Pferdeauslauf/ Paddock Baugenehmigung Außenbereich

Liebe alle,
ich habe mich schon viel durch das Problem „Hobbytierhaltung im Außenbereich“ gelesen und mir schwindet die Hoffnung, aber evtl gibt es Lücken?
Also: wir haben ein Grundstück mit 3000 qm Bauland (also bebautes Land, Haus, Scheune, Garten) und dazu 17.000 qm Weide. Wir möchten unsere Pferde in der bestehenden Scheune (Gott sei Dank) als Offenstall halten und

  1. einen Auslauf im Außenbereich bauen, also einen Zaun ziehen (egal welchen!) und den Boden mittels Fließ und Sand matschfest machen.

  2. Die restliche Weide einzäunen für den Sommer.

Ich weiß, dass selbst der Zaun eine Baugenehmigung braucht. Wir sind mit unserem Hof in Alleinlage, es ist kein Naturschutzgebiet. Der Paddock wäre direkt neben dem bebauten Bereich, aber eben im Außenbereich. Die Dame vom Bauamt hat bereits gesagt, dass das leider nicht geht.
Wie sind jetzt meine Chancen? Ich weiß, dass es kaum möglich ist, als Halter 2er Pferde Landwirt und somit privilegiert zu sein, aber vielleicht gibt es einen Weg, weil ich als Pferdetrainerin tätig bin, in meinem Haus auch Seminare stattfinden und der Paddock auch ein Arbeitsplatz wäre?
Mein Freund ist dazu gelernter Tierarzt und unterrichtet Tierpfleger und Pferdewirte als Berufsschullehrer, ich bin staatl. geprüfte Tierpflegerin. Vielleicht gibt es damit ein Schlupfloch?
Der Hof steht in Niedersachsen, Schaumburg.
Wie wären meine Chancen, wenn ich eine Klage anstrengen würde?
Ich freue mich über jegliche Antworten! Danke im Voraus.
LG, Teanee.

Hallo Teanee

Tipps und Kniffe gibt es immer, aber das geht alles nur dann, wenn die Bauaufsicht auch mitspielt!!!

Da Sie und Ihr Freund die notwendige Privilegierung nach § 35 / 1 / 1 = als Landwirte nicht nachweisen können, sind Sie leider sehr vom „Wohlwollen“ der Baubehörde abhängig!

Ein Ansatz wäre vielleicht folgender!

Eine Entprivilegierung Nutzungsänderung der Hofanlage ( falls es noch eine sein sollte ) z.B. in eine Tierartzpraxis…mit 3 oder 4 Boxen.
Damit Großtiere ( Pferde ) zur Beobachtung und Behandlung vor Ort untergebracht werden können.
Da es auch Beschwerdebilder gibt, (z.B.Hufrehe etc.), die eine Weidenutzung ausschließen, wäre ein Sandplatz unter Umständen notwendig.
Auch eine Kombination von Therapie und Training wäre denkbar, auch das wäre eine Art der Privilegierung, wenn auch nach einem anderen Fall ( § 35 / 2 .
Siehe Baugesetzbuch § 35 - Bauen im Außenbereich!!!

Ich muss zugeben, das ich mich mit der Landes-BauOrdnung für Niedersachsen nicht auskenne, aber die Entprivilegierung einer Hofanlage bzw. die danach einmalig Mögliche Umnutzung nach Bundesbau-Gesetz könnte auch dort machbar sein.
Hilfreich ist jedenfalls schonmal, das es sich um keine Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiet handelt.
Ein Architekt, der Erfahrungen mit Bauen im Aussenbereich hat, wäre auch hifreich. Klagen könnten Sie sowieso erst dann, nachdem ein Bauantrag abgelehnt worden ist.

Ausserdem kommt es bei Behörden immer gut an, wenn man einen entsprechenden Ausgleich anbieten kann ( der wird eh gefordert, wenn es zu einer Genehmigung kommen sollte ) - aber es sieht besser aus sowas anzubieten… mehrreihige Hecken und/oder Obstbäume sind da gern gesehen!

Wie gsagt ohne die Bauaufsicht geht da wenig. Aber einen Versuch ist es Wert.

Ich hoffe das hilft Ihenn erstmal weiter und wünsche schöne Feiertage und eienn guten Übergang ins neue jahr…

U.F.

