Pflasterarbeiten und hauswandabdichten

ich habe von einer firma meine hofeinfahrt mit
pflastersteinen samt unterbau erneuern lassen und habe seidher Wasser im keller das durch die kellerwand eindringt.Hätte mich die fachfirma darauf aufmerksam machen müssen das vor dem verlegen des belages eine abdichtung der kellerwand erforderlich gewesen were. Was kann ich jetzt tun.

Moin moin,
wie sich das rechtlich verhält kann ich leider auch nicht wirklich sagen, ich kann allerdings nicht ganz nachvolziehen warum nach dem pflastern wasser in den Keller sikert ,weil ja eigentlich die Oberfläche durch den Belag versiegelt wird und das wasser durch ein Gefälle (sollte 2% haben) vom haus weggeleited wird. Außerdem sind Kellerwände in der Regel eigentlich immer durch einen Bitumenanstrich
versiegelt. Also müßte eigentlich genau das Gegenteil der Fall sein, der Keller müßte trockener sein als vorher. Es ist jetzt aber auch schwer ohne die Örtlichkeiten zu sehen eine genau analyse zu machen.Ich würde erst mal das Gefälle überprüfen und vieleicht bei Regen mal beobachten wo das Wasser hinläuft, wenn es zu der Stelle läuft,wo es in den Keler Eindringt, dan muß man wohl oder Übel nochmal ein kleines Stück wieder aufnehmen, gegebenenfalls die Wand versiegeln und event das Pflaster an der Stelle etwas anheben. Das ist zwar doof aber Lanfristig das kleinere Übel. Bei einem (falschen) Gefälle zum Haus hin kann man die Firma in die Verantwortung nehmen, wie es sich mit der Versiegelung bzw den Hinweis darauf verhält würde ich mir beim Anwalt oder bei der Gartenbau Berufsgenossenschaft nachfragen. Ich hoffe das, das ich einwenig weiterhelfen konnte und verbleibe mit Grüßen

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ich habe von einer firma meine hofeinfahrt mit
pflastersteinen samt unterbau erneuern lassen und habe

seidher

Wasser im keller das durch die kellerwand

eindringt.Hätte mich

die fachfirma darauf aufmerksam machen müssen das vor

dem

verlegen des belages eine abdichtung der kellerwand
erforderlich gewesen were. Was kann ich jetzt tun.

Hallo Herr Güntera

Die Leistungen die bei ihnen geleistet sind zwei
verschiedene Gewerke und ausserdem was hat
Pflasterarbeiten mit Kellerwand zutun normalerweise
wird altersteine raus gemacht und neue verlegt

hat die firma die isolierung beschädigt muss mann
kontroliern um ihnen genaue informationen zu geben
muss mann am ort alles nachschuen.Wenn die firma nur
Pflasterarbeiten macht kann der firma ihnen keine
isolierungarbeiten vorschlagen .

Mfg

Oktay Akkurt

www.in-on-bau.de---------------------------------------

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Hallo,

ich bin kein jurist. Deshalb kann ich Ihnen nur eine persönliche Einschätzung liefern, die aber keinesfalls richtig sein muss. Es hängt ganz wesentlich davon ab welchen Auftrag Sie erteilt haben. Grundsätzlich würde ich sagen das es dem Eigentümer obliegt sein Gebäude gegen Wasserschäden abzusichern. Grade Kellerwände sind ja bekannt dafür das es immer wieder Probleme gibt. Wussten Sie vor den Pflasterarbeiten das die Kellerwände nicht abgedichtet sind? Wenn ja können Sie meiner Meinung nach nicht den Unternehmer verantwortlich machen. Sollte allerdings erst bei den Schachtarbeiten für den neuen Unterbau erkennbar geworden sein das die Wände nicht abgedichtet sind, hätte der Unternehmer Sie darauf aufmerksam machen müssen und das gegebenenfalls sogar schriftlich. Schließlich steht er lt. VOB 2 Jahre und lt BGB sogar 5 Jahre in der Gewährleistung.

