Pferdekaufvertrag

Hallöchen.
Ich habe eins meiner Pferde verkauft. Auf Ratenzahlung und dies dann Stallgebunden selbstverständlich.
Dies beinhaltet auch eine Stallmiete und hinzu kommt das dann auch Stall Dienst errichtet werden muss.
Wir sind eine Stallgemeinschaft.
Der Kaufpreis des Pferdes Betrug 4500 Euro inkl Zubehör. Es wurde keine AKU beim Tierarzt gemacht und im Vertrag steht drin das er rassetypisch an mauke leidet und dies war auch bekannt und kein Problem. Es ist eine hauterkrankung an den Beinen und beeinträchtigt in keinster Art und Weise seine Leistung usw.
Der Vertrag wurde zum 01.04. 20021 abgeschlossen
Mündlich vereinbart hatten wir eine Rate von 150 - 250 Euro + 150 Euro stallmiete.
Monatlich wurde geleistet im ersten Monat 250euro also 100 Rate für das pferd 150 Euro stallmiete. Die folgemonate nur noch 50 für das Pferd und 150 stallmiete. Also stand bis heute 250 Euro für das Pferd.
Dazu kommt das sie ihre Stall Dienst ständig abgeben musste. Mal krank. Mal Schwindel. Mal Bauchweh usw.
Und nun zum schwerwiegenste Teil. Mein pferd ist komplett runter gewirtschaftet. Nicht nur das er vom stoffwechsel komplett runter ist ( werde in den nächsten Tagen ein bluttest machen lassen. Auch seine Beine sind völlig schuppig er kratzt und stampft nur noch und über seine Hufe möchte ich gar nicht reden. ( Mein hufschmied war da) Schlussendlich habe ich den Vertrag nun gekündigt. Mündlich und auch schriftlich weil die Dame uns gegenüber am Stall einfach auch noch unfassbar unhöflich und ausfallend wurde. Habe ihr dann diesbezüglich Hausverbot erteilt. Ich bin die Pächterin.

Meine Frage. Was kann ich tun? Natürlich droht sie nun mit einem Anwalt.
Die eingentumsurkunde von dem Pferd besitze natürlich ich. Im Anhang Bilder über seinen Zustand. Ich hoffe das ich einfach mein dicken retten kann und ich ihn nicht an diese Dame verliere. Danke schon mal für die Hilfe.
LG Nicky

Von Pferden verstehe ich fast nichts, interessiere mich aber für Tiergesundheit und habe zahlreiche Videos zur Hufpflege gesehen.

Das Pferd hat nun also seit knapp vier Monaten einen neuen Eigentümer und vernachlässigte Hufe. In welcher Folge (Wochen, Monate) ist denn Hufpflege nötig? Sind die Schäden mit nur einem Besuch des Hufschmieds zu beheben?

Hallo Kurti
Also ja ein hufschmied Termin hätte gereicht.
Ich möchte hier anmerken das ca 3 Wochen vorher von ihr beauftragt ein Schmied da war und es aussah als wäre nie jemand dran gewesen. Habe nur die Hände über den Kopf genommen. Gestern war meine hufpflegerin da und sie hat ermal weitestgehend alles gerichtet. Sagte aber auch über Monate kann das natürlich zu schaden führen. Fehlstellung usw. Meine Pferde werden alle 6 - 8 Wochen bearbeitet ( je nach Bedarf) Ich hoffe ich konnte so einiges beantworten. LG Nicky

Hallo Nicky,

danke für die Antwort. Als Laie sehe ich auf den Bildern des ersten Beitrags Hautprobleme und die vernachlässigten Hufe. Die Hautprobleme sind eine Krankheit, an der man nichts ändern kann?

Ich lese, dass Mauke ständig behandelt werden muss, das ist womöglich nicht geschehen. Ausserdem die vertraglichen Absprachen nicht eingehalten. Eine Rechtsberatung macht Sinn. Bist du in einem Verein / Dachverband, der juristische Beratung bietet?

Ich denke nicht, dass eine Stallbindung bei einem Verkauf rechtmäßig ist.
Beim Verkauf ist die Sache zu übergeben und dem Käufer das Eigentum an der Sache zu verschaffen.

Oh. War das Papier zu Ende oder der Kuli defekt? Warum vereinbart man so etwas denn nicht schriftlich?

Einen Kaufvertrag kann der Verkäufer nicht kündigen.

Die offenen Zahlungen sind anzumahnen, ein gerichtliches Mahnverfahren hilft.

Und nun zum Wichtigsten:

Es ist nicht mehr dein Pferd. Du hast es verkauft.
Der Zustand des Pferdes berechtigt zu genau den Maßnahmen, die der Zustand irgendeines anderen, dir nicht gehörenden Pferdes berechtigt.

