Pfändbarkeit Urlaubsgeld

Hallo zusammen,

dass ein klassisches Urlaubsgeld (halbes Monatsgehalt) gem. § 850a, Punkt 2 unpfändbar ist, ist mir bekannt.

Wie würde es sich aber im Zweifel verhalten, wenn ein Unternehmen ein 13. Gehalt zahlt und dieses auf die Monate Juni und November zu jeweils 50% aufteilt?
Hängt es dann von der Bezeichnung einer Lohnart ab, oder reicht es, wenn der AG erklärt, die Zahlungen werden wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld behandelt?

VG
Guido

Bei Weihnachtsgeld ist es auf jeden Fall so, das habe ich bereits einmal recherchiert, da gibt es höchstrichterliche Rechtsprechung. Ich nehme an es verhält sich mit Urlaubsgeld genauso. Wenn es „Sonderzahlung“ o.ä. heißt, ist es nicht begünstigt.

P.S.: Eine Arbeitgeberbescheinigung sollte allerdings die ungenaue Bezeichnung in der Lohnabrechnung heilen können. Es verbleibt halt - wie so oft - ein gewisses Haftungsrisiko beim Arbeitgeber, wenn er die Beträge falsch berechnet. Wenn ein ehrgeiziger junger Mitarbeiter die Schlussrechungsprüfung durchführt, fällt das vielleicht am Ende des Verbraucherinsolvenzverfahrens auf.

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Weihnachtsgeld ist auch nur bis zur Hälfte des mtl. Bruttoeinkommens bzw. höchstens 500 € unpfändbar.

Zitat:

Die Pfändung des in Geld zahlbaren Arbeitseinkommens erfasst alle Vergütungen, die dem Schuldner aus der Arbeits- oder Dienstleistung zustehen, ohne Rücksicht auf ihre Benennung oder Berechnungsart

Was möchtest du denn erreichen?
Durch die Drittschuldnererklärung sitzt der AG ganz fett mit im Boot und haftet für falsch berechnete Zahlungen an Gläubiger, § 840 Abs. 4

Soon

Es gibt schon Ausnahmen, siehe https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__850a.html

Das weiß ich, ich wollte nur auf den 850 Abs. 4 hinweisen, den ich zitiert habe. Es geht eben nicht so einfach, mal irgendeine nicht oder nur teilweise pfändbare Lohnart einzusetzen.

Huhu,

Weihnachtsgeld ist hier außen vor.

Ein fiktiver Kunde (ich selbst wäre zu 80% „nur“ noch beratend tätig) würde von einer privatinsolventen Mitarbeiterin auf die Thematik angesprochen.
Im Arbeitsvertrag steht ein 13. Gehalt, was zu je 50% als Urlaubs- und Weihnachtsgeld gezahlt wird.

Der fiktive Kunde hat aber eine Lohnart gewählt, die „anteiliges 13. Gehalt“ heißt.

Der Insolvenzverwalter würde mitspielen, aber man sitzt als AG ja ganz tief im Boot, wie Du so treffend erwähntest.

LG
Guido

Die übliche Rechtssprechung geht von einer zeitlichen Nähe zur Zahlung vom 01.11. bis 15.01. aus, sprich, in diesem Zeitraum werden die Zahlungen als Weihnachtsgeld behandelt.
Beispiel hier: https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/praxis-beispiele-pfaendung-3-pfaendung-weihnachtsgeld-bzw-13-monatsgehalt_idesk_PI10413_HI5585646.html

Allerdings, wenn der Insolvenzverwalter mitspielt…Was ich mir unbedingt schriftlich geben lassen würde!
Auf der anderen Seite wäre ich als Gläubiger nicht sonderlich erfreut über solches Gebaren und könnte auf komische Gedanken kommen, gerade, wenn es um Privatinsolvenzen geht.
Wenn schon beschei…, dann richtig, sind es halt Reisekosten, die sind nicht pfändbar als Auslagenersatz. Gut, dass wir hier anonym (oder so) unterwegs sind.

Soon

Ich bitte Dich - schriftlich …

Tatsächlich ist es ja so, dass faktisch ein Urlaubs- und ein Weihnachtsgeld gezahlt wird, das Ganze vertraglich ja auch so vereinbart ist, nur auf der Abrechnung was Anderes steht - hier kann man von Beschiss also nicht reden.

Hinzu kommt, dass die Gesamtschuld so oder so in diesem Jahr vor Ablauf der 6 Jahre getilgt wird - da kam zwischenzeitlich eine Mörder-Sonderzahlung im fast sechsstelligen Bereich.

LG
Guido

Falls das eine Abfindung (die erstmal voll pfändbar ist) sein sollte, sollte der Schuldner prüfen, ob er hier bei Gericht die Anwendung der Pfändungsfreigrenzen beantragt. Wird die Abfindung dazu benutzt, um „über die Runden zu kommen“, könnte das Gericht zu einem positiven Bescheid kommen. Siehe hier: https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__850i.html

Nö, war etwas, das man als Provision oder Gewinnbeteiligung bezeichnen könnte.

Sie hat einen sehr dicken Fisch an Land gezogen.

In diesem fiktiven Fall gab es eine fiktive Lösung.

Der fiktive Inso-Verwalter hat den vermeintlich zu viel gepfändeten Betrag zurück überwiesen …

Danke noch einmal für Eure Mühen