Hallo Teanee,
zunächst mal: Geht nicht gibt es nicht!
Die privilegierte Stellung des Landwirtes hat nichts mit dem Begriff „Landwirt“ zu tun, sondern viel mehr mit dem Begriff „Haupterwerb“. Anders ausgedrückt: Wenn Sie ihren Haupterwerb aus der Arbeit mit den Pferden haben, haben Sie die gleiche privilegierte Stellung wie der Landwirt. Für alle, also auch für den Landwirt, gilt: ein Eingriff in Natur und Landschaft muss ausgeglichen werden. Ich bin jetzt nicht der Fachmann im niedersächsischen Baurecht, kenne es jedoch aus mehreren anderen Bundesländern. Ich empfehle Ihnen sich mit einem engagierten Landschaftsarchitekten vor Ort in Verbindung zu setzen (ideal ist ein Kollege, der auch Bauleitplanung und Landschaftsplanung macht) und diesen um Rat zu fragen. Das geht zwar nicht ohne Kosten, aber wenn Ihnen die Maßnahme wichtig ist, dann sollten Sie diese nicht scheuen (der Klageweg ist auf jeden Fall teurer und weniger erfolgversprechend!). Es ergeben sich nämlich noch einige weitere Fragen wie z.B. ein evtl. Schutzstatus des Bereichs. Die Aussage, dass es kein Naturschutzgebiet ist, ist nicht hinreichend um automatisch eine Bebauung zu gewährleisten. Es gibt weitere Schutzmöglichkeiten wie z.B. Landschaftsschutzgebiet etc. Dies muss durch einen Fachmann abgeprüft werden, erst dann macht es Sinn über eine mögliche Umnutzung nachzudenken.

Ingenieurbüro L.O.P.
http://www.lop-ingenieure.de

Liebe Teanee,
erst einmal vorweg zur Klärung:
Ihr habt nicht 3000 m² Bauland, sondern 3000 m² bebautes Land. Sonst dürftet ihr da machen, was das allgemeine Baurecht zulässt. Der Weidezaun sollte nicht das Problem sein. Da gibt es nur in der Landwirtschaft Regeln, die euch aber die Landwirtschaftkammer nennen kann.
Diese hätte vielleicht auch eine Idee für euch für den Rest. Ich persönlich glaube, dass die einzige Chance für euch ist, dass ihr es schafft unter privilegierte Nutzung zu fallen. Aber das habt ihr ja bereits erkannt. Insofern wird auch jedes Gericht entscheiden, ob eure Nutzung zulässig sein könnte. Wenn ihr das so intensiviert, dass eine Nutzung speziell im Außenbereich sinnvoll ist, dann habt ihr eine Chance. Das könnte auch die Intensivierung der Pferdehaltung sein.
Mehr kann ich hierzu ohne Detailwissen über den Fall leider nicht sagen.
Gruß und schöne Weihnachten (trotzdem)
Geoli

Hallo Teanee,
leider kann ich dir auch keine Lösung anbieten. Grundsätzlich ist der Außenbereich von baulichen Anlagen oder Gebäuden freizuhalten. Wobei eine Weideeinzäunung noch nicht unbedingt zu den baulichen Anlagen zählt, ein traditioneller Zaun schon.
Allerdings ist ja eine Pferdehaltung schon eine besondere Tierhaltung, die aufgrund ihrer spezifik im Außenbereich anzusiedeln wäre. Hier müsste der § 35 Abs. 2 BauGB durchgegangen werden, um eine ausnahmsweise Zulassung zu erreichen.
Momentan fehlt mir aber dafür die Zeit. Eine Kommentierung von Zinkhahn-Bielenberg ist sehr umfangreich und nicht leicht zu lesen bzw. zu verstehen. Sollte ich noch eine Mußestunde finden, nehme ich mich des Problems noch einmal an. Es bleibt aber in jedem Fall eine Ausnahme, die von den zuständigen Mitarbeitern so gesehen werden muss.
Heute wünsche ich erst einmal schöne Feiertage und viel Erfolg für 2012.
Gruß Harald

Sehen Sie doch einmal den Flächennutzungsplan (Bestandteil der Bauleitplanung) ein.
Wie begründet das Bauamt seine ablehnende Haltung? Erst wenn man die Argumente der Behörde kenn kann man entsprechend gegenargumentieren.
MfG
AS

Hallo !