Wie gesagt, eine Einschätzung aus der ferne ist sehr schwierig.

Wären Sie mein Kunde, hätte ich Sie auf die fehlende Abdichtung aufmerksam gemacht. Wären Sie nicht bereit gewesen diese Zusatzarbeiten zu entlohnen, hätte ich die arbeit eingestellt mit dem Hinweis das ich hier keine fachgerechte Ausführung gewährleisten kann. Entweder Sie lassen die Wand abdichten oder Sie suchen sich ein anderes Unternehmen. Selbst wenn Sie bereit gewesen wären das Riskio selbst zu tragen, würde mir jeder Richter einen aufbrummen, weil Sie als Laie gar nicht in der Lage sind die Konsequenz Ihrer Entscheidung zu begreifen. Ich als Fachfirma stehe da voll in der Verantwortung.

Ich hoffe ich konnte Ihnen zumindest eine Sicht auf die Dinge vermitteln die Ihnen weiterhilft. Wenn Sie weitere Fragen haben stehe ich gerne zur Verfügung.

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Die Firma ist nicht verpflichtet vor der Ausführung der Arbeiten die Isiolierung zu prüfen und diesbezüglich Empfehlungen auszusprechen.

Gruß,

L.Lange

hallo güntera,
falls die wand vorher dicht war und erst nach den Pflasterarbeiten undicht geworden ist, würde ich auf jeden fall versuchen, zu reklamieren, da es sich ja um eine Fachfirma handelte. Eventuell wurde kein Neigungswinkel zur Hauswand berücksichtigt und du hast jetzt gefälle zur wand. ich habe bei mir vor den pflasterarbeiten eine drainage eingebaut und vor dem wiedereinfüllen mit erdreich, vor die wand (Natursandstein) eine Art Noppen-Matten (Styropor mit einseitiger Hart-Kunststoffbeschichtung in noppenform - wurde mir von einem selbstständigen Bauarbeiter empfohlen) gestellt. Mit dem durch die Noppen gegebenen Abstand, kommt das Erdreich nicht direkt mit der Sandstein-Wand in berührung und es soll ein Luftspalt verbleiben, durch den das wasser abfliesst. Da die Kellerwand durch die Natursandsteine nach außen absolut uneben ist, blieb mir keine andere möglichkeit. Solltest du eine „ebene
wand“ haben gibts sicher bessere lösungen. Aber zunächst solltest du mit der firma reden und die zuständigkeit wegen der momentanen undichtigkeit klären. Notfalls muß das Pflaster entlang der Hauswand neu verlegt werden. Falls es sich nur um einen wenig belasteten Fußweg handelt hilft eventuell auch schon eine im Pflasterbett eingebaute Schweißbahn oder dicke Teichfolie.
viel erfolg

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Servus!

Eigentlich war ich versucht, LUMPI zuzustimmen, nämlich das ich als Fachbetrieb auf eine mangelhafte Abdichtung hinweisen muß, sobald ich diese auch als mangelhaft erkennen kann.

Mir ist im Kreis meiner „Mitbewerber“ ein ähnlicher Fall bekannt, wonach dieser keine Schuld an einem Feuchteschaden bekommen hat, da er aufgrund von angeklebten Dämmplatten nicht erkennen konnte, das die bituminöse Dickbeschichtung Mängel hatte.
Und der Gute ist lediglich ungelernter Galabauer, ich bezweifele fast, das er das hätte überhaupt leisten können.
Aber ein Gutachtertermin fand statt und er war raus aus der Nummer.

Wenn allerdings mit Ludger Lange ein Straßenbauermeister (bin ich übrigens ebenfalls, mit eigenem Betrieb) ein Sachverständiger das Gegenteil sagt, dann werde ich schon nachdenklich.

Welche Regelungen, Urteile können den hier nun benannt werden? Würde mich für die eigene Praxis dringend interessieren.

Danke für die Info.

Gruß