Natürlich?
War das im Vertrag so vereinbart?

Ich sehe hier eigentlich eine Rechtsfrage - worum geht es dir - um die Gesundheitsaspekte oder um die Rechstfragen?

Bei Letzterem würde ich @anon58271165 @Wiz und @anon54059619 dazu rufen.

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Verträge muss man für die Beurteilung in möglichst kleine Einheiten zerlegen. Dann hat man hier einen Kaufvertrag, der nicht gekündigt werden kann, und einen Mietvertrag, der gekündigt werden kann. Vom Kaufvertrag ist ein Rücktritt möglich, wenn die Käuferin ihre Pflichten aus dem Kaufvertrag verletzt, dies grundsätzlich erst nach fruchtlosem Ablauf einer von der Verkäuferin gesetzten Frist.

Wenn man noch genauer hinsieht, stellt man fest, dass weder durch Kauf- noch durch Mietvertrag Eigentum übertragen werden kann. Dazu bedarf es vielmehr eines eigenen Rechtsgeschäfts. Eventuell hat die Käuferin lediglich ein Anwartschaftsrecht. Auch das müsste aber vereinbart sein. Solange nix vereinbart ist, bleibt die Verkäuferin Eigentümerin des Pferdes.

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Hallo…
Also, mir geht’s tatsächlich um die Rechtsfrage?
Es war von mir nicht gewollt das ich das Pferd zurück holen / einbehalten will und den Vertrag auflösen werde. Denn mir war bewusst verkauft ist verkauft.

Zum ersten wurde mehrfach einfach der Stall Dienst kurzfristig abgesagt werden so das wir teilweise von der Arbeit zum Pferd mussten um die Versorgung der Tiere zu gewährleisten. ( und hier reden wir von 5 min vorher)
Unser stall Dienst besteht aus zwei Schichten. Früh und spät. Jeden Monat gibt’s ein neuen und jeder trägt sich so ein wie er auch zeitlich kann. Es gab darüber auch mehrfach Gespräche darüber das dass nicht so funktioniert und mein einfach 10 min so vorher absagt. Aber auch dies wurde ignoriert ( Kopfweh ging halt vor)

Dann steht im Vertrag das dass Pferd bei voller Zahlung, also mit der letzten Rate in ihren Besitz über geht und ihr dann die Eingentumsurkunde ausgehändigt wird.

Stimmt nicht meine Angelegenheit wenn das Tier erkrankt oder oder oder… Aber er nimmt gerade mein Stall auseinander weil es ihn überall juckt. Tritt mit den Beinen gegen die Wände usw. Auch das wurde mehrfach angesprochen ohne Erfolg.

Ich hoffe ich konnte das so etwas erklären…

Genau Kurti, bei mauke Bedarf es eine äußerliche Behandlung. Doch dies kann sie gar nicht durchführen weil sie Angst vor ihm hat ( also nicht Angst in dem Sinne sondern vor seinen Hinterbeine.) in der ganzen Zeit wurde er genau 3 mal behandelt mit einem hautöl… Das haben wir dann auch mehrfach besprochen / angesprochen usw. Doch auch ohne Erfolg.
Mittlerweile stampft er orgentlich auf und das fast den ganzen Tag… Das kann auf Dauer auf die Gelenke usw gehen.
Mit tuts einfach unfassbar leid ihn da so zu sehen. Denn das hat er weiß gott nicht verdient. Er ist gerade erst 6 und macht sich quasi selbst kaputt.

LG

Ich denke, dass es auf den Wortlaut des Vertrages ankommt, zusätzlich darauf, ob der Vertragstext aus einem Vordruck / einer Vorlage stammt oder individuell ausgehandelt wurde oder von euch - etwa im Rahmen einer Gewerbetätigkeit? - schon mehrfach so benutzt wurde.

Was steht zur Zahlung im Vertrag? Was wurde mündlich vereinbart? Können die mündlichen Zusatzvereinbarungen irgendwie im Zweifel auch bewiesen werden? Gibt es Belege über die Zahlungen?


Ich habe einen Reiterverein als Kunden, der jahrelang „Schutzverträge“ und „Kaufverträge mit Stallbindung“ abgeschlossen hatte. Dann wechselte der Pächter der Stallungen, was nicht jedem gefiel. Einer klagte gegen die Vertragsbestimmungen, diese wurden dem Reiterverein „um die Ohren geschlagen“, weil sie in weiten Teilen nichtig waren.

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Wie ist das juristisch, wenn Eigentümer und Besitzer getrennte Personen sind? Ist das sowas wie ein Mietkauf? Wer hat die vermietete (?) Sache in „gebrauchsfähigem“ Zustand zu erhalten?

