Pflanzenbeete auf Terrasse Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum?

Liebe Community, wir wohnen in einer Eigentumswohnung. Auf der jährlichen Eigentümerversammlung wurde nun die Terrassensanierung (oberstes Stockwerk, sozusagen „Dach“ beschlossen. Wir haben uns darüber bereits sehr geärgert, weil für die komplette Sanierung ein Betrag für 28000 Euro für 55qm (ohne Bodenbelag) anfällt. Bei dieser Versammlung wurde jedoch nicht von weiteren Kosten, die bei dieser Sanierung anfallen könnten gesprochen. Am zweiten Tag der Sanierung bemerkte ich, dass ein Gartenunternehmen sämtliche Pflanzen vom Dach abtransportierte. Dieser Vorgang dauerte 3 Tage, weil auch größere Pflanzen dabei waren und diese mit einem Lastenaufzug abtransportiert wurden. Daraufhin habe ich mich bei der Hausverwaltung erkundigt, ob dieser Vorgang in den 28000 Euro der Sanierung berücksichtigt wurde. Wir erhielten die Antwort, dass diese umfangreichen „Nebenarbeiten“ zum Zeitpunkt der Eigentümerversammlung nicht bekannt waren (dies halten wir für sehr unwahrscheinlich, weil unsere Nachbarn ja wussten, dass die Pflanzen irgendwie vom Dach abtransportiert werden. Es würden ca. weitere 25000 Euro für die Sanierung der Pflanzenbeete anfallen, 12000 Euro für die Einlagerung und Abtransport der Pflanzen und ca. 6000 Euro für Malerarbeiten… (diese Posten wurde auf der Eigentümerversammlung nicht erwähnt). Nun baten wir die Hausverwaltung um ein Gespräch, weil wir uns nicht sicher sind, ob die Sanierung der Pflanzenbeete der Gemeinschaft zur Last gestellt werden dürfen und wir für den Abtransport/Einlagerung der Pflanzen aufkommen müssen! Dazu solltet ihr wissen, dass die Pflanzenbeete vom Architekten auf dem Dach geplant waren und seit Bau des Hauses existieren (Baupläne eingesehen). Der Verwalter sagte uns, dass bei der Sanierung der Dachterrasse „nach Abschluss der Arbeiten der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt werden muss“. Der Abtransport/Einlagerung der Pflanzen wurde vom Miteigentümer ohne Wissen und Zustimmung des Hausverwalters erteilt (12000 Euro). Es wurden keine weiteren Angebote eingeholt. Mein Mann und ich sind sehr sauer, weil wir vor vollendete Tatsachen gestellt wurden, sowohl von der Hausverwaltung als auch von unseren Nachbarn! Es handelt sich um viel Geld (ca. 71000 Euro) für die Sanierung einer 55qm Dachterrasse (ohne Belag, die alten Fliesen werden benutzt). Es wäre super lieb, wenn uns jemand diesbezüglich weiterhelfen könnte! Lohnt es sich einen Anwalt einzuschalten? Also unsere Fragen lauten: 1. Sind die Pflanzenbeete auf Terrasse Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum? 2. Müssen wir Beträge bezahlen, die vorher nicht abgestimmt wurden bei der Eigentümerversammlung? Vielen Dank Ellen

Diese Information sollte die Teilungserklaerung hergeben, dort lesen, wir koennen es nicht.
Gruss Helmut

Hallo,
wer soll es alternativ zahlen? Die anderen Eigentuemer, die selbiges auf der Eigentuemerversammlung ebenfalls nicht abgestimmt haben? Es sieht nach einer extra-Versammlung aus, meine Meinung. Gruss Helmut

Danke für deinen Rat! In der Teilungserklärung werden die Pflanzenbeete nicht erwähnt. Sind sie dann Sondereigentum? Nur auf der Architekten Zeichnung sind die Pflazenbeete vorhanden.

Die anderen Eigentümer haben auch ein Problem mit der mangelnden Transparenz. Sie zahlen den Betrag sehr ungern und nur, wenn es rechtlich einwandfrei ist, d.h. zum Gemeinschaftseigentum gehört. Die anderen Eigentümer sind davon ausgegangen (genau wie wir), dass die 28000 Euro der zu zahlende Betrag ist. Mittlerweile sind wir bei ca. 71000 Euro angelangt.

Hallo,

na ja, es heißt wer die Musik bestellt hat, darf sie auch bezahlen! Also nicht DIE anderen Eigentümer, sondern DER andere Eigentümer, so, nach gesundem Menschenverstand. Allerdings sind solche Sachen der Hauptgrund, warum ich mir nie im Leben eine Eigentumswohnung gekauft hätte: es ist meins und doch nicht, ich darf für andere abdrüclen (andere für mich im Zweifelsfall auch, aber gefühlt passiert es „immer“ andersrum), muss mich Mehrheitsentscheidungen beugen, ob es mir passt oder nicht …

Bei der Summe würde ich das auf jeden Fall tun, geschickt ist es, wenn man eine passende Rechtsschutzversicherung hat.

Gruß
Christa

Was ist denn für die Dachwohnung als Sondereigentum überhaupt eingetragen ?
Nichts ?

die Dachterrasse müsste es doch sicherlich sein ? Sind die Gefäße Bestandteil der Terrasse, etwa als Abgrenzung zum restlichen Dach oder zum Dachrand ?

Frage: Wer hat eigentlich die Pflanzgefäße (die du übrigens in Form ,Größe und Anzahl mal beschreiben solltest) bepflanzt und bisher gepflegt ?
Mit Pflanzen, deren Bergung und Einlagerung tausende von Euro kostet !

