Hallo !
Angenommen : Ein Sohn und eine Schwiegertochter pflegen den 90-jährigen Vater des Mannes.
Es gäbe noch 2 andere Kinder. Der Opa ist dement und braucht zunehmend Hilfe.
( Pflegestufe ist vorhanden, Entlastungsbeitrag würde benutzt…angenommen : reicht fiktiv aber nicht mehr )
Angenommen : die zwei anderen Kinder wären untätig.
Könnte man einen Anteil der Stunden den anderen Angehörigen in Rechnung stellen ?
Ich freue mich über Diskussionsbeiträge ! DANKE an Euch !