Hallo zusammen
Meine Mutter muss demnächst in ein Pflegeheim
Pflegestufe 2
Frage bezüglich Zuzahlung des Angehöringen
Wenn das gesammte Vermögen meiner Mutter aufgebraucht
ist,muss ich dann auch meine Wohnung in der ich selber wohne auch verkaufen ?
Vielen Dank
Guten Morgen,
hier kann man sich neutral und umfassend beraten lassen:
http://gesundheits-und-pflegeberatung.de/html/pflege…
Habe ich auch in Anspruch genommen, ist bei uns in unserer Kreisverwaltung des Landkreises untergebracht.
Gruß von der
kleinen Göre
Hallo,
nein, die angemessene, selbstgenutze eigene Immobilie muss nie eingesetzt werden. Bei der Bemessung des eigenen Bedarfs werden zwar - ohne konkrete Angaben - Pauschalen z.B. eben auch für Wohnraumkosten angesetzt, die ggf. nicht die tatsächlichen Kosten abdecken. Aber man kann diese natürlich nachweisen, und diese sind dann auch zu berücksichtigen. Das geht dann im Extremfall auch soweit, dass bei einem gut verdienenden Unternehmer eben auch die Kosten seiner seinen sonstigen wirtschaftlichen Verhältnissen angemessenen größeren Immobilie berücksichtigt werden müssen, was ggf. dann Unterhaltsspflichten begrenzen kann. Niemand muss zur Zahlung von Elternunterhalt in eine kleine Mietwohnung ziehen.
Gruß vom Wiz
Guten Tag,
es gibt für dieses schwierige Thema ein Forum für Elternunterhalt.
Man muss natürlich nicht sein Wohneigentum verkaufen. Es gibt auch Freibeträge beim Einkommen die man geltend machen kann. Hier kann man einige wichtige Sachen zum Thema nachlesen.
Zum Teil auch mit einer rechtlichen Erklärung!
>http://www.finanzfrage.net/frage/wieviel-muessen-kin…
Gruss Joe
Wie ist das mit dem Ehepartner des Kindes?
Hallo,
sorry, dass mein Beitrag keine Antwort, sondern eine weitere Frage ist. Wo auch immer im Netz - auch unter den hier angegebenen Links - ich auch suche, nirgends finde ich etwas zum Thema „Ehepartner“ wenn es um den Elternunterhalt geht.
Also die Frage: Die Eltern des Ehemannes werden pflegebedürftig. Darf das Einkommen der Ehefraufür den Unterhalt der Eltern des Ehemannes herangezogen werden? Und wie sieht es mit dem (alleinigen) Vermögen der Ehefrau aus?
Gespannt, ob jemand was weiss,
Julia
Hallo,
eine direkte Zahlungspflicht ist nicht gegeben. Es gibt aber die Fälle, in denen der Unterhaltsanspruch des einen Ehegatten gegen den anderen so hoch ist, dass sich hierüber auch ein höherer Unterhaltsanspruch eines Elternteils ergeben kann. Denkbarer Fall wäre der gut verdienende Unternehmer mit einer „nur Hausfrau“ als Ehegattin. Werden jetzt die Eltern der Ehefrau pflegebedürftig hätte sie kein eigenes einsetzbares Einkommen. Über die Zurechnung eines ihr zustehenden Unterhalts aus dem Einkommen des Ehegatten kann sie dann aber durchaus in die Einkommensgrößenordnung kommen, in der sie Unterhalt zahlen muss.
Das Vermögen des Ehegatten ist allerdings nicht einzusetzen. Trotzdem Vorsicht mit Versuchen, sich gegenüber den zuständigen Stellen arm rechnen zu wollen, und das Vermögen auf den Ehegatten zu verschieben. So einfach ist das nicht, und kann auch böse nach hinten los gehen.
Gruß vom Wiz
Hallo Wiz,
vielen Dank für die Antwort.
Das Vermögen des Ehegatten ist allerdings nicht einzusetzen.
Um Tricksen geht es nicht, sondern um Tatsachen (wenn z.B. das Vermögen der Ehefrau aus Erbe stammt). Kannst du mir sagen, wo man das nachlesen kann?