Mir ist aber völlig unverständlich, wie man einen Kostenvoranschlag für Dachreparatur (Abdichtung) erstellen lassen kann ohne das jemand auf dem Dach war und Nebenarbeiten völlig unbeachtet gelassen hat. man musste doch sehen, was freigeräumt werden muss.
Und Freiräumen von Dingen, die da rumstehen ebenso (das werden lose Dinge der Dachwohnung sein, Gartenmöbel etwa)

Zu mal, wenn das solche Kosten verursacht wie hier beschrieben.

MfG
duck313

Danke für deine schnelle Antwort!

  1. Wissen wir nicht. Müssen wir in Erfahrung bringen.
    2.1 Dachterrasse ist immer Gemeinschaftseigentum, da sozusagen auch Dach des Hauses.
    2.2 Die Pflanzenbeete sind aus edlem Holz und in die Dachterrasse am Rand über Eck eingelassen. Sie sind kein Dachrand, sondern eher schöne Deko.
  2. Bisher wurden die Beete von den Bewohnern der Dachwohnung (Penthouse-Wohnung) bepflanzt und gepflegt.
  3. Wir verstehen es auch überhaupt nicht, dass in der Eigentümerversammlung nicht über „Nebenarbeiten“ gesprochen wurde! Wir sind davon ausgegangen, dass es in den 28000 Euro enthalten ist, weil uns schon der Preis sehr hoch vorkam! Zwei weitere Eigentümer dachten, dass die Besitzer der Dachwohnung für die Kosten aufkommen.

Weiß dein ‚gesunder Menschenverstand‘, was eine ‚Geschäftsführung ohne Auftrag‘ ist?

Verstehe ich es richtig, dass unser Nachbar also als „Geschäftsführung ohne Auftrag“ gearbeitet hat, indem er ohne die Zustimmung der Hausverwaltung und die Miteigentümer den Abtransport und die Einlagerung der Pflanzen veranlagt hat? Er muss somit für die Summe von 12000 Euro aufkommen?Vielen Dank für deine schnelle Hilfe!!

Warum Geschäftsführung ohne Auftrag?

Der Miteigentümer hat die Einlagerung der Pflanzen beauftragt, ohne sich die Zustimmung der anderen Eigentümer einzuholen. Die Firma, die das erleidigt hat, hat es eben im Auftrag des Miteigentümers gemacht, deswegen meinte ich, dass er das demnach auch zahlen müsste. Die Sanierung der Pflanzenbeete für 25.000 Euro ist eine andere Sache, dazu stand nichts, ob oder wer das beauftragt hat, ebenso die Malerarbeiten, aber die meinte ich auch nicht.

Gruß
Christa

Welche Hausverwaltung stellt derart unvollständigen Beschlußvorschlag zur Abstimmung? Bzw. welche Hausverwaltung vergibt Aufträge, ohne dafür einen entsprechenden Beschluß zu haben?

Will sagen: das ganze klingt einigermaßen seltsam, was nicht zuletzt aber auch ein bißchen an der etwas unvollständigen Schilderung der Sachlage liegen könnte.

Auf Basis dessen, was wir wissen: es gibt einen Beschluß für eine Dachsanierung im Volumen von 28.000 Euro. Für alle anderen Aufträge gibt es keinen Beschluß und die in Rede stehenden Summen sind (offensichtlich) auch nicht klein genug, als daß der Verwalter die Ausgaben einfach mal ohne Beschluß in die Wege leiten könnte.

Die Sache mit den Eigentumsverhältnissen des Dachgartens ist übrigen auch ziemlich eigenartig. Das Dach selber ist zwangsläufig Gemeinschaftseigentum. Ob für die Dachterrasse ein Sondernutzungsrecht eingeräumt wurde, steht in der Teilungserklärung (halte ich aber aus mehreren Gründen für extrem unwahrscheinlich). Davon ist auch abhängig, wer für alles zahlt, was damit zusammenhängt. Im Zweifel ist es aber Gemeinschaftssache und damit sind wir wieder bei dem völlig unzureichenden Beschluß bzw. der Kompetenzüberschreitung seitens des Verwalters.

Gruß
C.

Weil es wohl (meine Vermutung) im Sinn der Hausgemeinschaft sein dürfte, die Pflanzen einzulagern, wenn die Alternative eine noch teurere Entsorgung und spätere Neubepflanzung wäre.
Der eigenmächtig handelnde hat hier zwar ohne direkten Auftrag, aber im Namen der Hausgemeinschaft gehandelt. Und weil es allein der Hausgemeinschaft zugute kommt, muss diese auch zahlen.

Na ja, das dürfte man bezweifeln, bei der Summe und der Fläche (die wahrscheinlich auch nicht voll bepflanzt ist), und so ganz ohne Angebotsvergleich.

Deshalb würde ich auch einen Anwalt konsultieren, je nach Summe, die auf dem Spiel steht (es ist nicht klar, von wie vielen Eigentümern die zusätzlichen 43 TEURO getragen werden müssen. Aber mal eben so locker-flockig die Ausgaben ohne jegliche Absprache mehr als zu verdreifachen stelle ich mir auch in einer Eigentümergemeinschaft nicht so einfach vor.

Gruß
Christa

Nicht so einfach? Es geht gar nicht. Ein Beschluß ist ein Beschluß und wenn im Beschluß ein Betrag genannt wird, wurde dieser Betrag beschlossen und nicht ein Cent mehr. Es gibt zwar Urteile, nach denen gewisse Überziehungen des Budgets möglich sind, aber da reden wir von 10% und nicht 150%.

Gruß
C.