Pflege demenz

Liebe/-r Experte/-in, ich mache zur Zeit einen Kurs bei der Kreisvolkshochschule, um die „Qualifizierung zur zusätzlichen Betreuungskraft in der stationären und ambulanten Pflege“ für Demenzkranke (nach § 87b Abs. 3 SGB XI) zu erlangen. Dazu mache ich parallel ein Betreuungspraktikum. Die Arbeit gefällt mir sehr gut und passt zu mir. Da ich bisher keine weiteren pflegerische Kenntnisse habe (bin Bürokauffrau) und ich aufgrund meines empfindlichen Rückens NUR Betreuung machen möchte, ist meine Frage folgende: Reicht die genannte Qualifikation aus, um sich zu bewerben und diese Tätigkeit auszuführen oder benötige ich irgendeine Grundausbildung? Habe bisher verschiedene Meinungen gehört und bin nun unsicher geworden. Oder geben die Krankenkassen, die die Betreuungskräfte bezuschussen eine Richtlinie vor? Ich würde mich freuen, eine Antwort zu bekommen. Viele Grüße, Perle

Liebe/-r Experte/-in, ich mache zur Zeit einen Kurs bei der
Kreisvolkshochschule, um die „Qualifizierung zur zusätzlichen
Betreuungskraft in der stationären und ambulanten Pflege“ für
Demenzkranke (nach § 87b Abs. 3 SGB XI) zu erlangen. Dazu
mache ich parallel ein Betreuungspraktikum. Die Arbeit gefä

llt

mir sehr gut und passt zu mir. Da ich bisher keine weiteren
pflegerische Kenntnisse habe (bin Bürokauffrau) und ich
aufgrund meines empfindlichen Rückens NUR Betreuung machen
möchte, ist meine Frage folgende: Reicht die genannte
Qualifikation aus, um sich zu bewerben und diese Tätigkeit
auszuführen oder benötige ich irgendeine Grundausbildung? Habe
bisher verschiedene Meinungen gehört und bin nun unsicher

Liebe Perle,
generell reicht dies um sich zu bewerben . Bei uns im
Norden werden auch immer wieder Menschen mit dieser Qualifikation benoetigt. Hier gibt es
Stellen ausschliesslich fuer Betreuungskraefte. Ich wuerde mich auf jeden Fall staendig
fortbilden und auch das Interesse nach Weiterbildungsmoeglichkeiten in der Bewerbung
bekunden.
Viel Erfolg
Henrike

geworden. Oder geben die Krankenkassen, die die
Betreuungskräfte bezuschussen eine Richtlinie vor? Ich würde
mich freuen, eine Antwort zu bekommen. Viele Grüße, Perle

Liebe Perle,

nach den Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes sind die Aufgabenbereiche einer Betreuungs- oder auch Präsenzkraft klar umrissen.
Es geht um die soziale (!)Betreuung, nicht um pflegerische Hilfsarbeiten.
Zwar ist ein erste- Hilfe- Kurs nachzuweisen und unbedingt sinnvoll, jedoch umfasst die Tätigkeit keinerlei pflegerische Aufgaben.
Insofern reicht Ihre Qualifikation m.E. durchaus um sich erfolgreich bewerben zu können.
Gehen Sie davon aus, dass potentielle Arbeitgeber, die weiterführende Qualifikationen ( z.B. Pflegehelfer o.ä.) wünschen oder zur Bedingung machen, Sie keinesfalls als BETREUUNGSKRAFT einstellen wollen, sondern als billige Hilfskraft für die Pflege.
Und von solchen Arbeitsstellen sollten Sie Ihrem Rücken zuliebe wohl eher Abstand nehmen, oder?!
Hier in Köln gibt es z.B. „DUO“, eine Kooperation zwischen der Freiwilligenagentur und dem ASB, die (ehrenamtliche) Besuchsdienste für Familien mit Demenzerkrankten anbieten. Vielleicht gibt es so etwas auch in Ihrer Stadt? Eine Möglichkeit wäre es, sich dort für den Anfang „anzudocken“ um einen Fuß in die Tür zu bekommen, oder vielleicht über einen Pflegestützpunkt?
Ich würde mich freuen von Ihnen zu hören welchen Weg Sie einschlagen, da ich selbst zur Zeit den Weg in die Schulung/ Betreuung/ Beratung einschlage.
Vielleicht ergibt sich daraus ja ein interessanter Austausch?!

Ich hoffe ich konnte Ihnen weiter helfen.

Mit freundlichen Grüßen

Ja liebe Perle, das geht, es hängt aber von der jeweiligen Einrichtung ab, ob man nur in der Betreuung oder auch in der Pflege arbeitet; deswegen Kontakt mit verschiedenen Heimen aufnehmen und nachfragen. Fachkraft im Sinne des (alten) Heimgesetzes ist man aber nicht, da man keine 3 jährige Ausbildung in der Pflege bzw. Betreuung erhalten hat. Das meinen bestimmt die anderen Gesprächspartner, wenn sie von einer Grundausbildung reden. Für die Betreuung ist dies aber nicht zwingend.
Mit freundlichen Grüssen
M. Stüttgen

Hallo Perle,

meines Wissens und meiner bisherigen Erfahrung bei meinen Arbeitgebern nach reicht die Qualifizierungsmaßnahme nach §87b SGB XI plus Praktikumsnachweis aus.
Die unterschiedlichen Träger der Heime/Pflegeeinrichtungen handhaben die Auswahl/Einstellung der zusätzlichen Betreuungskräfte naturgemäß sehr unterschiedlich…sprich : je nach Situation, persönlicher „Vorliebe“ etc. …wie wohl überall, nehme ich an…
Deine bisher noch mangelnden pflegerischen Grundkenntnisse sollten sich ja im Rahmen der Qualifizierungsmaßnahme verändern, denke ich?! Auf jeden Fall ist eine prinzipiell innerlich gelassene- und wohlwollende-,alte menschen mögende Grundhaltung sehr wichtig und gut! (sprich: alte Menschen möchten genauso wenig „erzogen“ oder belehrt werden wie wir selber…und ähnlich wie kleine/junge Menschen trachten sie nicht danach, „uns“ Pflegenden oder Betreuenden „das Leben schwer zu machen“ oder uns zu schikanieren! Mitunter ist "renitentes verhalten auch bei alten Mebnschen schlicht Ausdruck von Hilflosigkeit ,Ohnmacht oder mangelnden anderen Kommunikationsmöglichkeiten…)
so, genug „doziert“…ich hoffe, ich konnte etwas weiterhelfen? viele Grüße, Mírjam

Hallo Mirjam,

vielen Dank für Deine Antwort, ja, Du konntest mir wirklich weiterhelfen. Also ich in dem Pflegeheim, in dem ich gerade das Betreuungspraktikum mache, habe ich viele positive Rückmeldungen bekommen. Es ist wie Du sagst sehr wichtig, Menschen zu mögen und ein Händchen zu haben im Umgang mit alternden Demenzkranken oder körperlich eingeschränkten Menschen. Ich denke, ich bin als Betreuungskraft genau richtig und werde mich nebenbei auch weiterbilden bzw. fortbilden. Danke nochmal. Gruss Perle

Vielen Dank, der Satz „Für die Betreuung ist eine Grundausbildung nicht zwingend“ hat mir schon geholfen. Viele „Fachkräfte“ fühlen sich nämlich etwas verärgert, wenn man NUR Betreuerin ist, und lassen das einen auch spüren. Also danke nochmal. Gruss Perle

Leider kann ich dazu garnichts sagen.