Pflegefall Eigentum und Wohnrecht für einen

Folgender Fall:

Person B besitzt eine Eigentumswohnung mit eingetragener Grundschuld und einem WOhnrecht auf Lebzeiten für einen nahen Verwandten.

B wird zum Pflegefall und erhält Pflegestufe.

Kann das Sozialamt nun von B fordern, dass er die ETW verkauft oder vemietet?

Muss der Verwandte auf sein Wohnrecht zwangsweise verzichten?

Wer zahlt nun die Grundschuld?

Was ist im Grundbuch eingetragen?

Hallo Nordlicht,

B kann nicht verkaufen, da er nicht Eigentümer ist. Vermieten
würde auch nicht helfen, da üblicherweise ein Wohnrecht
erlischt, wenn man auszieht. Aber wie schon vorher vermerkt,
was sagt der Vertrag, der das Wohnrecht regelt ?

Muss der Verwandte auf sein Wohnrecht zwangsweise verzichten?

Wenn er in ein Pfelgeheim übersiedeln muß, wahrscheinlich ja.

Wer zahlt nun die Grundschuld?

Eine Grundschuld zahlt man nicht, ein Darlehen zahlt man.

Ich glaube, da ist ein bisschen was durcheinander gekommen.
Im Ursprungsposting steht folgendes:

Person B besitzt eine Eigentumswohnung mit
eingetragener Grundschuld und einem WOhnrecht
auf Lebzeiten für einen nahen Verwandten.

Ich verstehe das wie folgt:
B = Besitzer einer ETW
X = Wohnrechtsinhaber und naher Verwandter von B
B gehört also die Wohnung, X bewohnt sie

weiter steht dort auch:

B wird zum Pflegefall und erhält Pflegestufe.

Grüße von
Tinchen

Ich glaube, da ist ein bisschen was durcheinander gekommen.

Stimmt, Du hast recht.

Kann das Sozialamt nun von B fordern, dass er die ETW verkauft

Im Extremfall ja. Allerdings würde das Wohnrecht „mitverkauft“ wenn es im Grundbuch eingetragen ist.

oder vemietet?

Das geht wegen des Wohnrechtes ja nicht.

Muss der Verwandte auf sein Wohnrecht zwangsweise verzichten?

Vermutlich nicht. Das hängt davon ab, was im Wohnrechts-Vertrag dazu geregelt ist.

Wer zahlt nun die Grundschuld?

Eine Grundschuld wird nicht bezahlt. Falls die Grundbesitzabgaben gemeint sind, die zahlt vermutlich der Eigentümer.

Was im Wohnrechtsvertrag steht weiß ich leider nicht. Ihc vermute, es existiert gar keiner.

Was muss denn in so einem Wohnrechtsvertrag stehen, damit das Sozialamt das Wohnrecht nicht entziehen kann?

Wer kauft schon eine WOhnung mit Wohnrecht und Grundschuld?

Was passiert, wenn man keinen Käufer findet?

Mit Grundschuld, meine ich die eingetragene Grundschuld. Eine Grundschuld ist - soweit ich weiß, eine Geldschuld, die der Schuldner, in diesem Fall, der Eigentümer der Wohnung an den Gläubiger zurück zahlen muss.

Was ist im Grundbuch eingetragen?

Grundschuld zu Lasten von B (der Person, die Pflegefall wird).

Wohnrecht auf Lebzeiten für Verwandten X.

Allerdings gehört B nur 75% der Wohnung, da der Rest von 25% den Kindern gehört.
(Sorry, hatte ich vergessen zu schreiben)

Was im Wohnrechtsvertrag steht weiß ich leider nicht. Ihc vermute, es existiert gar keiner.

Dann den Notar fragen, der das Wohnrecht eringetragen hat.

Was muss denn in so einem Wohnrechtsvertrag stehen, damit das Sozialamt das Wohnrecht nicht entziehen kann?

Was im Grundbuch steht, kann auch das Sozialamt nicht „entziehen“

Wer kauft schon eine WOhnung mit Wohnrecht und Grundschuld?

Ein rendite-orientierter Investor vielleicht.

Was passiert, wenn man keinen Käufer findet?

Keine Ahnung, Sozialmat fragen.

Mit Grundschuld, meine ich die eingetragene Grundschuld. Eine
Grundschuld ist - soweit ich weiß, eine Geldschuld, die der
Schuldner, in diesem Fall, der Eigentümer der Wohnung an den Gläubiger zurück zahlen muss.

Nö. Eine Grundschuld ist eine dingliche Sicherheit. Wenn kein Darlehen mehr besteht, ist die Grundschuld nur von theroretischem Interesse.

Hallo,
das kommt darauf an, ob:

  • B weiter die ETW bewohnen kann
  • B dann in einer angemessenen Wohnungsgröße lebt
  • B unterhaltspflichtige Angehörige hat, die die Deckungslücke in seiner Versorgung schliessen
  • der Wohnrechtsinhaber einer dieser U-.Pflichtigen ist
  • das Wohnrecht unentgeltlich eingetragen wurde
  • das Wohnrecht die Immobilie (sehr) entwertet
  • das Wohnrecht im Falle der Unentgeltichkeit wie eine Schenkung zu sehen ist
  • der Verdacht bestehen könnte, dass ein absichtlich herbeigeführter Vermögensverfall hinter der Eintragung des Wohnrechts steckt

Die Grundschuld zahlt grundsätzlich der Darlehensnehmer oder ein etwaiger Bürge, können die nicht mehr, wird das „Pfand“ (die ETW) von der Bank verwertet (=Zwangsversteigerung oder „Zwangsverkauf“, z.B. an den Wohnrechtsinhaber, wobei das wieder darauf ankommt, an welchem Rang im Grundbuch das Wohnrecht steht)

Du siehst schon: Deine Schilderung hat etwas wenig Futter :wink:

Gruß vom
Schnabel

Was passiert, wenn man keinen Käufer findet?

Keine Ahnung, Sozialmat fragen.

Hallo,
dann duerfte das Sozialamt die Meinung vertreten, der Kaufpreis muss weiter runter, und zwar eher schnell.
Gruss Helmut

Die Eigentumswohnung könnte zwar verkauft werden,
nur hätte der neue Eigentümer keine Möglichkeit in die Wohnung einzuziehen, solange B darin wohnt.

Denn der Eintrag im Grundbuchamt kann auch durch den Verkauf nicht gelöscht werden.

Bitte beachten: hier ist nur von einem Wohnrecht die Rede.
Wenn B jedoch nicht mehr alleine leben kann, was von amtlicher Stelle bestätigt werden sollte und in ein Pflegeheim müsste, würde die Wohnung frei zur Verfügung stehen.

Gruß