Pflanzen und sehr stark wachsende Bäume direkt am und über Grundstückgrenze

Guten Tag, liebe Experten,
Eine Person „A“ hat vor ca 2,5 Jahren einen Haus mit Grundstück gekaift.
Das Haus stand sehr lange Zeit unbewohnnt und Garten ungepflegt.

Jetzt wurde festgestellt, dass mehrere Pflanzen und sehr stark wachsende Bäume, (über 4.00 Meter) gehören zu Nachbar „B“ und stehen direkt am Grundstückgrenze, unmittelbar am Zaun.

Hecken und insbesondere Bäume haben sich sehr stark auf Gründstück „A“ verbreitet und Äste liegen schon teilweise auf z.B. Garagendach und Telefonleitungen.

Person „A“ hat sein Nachbar „B“ deswegen mehrmals angesprochen und bekam laute Absage. Grund dafür: „es war hier immer so, bevor Sie gekauft haben und bleibt so“.

Für Tipps und Ratschläge, die auch Verjahrung berücksichtigen - Danke im Voraus.

Hi.

Schau mal nach § 910 BGB. Da wird es erklärt. Nein, grundsätzlich hast du das nicht zu dulden.

Trotzdem würde ich raten, einen Kompromiss mit dem Nachbarn zu suchen.
Dazu ist er ja vielleicht bereit, wenn ihm die Rechtslage erklärt wird.
Er ist immerhin Nachbar, und was will man auf einem Grundstück mit einem total sauren Nachbarn.

Außerdem schützen große Bäume vor Hitze und Dürre.

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Natürlich, das steht doch außer Frage. Es ging mir nur um die rechtlichen Möglichkeiten, wenn denn alles andere scheitert.

Hallo,

ich wohne ja schon arg auf dem Land, ohne DSL oder derlgeichen Luxus, aber die Telefonleitungen, die überirdisch noch hängen (für die Piepmätze), sind alle außer Betrieb - gibts bei Dir tatsächlich noch solche alten Leitungen mit Funktion?

Abgesehen davon würde ich den Schatten und Windschutz nicht unterschätzen.

Gruß,
Paran

Hallo,
Nachbarschaftsrecht ist Ländersache, insofern lassen sich hier keine konkreten Hinweise geben. In der Regel sind überhängende Pflanzenteile auf Verlangen zurückzuschneiden. @Simsy_Mone und @paran: nicht jeder ist über Beschattung seines Gartens durch hohe Bäume auf dem Nachbargrundstück erfreut - im Gegenteil ist genau das häufig Ursache des Ärgers, wenn man z.b. einen Rasen anlegen will. Deswegen ist in manchen Bundesländern bei Bäumen in Abhängigkeit von der zu erwartenden Wuchshöhe ein entsprechender Mindestabstand von der Grundstücksgrenze vorgeschrieben. In der Regel gibt es allerdings auch einen Bestandsschutz, wenn ein Unterschreiten des Grenzabstands längere Zeit (beispielsweise 5 Jahre) geduldet wurde.

Vorschlag: in vielen Bundesländern werden bei solchen Konflikten Schlichtungsverfahren angeboten, wobei die Schlichter mit der örtlichen Rechtslage vertraut sind und sich die Situation auch (was wir hier nicht können) in einem Ortstermin anschauen. Bei der Gemeindeverwaltung nachfragen, ob es bei Dir so etwas gibt.

Freundliche Grüße,
Ralf

Danke,
Es passiert in Bayern,
Hauptsache ist Verjährungsfrist oder evtl. Bestandsschutz. Person „A“ hat es praktisch so vor 2,5 Jahren gekauft,
Verjährungsfrist gibt es 3 Jahren.
Danke im Voraus

Danke, die habe ich gelesen, mich interessiert Verjährungsfrist da Person „A“ hat praktisch so vor 2.5 Jahren in BAYERN gekauft,
Danke im Voraus

…soll es bedeuten, dass Person „A“ doch „B“ anfordern darf alles beseitigen abgesehen vom evtl Bestandsschutz und evtl Verjährungsfrist? Es geht in Bayern.
Danke im Voraus