Hallo zusammen,
dass ein klassisches Urlaubsgeld (halbes Monatsgehalt) gem. § 850a, Punkt 2 unpfändbar ist, ist mir bekannt.
Wie würde es sich aber im Zweifel verhalten, wenn ein Unternehmen ein 13. Gehalt zahlt und dieses auf die Monate Juni und November zu jeweils 50% aufteilt?
Hängt es dann von der Bezeichnung einer Lohnart ab, oder reicht es, wenn der AG erklärt, die Zahlungen werden wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld behandelt?
VG
Guido