Hallo,
Person X hat seit einiger Zeit ein Pfändungsschutzkonto.
In der Zeit davor hat sie Gruppenreisen organisiert. Dazu gehörte die Überweisung der Teilnehmergebühr auf ein Unterkonto, um Hotel- und Fahrtkosten zu begleichen.
Ist die Verwaltung fremden Geldes für X noch möglich?
fragt Kurti