Was im Wohnrechtsvertrag steht weiß ich leider nicht. Ihc vermute, es existiert gar keiner.
Dann den Notar fragen, der das Wohnrecht eringetragen hat.
Was muss denn in so einem Wohnrechtsvertrag stehen, damit das Sozialamt das Wohnrecht nicht entziehen kann?
Was im Grundbuch steht, kann auch das Sozialamt nicht „entziehen“
Wer kauft schon eine WOhnung mit Wohnrecht und Grundschuld?
Ein rendite-orientierter Investor vielleicht.
Was passiert, wenn man keinen Käufer findet?
Keine Ahnung, Sozialmat fragen.
Mit Grundschuld, meine ich die eingetragene Grundschuld. Eine
Grundschuld ist - soweit ich weiß, eine Geldschuld, die der
Schuldner, in diesem Fall, der Eigentümer der Wohnung an den Gläubiger zurück zahlen muss.
Nö. Eine Grundschuld ist eine dingliche Sicherheit. Wenn kein Darlehen mehr besteht, ist die Grundschuld nur von theroretischem Interesse.