Ich habe eine Frage für Verhinderungspflege.
Das Internet ist voll gestopft mit Informationen zum Pflegegeld.
Aber eine Info habe ich nicht gefunden:
Kann man den Betrag für Verhinderungspflege von 1.612€ (ggf. plus anteilig Kurzzeitpflege) grundsätzlich auch dann beanspruchen, wenn das Pflegegeld erst seit dem 15. Juni gezahlt wird?
Oder hat man dann nur Anspruch auf anteilig 7,5 Monate (1.612€ / 12 * 7,5 = 1007,50€)?