Sehr geehrte Damen und Herren. Es geht um folgendes. Ich habe zwei Pferde in einem Stall stehen. Bis gestern habe ich 740 Euro gezahlt, so wie auch vertraglich festgelegt. Nun kam gestern die Besitzerin an und meinte die Miete würde sich auf 920 EU erhöhen, da ist jetzt im Winter 3 mal Heu füttert würde(im Sommer nur 2 mal) . Diesen Aufpreis soll ich auch nicht überweisen sondern in bar zahlen, was ich schon sehr komisch finde. Es wurde auch nirgendwo ausgehangen.
Ich seh es nicht ein nun diesen Aufpreis zu zahlen.
Ist das ein Grund aus dem Vertrag Sonderzukündigen?
Wie, wann und ob die monatliche Zahlung erhöht werden kann, steht im Vertrag.
Es ist zumindest unüblich, diese Erhöhungen mündlich mitzuteilen.
Wenn auf Barzahlung bestanden wird und das im Vertrag auch so steht, spricht nichts dagegen.
Eine Quittung MUSS natürlich auf Wunsch ausgestellt werden.
Vermutlich (Vertrag beachten) ist diese mündliche Ankündigung unwirksam.
Ansonsten führt eine Erhöhung des Preises für diese Art eines Dauerschuldverhältnisses meistens zu einem Sonderkündigungsrecht - es kommt aber absolut auf den Vertragsinhalt an!
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Danke für deine Antwort. Ne im Vertrag steht da leider echt nix drin von wegen Erhöhung. Aber kann den gerne hier reinstellen.
Gerne, aber mache die Daten der Vertragspartner unbedingt unkenntlich!