Hallo zusammen!Soviel ich weiss, ist es nicht gestattet, etwas anderes als ein Pferd in einen Pferdeanhänger zu laden. Jedenfalls in der Schweiz ist es so, die Frage richtet sich somit eher an Schweizer oder halt Deutsche mit Internationaler Erfahrung Der Punkt ist jedenfalls der: um den Anhänger vorzuführen (Strassenverkehrsamt, in DE der TÜV) muss er zu 75% des Ladegewichts beladen sein.Soll ich also mit dem Pferd zur Fahrzeugprüfung oder gilt das Vorführen als Ausnahme? Falls ja frage ich mich was die Rechtfertigung dafür ist, dass man es sonst nicht darf…?Grüsse aus der CH,
Jörg
Hallo Jörg,
ich kann nur für DE sprechen: Für Anhänger gibt es eine spezielle Zulassung, zu erkennen am Grünen Kennzeichen, Voraussetzung dafür ist eine Nutzung ausschließlich für sportliche Zwecke. Damit entfällt die KFZ-Steuer und Versicherungspflicht. Dann darf man damit natürlich nichts anderes transportieren. Mit einer „normalen“ Zulassung wüsste ich nicht, was dagegen sprechen sollte.
Aber auch wennes in CH genau so ist, mich würde es wundern, wenn es für solche Fahrten keine Ausnahmen geben würde. Ich würde einfach mal im Amt anrufen und nachfragen, wie die es gerne hätten. Ich glaube nicht, dass die auf ein Pferd bestehen. Bleibt die Frage, ob Du vorher leer hinfahren musst um irgendwas schriftliches zu bekommen
Beste Grüße
Guido
Hallo Jörg,
ruf doch einfach mal bei den zuständigen Stellen an.
Gruß Detlev
Guten Abend!
Soll ich also mit dem Pferd
zur Fahrzeugprüfung…
Wie die Prüfung vonstatten geht, weiß ich nicht, kann dir aber mit Gewissheit sagen, dass du kein Pferd mitbringen musst und soetwas auch unbedingt unterlassen solltest. Mit einem Pferd beladener Anhänger auf der Fahrzeuggrube - das geht gar nicht. Dabei könnte passieren, dass das Pferd durchdreht. Den Anhänger kennt das Tier, aber nicht die Situation, dass unter seinen Füßen jemand am Fußboden herumrüttelt und klopft. Davon abgesehen möchte ein Prüfer den Anhänger womöglich auch von innen sehen und will dabei bestimmt nicht zwischen Pferdehufen herumkriechen.
Gruß
Wolfgang
Jup, soeben gemacht! Es ist einfach nur traurig… ich darf mit dem Anhänger tatsächlich nur Pferde und ähnliches transportieren (also Esel und so) aber keine Sachen. Für den Prüfungstermin gibt es allerdings eine Ausnahme! Ist doch zum k…! Und zwar ist die Tatsache, dass ich nicht mit dem Pferd hinfahren muss natürlich super, aber ich frage mich was die Rechtfertigung ist, dass ich sonst nichts anderes laden darf ausser bei der Prüfung?
Sicherheitstechnisch ist die Fahrt zum Prüfungsort wohl kaum gefährlicher als eine sonstige Fahrt von A nach B, oder irr ich mich da?!
Aber danke für eure Antworten!
Gruss Jörg
Geb ich dir völlig Recht, dass es unsinnig wäre wenn ich das müsste.
Allerdings will ich zu meinem Pferd sagen, dass wenn ich bei einer solchen Prüfung mit dem Pferd zusammen im Anhänger wäre, dieses damit garantiert keine Probleme hätte. Dazu haben wir bereits eine sehr hohe Vertrauensbasis aufgebaut
Danke aber für deine Antwort.
Gruss Jörg
Hi,
das grüne Kennzeichen ( wie ist es in Ösiland? ) wurde doch schon erwähnt.
Steuerbefreit sind nur Transporte zu Sport- oder Landwirtschaftszwecken ( und noch ein paar andere Ausnahmen vielleicht noch ).
Wenn Du dann z. B. Sand transportierst, könnte das theoretisch auch diesen Zwecken dienen, das kann aber Keiner kontrollieren. Deshalb wird es dann eben verboten.
Ein anderer Grenzfall wäre der Transport von Pferdefutter. Wie das gesehen wird, weiß ich aber auch nicht.
Freundliche Grüße
Thomas
Hallo Thomas (Hallo)
Bin zwar aus der Schweiz aber wie sollst Du das denn wissen können
Der Punkt mit der Steuerbefreiung würde noch sehr viel Sinn ergeben, warum auf einem Sportgeräteanhänger ausschliesslich Sportgeräte transportiert werden dürfen.
Aber das tolle an der schönen Schweiz zeigt mal wieder so eine Steuertabelle:
http://www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/djsg/st…
Somit ist für mich das Argument, warum ich lediglich für das Vorführen des Anhängers etwas anderes als Pferde transportieren darf, wiederum hinfällig und absolut Begründungslos geworden…
Ich zahle also genau gleich viel für den Sportgeräteanhänger wie ein anderer für seinen Sachtransportanhänger. Voll cool ha?
Egal, da kann ich nichts dafür und ihr noch weniger, das sind halt die Schweizer Abzockergesetze…
Hallo,
wenn der Anhänger ein Steeuerbefreiendes Kennzeichen hat, darf man den zu nichts anderes als zum Pferdetransport verwenden für den Normalbetrieb.
Ich habe aber noch nie gehört, daß man zum TÜV den Anhänger beladen muß. Der TÜV Prüfer fährt bei einachsern entweder in die Bremse und zieht zu, oder bei Zweiachsern macht man die Auflaufbremsübung das war es dann…
MfG
Hoi, wie geschrieben, ist ein Sportgeräteanhänger in der Schweiz NICHT Steuerbefreit und ich zahle 1:1 genau gleich viel an Steuern wie für einen Sachtransportanhänger.
Somit muss ich auch den Sportgeräteanhänger mit Pferdeaufbau zu 75% beladen vorführen und dazu, und NUR dazu, darf ich etwas anderes als Pferde laden (ich muss sogar etwas anderes als Pferde laden).
Tja…warum auch immer das logisch sein soll…
Hallo,
Hoi, wie geschrieben, ist ein Sportgeräteanhänger in der
Schweiz NICHT Steuerbefreit und ich zahle 1:1 genau gleich
viel an Steuern wie für einen Sachtransportanhänger.
OK. Kenne die Schweizer Straßenveordnung nicht. Bei uns dürfen steuerbefreite Sport-Anhänger (also auch Bottsanhänger) mit grünem Kennzeichen NUR zu dem Zweck bewegt werden.
Somit muss ich auch den Sportgeräteanhänger mit Pferdeaufbau
zu 75% beladen vorführen und dazu, und NUR dazu, darf ich
etwas anderes als Pferde laden (ich muss sogar etwas anderes
als Pferde laden).
Dachte immer Deutschland ist kompliziert… ^^
Ich habe bei meinem Einachser letzten TÜV nur mal so 6 alte Waschmaschinen aufgeladen, damit der im Bremsenprüfstand drin bleibt und nicht herausspringt… Mache ich aber auch nicht mehr, weil es nicht sein muß.
MfG