Nach meinem laienhaften Rechtsverständnis ist nicky nicht raus aus der Verantwortung, daraus müsste sich doch eine Chance für das Pferd ergeben.

Ich will niemanden mit Rechtsfragen langweilen. Vielleicht lohnt es sich, über das von mir Geschriebene nachzudenken: Ein Rücktritt vom Kaufvertrag setzt eine Pflichtverletzung der Käuferin aus dem Kaufvertrag, nicht aus dem Tierschutzsgesetz, voraus und eine fruchtlose abgelaufene Frist zur Erfüllung. Hier kommen am ehesten der Zahlungsverzug in Betracht. Die Angelegenheit sollte einem Anwalt übergeben werden, gern mit Spezialgebiet Pferderecht.

Was den Tierschutz angeht, hierfür wäre ein Tierschutzverein eine gute Anlaufstelle.

Eventuell darf man auch im Rahmen der Geschäftsführung ohne Auftrag tätig werden.

Aber doch nicht gegen den erklärten Willen der Geschäftsherrin.

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Ich dachte an die Behandlung der behandlungsdürftigen Stellen. Da hat die Käuferin ja nichts dagegen, sondern wohl einfach nur keinen Bock drauf.

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X_Strom, das könnte sein.

Hallo

Tierschutzvereine sind nicht weisungsbefugt.

Weisungsbefugt in Sachen Tierhaltung sind üblicherweise nur hoheitliche Stellen und das wäre z.B. der Amtsveterinär, an den man sich wenden könnte.

Allerdings kann auch ein Stallbesitzer, der auch für die artgerechte Haltung der Tiere mit verantwortlich ist, eingreifen, wenn die Haltung eines Tieres tatsächlich tierschutzrelevant ist.

Der einfachste Fall ist es, wenn im Einstellvertrag bereits möglichst schriftlich vereinbart ist, bis zu welchem Geldbetrag der Stallbesitzer im Falle der Unerreichbarkeit des Eigentümers Tierarzt oder Hufbearbeiter im Namen und Auftrag des Eigentümers eigenständig beauftragen darf.

Der Hufzustand ist aus meiner Sicht (Ich bin Hufbearbeiter) ist übrigens unschön, aber definitiv nicht tierschutzrelevant …

Gruß h.

Und immer an den Ersatz der Aufwendungen denken.

Es entspricht ja dem mutmaßlichen Willen eines Pferdehalters, dass sein Pferd wohlauf ist und kein Verstoß gegen Tierschutzgesetz passiert.

Wenn angerufen wird „Heute keine Lust / Kopfschmerzen / Kinobesuch“ - dann ist das doch als ein Auftrag „Erledigen Sie mal bitte den Stalldienst.“ zu bewerten. Warum sonst sollte der Anruf erfolgt sein?
Und das ist dann eine Dienstleistung, deren Erbringung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten wäre.

Andererseits: Eigentümer ist mangels Zahlung doch noch der Verkäufer. Und die tatsächliche Gewalt über die Sache hat (auch) der Verkäufer.

Ist dann nicht auch noch der Verkäufer für die Pflichten zum „Unterhalt der Sache“ verantwortlich (falls im Vertrag nicht anders geregelt)?

Natürlich nicht. Trotzdem ist der Tierschutzverein ein guter Ansprechpartner.

Jaaaaa, wenn da was vereinbart wäre … Wissen wir leider nicht. Vermutlich ist nichts vereinbart, sonst hätte die Fragestellerin uns das sicherlich schon berichtet.

Das ist eine Rechtsfolge der GoA.

Es ist ja kein anderer Zustand als an den Tagen, an denen die Käuferin vor Ort ist.

Weil Stalldienste zu verrichtet sind.

Nein, Eigentümerin ist entweder die Käuferin oder, wenn es keine dingliche Einigung (genauer gesagt Verfügung) gibt, die Verkäuferin. Mit der Zahlung hat das allenfalls indirekt etwas zu tun.

Wie du schon sagst, ist deine eine Frage der Vereinbarung. Das ist alles Stochern im Nebel.

Ich klinke mich an dieser Stelle aus. Zusammengefasst:

  1. Zivilrechtlich spielt der Zustand des Pferdes eher keine Rolle. Die Pflichtverletzung, die zum Rücktritt berechtigen könnte, dürfte der Zahlungsverzug sein.

  2. Ich würde mich an einen Tierschutzverein wenden. Das Thema hat mit dem möglichen Rücktritt vom Kaufvertrag aber nichts zu tun.

  3. Es ist nicht zu empfehlen, so etwas ohne anwaltlichen Beistand zu versuchen. Eine Anwältin oder ein Anwalt für Pferderecht wäre gut, letztlich kann das aber auch jeder Wald- und Wiesenanwalt bearbeiten.