Ich an Ihrer Stelle würde ich eine Bauvoranfrage einreichen. Diese ist formlos und kostet nichts.
Im abschlägigen Falle hättet Sie dann das Rechtsmittel des Widerspruchs. Auch dieser kostet kaum etwas.
Sollte dem Widerspruch nicht abgeholfen werden, besteht evtl. die Möglichkeit der Klage.
Dann sollten Sie jedoch einen Fachanwalt für Baurecht heranziehen.

Gruß

Horst Klein

Hallo Teanee,

leider kann ich die Frage nicht beantworten. Baurecht ist nicht mein Fachgebiet (siehe mein Profil).

Mit weihnachtlichen Grüßen

Bodo

Hallo,
zunächst ist es so wie das Bauamt es Ihnen sagt. Sie sind kein Landwirt und fallen nicht unter §35 ABS. 1 Bundesbaugesetz.
Auch würden Sie im Widerspruchsfall vor dem Regierungspräsidium und Verwaltungsgericht verlieren.
Folgender Vorschlag:

  1. Sie nutzen und wohnen Ihre bauliche Anlage.
    Sie müssen mit dem BRA reden, ob Sie nicht für Ihre Pferde ausnahmsweise nach § 35 Abs.2 BBauG ein kleines Stück in der Nähe des Hofes sowie den Reitplatz bauen dürfen. Die Maßnahme müßte sich so in die Hofanlage einpassen, daß der Außenbereich nicht unnötig nachteilig belastet wird. Ich würde diesbezüglich mit dem Landwirtschaftsamt und der Naturbehörde diese Angelegenheit vor Ort besprechen.
    Es ist ein Versuch wert.

HALLO TEANEE,
ja das ist so eine Sache mit dem Außenbereich, in dem nur privilegierte Bauten möglich sind.

  1. Rein theoretisch gäbe es ja auch noch den § 34 des BauGB. Danach sind bauliche Anlagen im Außenbereich auch genehmigungsfähig, wenn öffentlich rechtliche Belange dem Vorhaben nicht entgegenstehen und Rechte Dritter nicht beeinträchtigt sind. Es käme auf den Versuch an, im Rahmen einer offiziellen schriftlichen Bauvoranfrage die Genehmigungsfähigkeit eures Vorhabens prüfen zu lassen.

  2. Nach § 35 BauGB sollte der Nachweis erbracht werden, dass das Vorhaben schon zur Sicherung der Existenz erforderlich ist. Als Pferdetrainer (ggf. im Haupterwerb) sollte m. E. die Maßnahme zu genehmigen sein (Auch hier Bauvornfrage mit Skize, Nutzungsbeschreibung und Liegenschaftskarte, kann selber und ohne Bauvorlageberechtigten erstellt werden, kostengünstig). Vielleicht hilft auch die Einrichtung einer (Teil)Tierarzpraxis mit der Begründung, dass das Vorhaben zur tierärzlichen Betreuung und Beobachtung von Fremdpferden erforderlich ist.
    Falls eine Ablehnung erfolgt, sollte ggf. Widerspruch bei der oberen Baubehörde gegen den Ablehnungsbescheid eingelegt werden.

mfg db

Hi,

das tut mir leid. Ich kann hier leider nicht weiterhelfen. Dennoch wünsche ich viel Erfolg!

Hallo Teanee!

Um Deine Chancen vor einem Gericht auch nur grob einschätzen zu können, bedarf es kompetenter Anwaltsarbeit und keiner Meinungen. Abgesehen davon sind mir diese regionalen Unterschiede viel zu groß, um mir eine Meinung dazu bilden zu können.

Hier würde vermutlich niemand auf die Idee kommen, wegen einem Paddock nach einer Baugenehmigung zu fragen, wenn es bereits eine vorhandene Scheune gibt. Oder etwa doch? Ich fahre täglich an einem Haus in einer Einfamilienhaussiedlung vorbei, bei dem oft ein Pferd im ehemaligen Vorgarten steht und dessen Offenstall ein Carport ist. Dass hier im Norden von Berlin überall Pferde gehalten werden, scheint hier normal zu sein.

