Pflegeausgleichszahlung

Hallo,
ich überlege rechtlich eine Pflegeausgleichszahlung bei meinen miterbenden Geschwistern einzufordern.
Welche Daten muss ich für einen RA zusammensuchen damit der erfolgreich tätig sein kann;
gibt es eine Fautzahl oder Formel wie eine Pflegeausgleichszahlung berechnet wird?

Meine Mutter habe ich 6 Jahre gepflegt - sie hat bis zum Ende in ihrer eigenen Wohnung gelebt, und zum Schluß Pfegegrad 5 gehabt. Eine 24h Kraft war engagiert - aber daneben war ich tätig, mit Pflege und Adminstration (Beihilfe, Steuern etc.).
Es gibt kein Pflegetagebuch, wo alles dokumtiert ist, aber ich war über die Pflegeversicherung meiner Mutter Rentenversichert und in den MDK Berichten bin ich mit Pflegezeiten von am Anfang 10h bis zum Schluß 70h die Woche eingetragen.

In meinen normalen Job habe ich anfangs Voll dann 20% - dann gab es 1/2 Jahr Pflegezeit und dann wieder 13% gearbeitet.

Ich hatte meinen Geschwistern vorgeschlagen ca.400€/Monat Pflegeausgleich zu berechnen…was diese ablehnen.
Alle Geschwister leben im Ausland und waren selten da - waren sie da haben sie für ihre Anwesenheit Verhinderungspflege beantragt und bekommen, sowie sich selbst 2500€ Entschädigungszahlungen für Anreise, Pflegedienste und Verdienstausfall von dem Konto meiner Mutter genommen.
Ich selbst habe pro Monat (nach 2 Jahren Pflege) die Hälfte des Pflegegeldes von meiner Mutter erhalten - was für meine Fahrtkosten gedacht war.

Warum hatten die Kontovollmacht? Und seit wann bekommt man das vom Konto des Gepflegten?

Jedes Kind hatte eine Generalvollmacht und es war wohl so abgesprochen.
50% der Verhinderungspflege wurde von der Krankenkasse auf das Konto der Geschwister gezahlt und der Beihilfeanteil ging auf das Konto meiner Mutter und dann auf das Konto der Kinder.

Hat das eine Relevanz bezüglich meiner Frage? welche Daten ich für eine Klage bezüglich eines Pflegeausgleich vorlegen müsste.
Und wie sich die Höhe eines Pflegeausgleichs berechnet…

Was spricht gegen die Beauftragung eines Anwalts? Um den kommst du doch eh’ nicht drumrum, wenn die Geschwister sich sträuben.

Btw., ich halte die 400€ für viel zu wenig. Aber aufgrund von irgendwelchen vermuteten Zeiträumen und Schätzungen würde ich anstelle der Geschwister auch nicht zahlen wollen.

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Ich will ja ein Rechtsbeistand - die Frage ist macht es Sinn. Diser kostet ja auch und
meine Frage ist, was braucht es an Belegen - reichen MDKberichte denn? Ich habe kein Pflege oder Fahrtenbuch geführt über die Jahre. Muss ich den Hausarzt ggf. um Stellungnahme bitten oder Bekannte…und gibt´s eine Faustzahl/Formel wie sich der Pflegeausgleich berechnet.

Die Daten sind klar umrissen mit dem Start des Pflegegrades und dem Tod der Mutter…von der Zeit vorher rede ich garnicht.

Nun - ohne wird das ja offensichtlich nichts mit der Zahlung.

Nein. Es kommt schon auf die genauen Verhältnisse an.

Dann hast Du doch schon mal Zeiten. Gut wären natürlich auch die Tätigkeiten gewesen.
Jetzt geht es um den „Geldwert“.

Aber wenn nichts vereinbart wurde (mit der Mutter z.B.) dann würde man wohl in etwa den unteren Stundensatz des Pflegedienstes ansetzen.

Allerdings muss der Ausgleich im Verhältnis zum Erbe stehen .
Vielleicht wäre ein grober Wert über das Erbe zum Verständnis wichtig. Hat es hohes Barvermögen gehabt oder gehörte ein Haus/Wohnung dazu ?

Und wenn ich etwas von 10 h/Woche bis zu 70h/Woche lese, so erscheinen mir die 400 €/Monat als ausgesprochen wenig.
Da kämen ja anfangs 10 €/Std. heraus, später sehr viel weniger.