Danke,
Julia
Um Tricksen geht es nicht, sondern um Tatsachen (wenn z.B. das
Vermögen der Ehefrau aus Erbe stammt). …
Hallo Julia,
woher ein Vermögen stammt, dürfte keine Rolle spielen, zumindest solange es sich nicht um Rauschgifthandel oder Geldwäsche handelt. Die erste wichtige Frage wäre, ob die Ehegatten überhaupt eigene Vermögen besitzen, bei weitem nicht alle Ehepaare haben Gütertrennung.
Gruss Reinhard
Hallo,
seit wann ist Gütertrennung Voraussetzung, damit Ehegatten eigenes Vermögen haben???
Der Großteil der deutschen Eheleute lebt - mangels konkreter Güterstandswahl - in Zugewinngemeinschaft. Und ja, sie haben insoweit jeder ein eigenes Vermögen, und müssen nur im Falle der Trennung die Differenz der Vermögensentwicklung während der Ehe einander ausgleichen.
Gruß vom Wiz
Hallo,
das Vermögen des Ehegatten ist tabu! Nur die daraus bezogenen Erlöse gehen natürlich in die Einkünfte ein, und damit sind wir dann wieder bei der ersten Antwort.
Für eigenes Vermögen gibt es Grenzen unter Berücksichtigung von Rücklagen für die eigene Altersvorsorge.
Gruß vom Wiz
Hallo Julia,
so war es bei uns. Ich habe das Vermögen und Einkommen, meine Schwiegermutter bekam vom Staat Grundsicherung. Mein Mann hat kein Vermögen und auch kaum Einkommen. Das Sozialamt hat von meinem Einkommen einen Taschengeldanspruch für meinen Mann errechnet und ich musste dann tatsächlich etwas Zahlen an das Sozialamt, war allerdings nicht viel, da das Einkommen nicht hoch ist.
Zum Einkommen gehört allerdings nicht nur Gehalt, sondern falls vorhanden, auch andere Einkünfte wie Zinsen u.ä. Sprich, der Einkommensteuerbescheid muss vorgelegt werden.
Verschweigen geht nicht, sollte man auch nicht, doch man kann sich auch anwaltlich beraten lassen.
Kostet weniger, als evtl. zuviel zahlen. Aber man sollte sich genau erkundigen, wer sich da auskennt.
Fröschle
Hallo Fröschle,
verstehe ich dich richtig:
Dein Vermögen wird keinesfalls angetastet, nur die Zinsen daraus?
Die Idee mit der anwaltlichen Beratung ist gut.
Ich frage mich, was passiert, wenn z.B. ein Pflegeplatz für 2000 EUR fuer deine Schwiegermutter im Monat finanziert werden muesste.
Und du hast ein Vermögen da liegen, das vermutlich nicht für eine Luxusyacht da liegt, sondern - Zinsen einberechnet - deiner eigenen Altersworsorge dienen soll, die womöglich so ausfallen soll, dass man im Alter nicht jeden Cent umdrehen muss.
LG,
Julia
Nun, es ist meist so, dass nicht sofort 2000 pro Monat fällig wird. Bei Pflegestufe I reicht oft noch die Rente mit dem Zuschuss der Pflegeversicherung.
Trotzdem ist es so: Schwiegerkinder müssen nicht für Schwiegereltern ihr Vermögen antasten! Sie müssen ja für die eigenen Eltern im Alter sorgen.
Aber, wie gesagt, der Partner hat bei niedrigem Einkommen einen Taschengeldanspruch, der pfändbar ist.
Lass Dich mal anwaltlich beraten, kann ich nur empfehlen.
Fröschle
Hallo,
im FAQ befinden sich auch einige Links zu Urteilen zum Thema Elternunterhalt. Allerdings stehen im FAQ-Beitrag noch die alten Selbstbehaltssätze, er ist jetzt 1.500 Euro im Monat. Sollten mal nachgebessert werden, den Vermerk habe ich eben aber nicht gefunden.
Gruß
Ingrid