behalten. Der darüber hinaus gehende Teil ist an den Insolvenzverwalter abzuführen. Vom Urlaubsgeld muß der Schuldner nichts an den Insolvenzverwalter abführen.

Gruß
Wolfgang

Guten Tag,

Danke für die Antwort,er ist mein Insolventsberater,und ich bin noch nicht in wohlerhaltungsphase oder wie das heißt.Und ich kann es nicht wie ein normales girokonto führen,denn die gläubiger dürfen jederzeit darauf zugreifen,habe zum beispiel ausversehen ich wußte es nicht,etwas eingezahlt um meine Überweißungen zu machen.Und das haben Sie sich gleich geschnappt.

Guten Tag,

Danke für die Antwort,habe jetzt alles soweit geklärt danke.