Mit freundlichem Gruß,
Peter Ralf Lipka,
ActualVision ZILL-Fenster GmbH, Berlin/Deutschland

Hallo Teanee,
würde empfeheln mal im Baugesetzbuch unter der Rubrik Bauen im Aussenbereich nachzusehen, wie wäre es mit der Deklaration eines ( ich glaube)Gewächshauses mit Nebengebäuden…nur mal so zum nachdenken. Sorry, mehr fällt mir dazu leider auch nicht ein.
MfG Jambahippo

die anfrage ist noch bei mir als offen gekennzeichnet, obwohl ich sie damals beantwortet hatte. erledigt?

Liebe alle,
ich habe mich schon viel durch das Problem „Hobbytierhaltung
im Außenbereich“ gelesen und mir schwindet die Hoffnung, aber
evtl gibt es Lücken?
Also: wir haben ein Grundstück mit 3000 qm Bauland (also
bebautes Land, Haus, Scheune, Garten) und dazu 17.000 qm
Weide. Wir möchten unsere Pferde in der bestehenden Scheune
(Gott sei Dank) als Offenstall halten und

  1. einen Auslauf im Außenbereich bauen, also einen Zaun ziehen
    (egal welchen!) und den Boden mittels Fließ und Sand
    matschfest machen.

  2. Die restliche Weide einzäunen für den Sommer.

Ich weiß, dass selbst der Zaun eine Baugenehmigung braucht.
Wir sind mit unserem Hof in Alleinlage, es ist kein
Naturschutzgebiet. Der Paddock wäre direkt neben dem bebauten
Bereich, aber eben im Außenbereich. Die Dame vom Bauamt hat
bereits gesagt, dass das leider nicht geht.
Wie sind jetzt meine Chancen? Ich weiß, dass es kaum möglich
ist, als Halter 2er Pferde Landwirt und somit privilegiert zu
sein, aber vielleicht gibt es einen Weg, weil ich als
Pferdetrainerin tätig bin, in meinem Haus auch Seminare
stattfinden und der Paddock auch ein Arbeitsplatz wäre?
Mein Freund ist dazu gelernter Tierarzt und unterrichtet
Tierpfleger und Pferdewirte als Berufsschullehrer, ich bin
staatl. geprüfte Tierpflegerin. Vielleicht gibt es damit ein
Schlupfloch?
Der Hof steht in Niedersachsen, Schaumburg.
Wie wären meine Chancen, wenn ich eine Klage anstrengen würde?
Ich freue mich über jegliche Antworten! Danke im Voraus.
LG, Teanee.

Pferdeauslauf/ PaddockBaugenehmigungußenbereich

die anfrage ist noch bei mir als offen gekennzeichnet, obwohl ich sie damals beantwortet hatte. erledigt?

Liebe alle,
ich habe mich schon viel durch das Problem „Hobbytierhaltung
im Außenbereich“ gelesen und mir schwindet die Hoffnung, aber
evtl gibt es Lücken?
Also: wir haben ein Grundstück mit 3000 qm Bauland (also
bebautes Land, Haus, Scheune, Garten) und dazu 17.000 qm
Weide. Wir möchten unsere Pferde in der bestehenden Scheune
(Gott sei Dank) als Offenstall halten und

  1. einen Auslauf im Außenbereich bauen, also einen Zaun ziehen
    (egal welchen!) und den Boden mittels Fließ und Sand
    matschfest machen.

  2. Die restliche Weide einzäunen für den Sommer.

Ich weiß, dass selbst der Zaun eine Baugenehmigung braucht.
Wir sind mit unserem Hof in Alleinlage, es ist kein
Naturschutzgebiet. Der Paddock wäre direkt neben dem bebauten
Bereich, aber eben im Außenbereich. Die Dame vom Bauamt hat
bereits gesagt, dass das leider nicht geht.
Wie sind jetzt meine Chancen? Ich weiß, dass es kaum möglich
ist, als Halter 2er Pferde Landwirt und somit privilegiert zu
sein, aber vielleicht gibt es einen Weg, weil ich als
Pferdetrainerin tätig bin, in meinem Haus auch Seminare
stattfinden und der Paddock auch ein Arbeitsplatz wäre?
Mein Freund ist dazu gelernter Tierarzt und unterrichtet
Tierpfleger und Pferdewirte als Berufsschullehrer, ich bin
staatl. geprüfte Tierpflegerin. Vielleicht gibt es damit ein
Schlupfloch?
Der Hof steht in Niedersachsen, Schaumburg.
Wie wären meine Chancen, wenn ich eine Klage anstrengen würde?
Ich freue mich über jegliche Antworten! Danke im Voraus.
LG, Teanee.