Du sagst, Du hast später die Hälfte des Pflegegeldes ( wie hoch war das denn ?) für Fahrtkostenersatz bekommen. Reichte das für die reinen Fahrtkosten aus ?

Aber wenn es über 400 €/ Monat schon Streit gibt ?

mfG
duck313

Hallo,
nur als Info - wer als Pflegeperson rentenversicherungspflichtig ist, für den zahlt die Pflegekasse Rentenversicherungsbeiträge - Im Pflegerad 5 a-c werden folgende fiktive Entgelte zugrunde gelegt.
5a 2180,50 € - 5b 2647,75 € - 5c 3115,00 €. - monatlich, versteht sich.
Nachlesen kann man das bei der deutschen Rentenversicherung (Zahlen und Tabellen) und dort auf Seite 13
Gruss
Czauderna

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Also was muss ich beibringen oder Vorlegen damit der Rechtsbeistand eine valide Grundlage hat.
Ein Pflegetagebuch habe ich leider nicht geführt…was geht stattdessen?

Danke für den Hinweis, da sehe ich schon das mir die Pflegekasse zuwenig berechnet hat.
Das ist dann die nächste Baustelle.

Hallo,
wie meinst du das - hast du eine entsprechende Meldung nach DEÜVO erhalten. Eine solche Meldung wird immer am Jahresende und bei der Abmeldung erstellt, direkt an die Rentenversicherung übermittelt und der Betreffende erhält eine Kopie bzw. eine entsprechende Nachricht.
Damit hättest du auch schon etwas für den Rechtsanwalt.
Gruss
Czauderna

Hallo und vielen Dank für die Rückmeldungen. Das hat mich ein gutes Stück vorwärts gebracht.
Ich habe 400€/Monat an Pflegeausgleichszahlungen angesetzt und komme auf 30.000€ insgesammt.
Diesen Betrag finde ich passend zur Erbmasse von 130.000€ - Es sind 4 Erbberechtigte.
Für die anderen Erben klingt deshalb 30.000€ aber übertrieben viel und da ich kein Pflegetagebuch oder Fahrtenbuch geführt habe, frage ich mich nun wie ich meine Leistungen dokumentieren und darstellen soll, damit meine Forderung auf dem Rechtsweg durchkommt.

Dazu würde dich doch der Rechtsanwalt beraten, dafür ist er da. Die wichtigsten Grundinfos hast du schon bekommen.

Alles, was du an Unterlagen hast. Aber das sagt er dir dann schon. Ist schließlich sein Job. Und: das kostet nicht mal was extra.

Danke Euch Allen für die Vielzahl der Infos!
Gehofft hatte ich insgeheim, dass das einer hier schonmal durch hat - und ganz konkret sagen kann, was es braucht um den RA gut vorbereitet ins Rennen zu schicken.
Nun schade - oder besser gut, dass es keiner hier bis dato genau in Erfahrung bringen musste.
Was es nun genau braucht wird der rechtliche Beistand mir dann sagen müssen.

@ alle Auskenner

Mir ist so, als ob es vor Jahren eine Gesetzesänderung im Erbrecht gab, wonach ein pflegender Erbe vom Gesamtnachlaß vorab einen bestimmten Betrag erhält.
20 oder 25.000 ? Zusätzlich zum sonstigen Erbe.

Kommt das jemandem bekannt vor oder täusche ich mich total?

Hier ist ein Link dazu und der § ist auch genannt:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/pflegende-kinder-erhalten-mehr-vom-erbe_099384.html

Ging es nicht von Anfang an darum? Der Betreff heißt schon PflegeAUSGLEICHSZAHLUNG. Bei deinem Link geht es auch genau um die Ausgleichung für die Pflege. Also nichts Neues.

Kein fester Betrag, s. deinen Link.

Da die Pflege zwei Tage, aber auch 20Jahre gedauert haben kann, und der Umfang des Erbes ebenfalls völlig unterschiedlich ist, halte ich es für ausgeschlossen, dass es sich um irgendeinen festen Betrag handelt.

Jaja, das ist mir nachträglich auch aufgefallen. War zu spät, um noch zu editieren oder zu löschen.

Doch. Für die Nachwelt :wink: den passenden §. :wink: