Der Mann ist nach einem schweren Unfall zu Hause zu einem Pflegefall geworden und befindet sich im pflegeheim,da ihn seine frau zu hause nicht alleine versorgen kann.
er und seine frau besitzen ein einfamilienhaus.sollte das ersparte von ihnen aufgebraucht sein,muss dann das haus verkauft werden ,um die heimkosten zu zahlen?
Hallo,
war es ein Arbeitsunfall, dann kommt die Berufsgenossenschaft für die Pflegekosten auf.
War es ein Unfall im privaten Bereich, kommen dafür die gesetzliche Pflegepflichtversicherung, die privat abgeschlossene Pflegezusatzversicherung, die private Unfallversicherung und die Berufsunfähigkeitsversicherung auf. Kapitallebensversicherungen kann man sich auch noch auszahlen lassen.
Es ist in Deutschland, „Sozialstaat“ hin oder her, sicher nicht so, dass man das Risiko der privaten Lebensführung trotz bestehender Möglichkeiten unversichert lässt, von den ersparten Versicherungsbeiträgen ein Haus baut und im Schadensfall die Allgemeinheit zur Kasse bittet, weil man sein so erworbenes Privatvermögen nicht antasten will. Wohnt die Frau allein im EFH, ist es sowieso zu groß. Auch das Sozialamt wird das alles nicht anders sehen.
Gruß
smalbop
Hallo Tatjana_L,
die Pflegekosten werden aus folgenden Quellen bestritten:
- Pflegeversicherung
- Eigene Einkünfte des Bewohners
- Einkünfte des Ehegatten
- sonst. Vermögen der Ehegatten
- zumutbare Einkünfte der Kinder und Verwandten
Bei allen Einküften ab 3. gibt es Grenzen, bis zu denen Leistungen erbracht werden können.
Erst wenn all das nicht reicht, dann greift die Grundsicherung des Staates ein.
Und die sichern sich im Zweifel eine Grundschuld des Eigenheims, um sich bei einem anschließenden Verkauf durch die Erben erbrachte Leistungen zurückzuholen.
Die Ehefrau kann bis dahin beruhigt werden - niemand zwingt sie zu einem Auszug oder Verkauf (auch die Kinder nicht, die bei Heranziehen zu den Pflegekosten bisweilen zahlungsunwillig sind), insofern ist der Grundbesitz (wie gewisse Teilbeträge bei Vermögen, die die Frau später selbst brauchen könnte) nach dem Grundsatz des sog. geschützten Vermögens zugriffsicher.
HTH
G imager
Hallo,
Es ist in Deutschland, „Sozialstaat“ hin oder her, sicher
nicht so, dass man das Risiko der privaten Lebensführung trotz
bestehender Möglichkeiten unversichert lässt, von den
ersparten Versicherungsbeiträgen ein Haus baut und im
Schadensfall die Allgemeinheit zur Kasse bittet, weil man sein
so erworbenes Privatvermögen nicht antasten will.
Wohnt die
Frau allein im EFH, ist es sowieso zu groß. Auch das Sozialamt
wird das alles nicht anders sehen.
Hi, das kann man so nicht sagen!
Es gibt aus dem Jahr 2009 ? (muss ich suchen) ein höchstrichterliches Urteil, dass selbstgenutztes Wohneigentum vom Sozialamt nicht zur Begleichung irgendwelcher Sozialleistungen heran gezogen werden darf.
Das wäre nur möglich, wenn die Ehefrau nicht mit im Grundbuch steht oder falls doch, wenn sie vor dem pflegebedürftigen Ehemann verstirbt.
In dem Fall wird sich das Sozialamt dann wahrscheinlich an die Erben wenden.
MfG ramses90
Gruß
smalbop