auch nicht das unvergessene Bündnerfleisch à la Bundesrat Merz?
– bis zu 1 kg pro Person und Tag an Fleisch- und Fischprodukten mit Ursprung EU dürfen für den Eigenbedarf zollfrei eingeführt werden; was darüber geht, muss man anmelden und verzollen, und man braucht eine besondere Genehmigung als Einführer von Fleisch- und Fischprodukten.
Ich war übrigens dabei, als der Ursprung dieser Bestimmung seine Veranlassung fand: Es geht dabei um eine Retourkutsche für die Ausfuhr von Leberwurstbroten aus der CH nach D. Wir sind vor ungefähr hundert Jahren, als der Franken etwa eine Mark wert war, ab und zu in die Schweiz zum Zigarettenkaufen gefahren - durch unser Äußeres wurde uns nicht nur von den deutschen Grenzern die Einfuhr von allem Übel der Welt zugetraut, sondern auch vom Schweizerzoll dessen Ausfuhr. Und als sich ein Schweizerzöllner bei Werner davon überzeugen wollte, ob dieser auch nichts Unzulässiges in den Taschen seines Parkas zur Ausfuhr mit sich führte, langte er gradaus in ein ziemlich zerknautschtes Leberwurstbrot, das der manchmal ein wenig zum Träumen neigende Werner in der Tasche vergessen hatte…
Schöne Grüße
MM