Meine Tante, 95, ist blind und bekommt Blindengeld.
Außerdem ist sie leicht Körperbehindert, kann den rechten Arm
nicht heben, hat Rückenprobleme.
Nun hat ihr jemand gesagt, sie habe Anspruch auf „Pflegegeld“.
Stimmt das, hat sie irgendeinen Anspruch? Oder bekommt man
Haushaltshilfe usw. nur bezahlt, wenn man bedürftig ist?
Guten Abend
Prinzipiell hat jeder Anspruch auf Pflegegeld der:
„Wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.“ (unabhängig von seiner finanziellen Situation)
Voraussetzung für die Zahlung von Pflegegeld der Pflegestufe I ist:
Bei Pflegestufe I muss eine erhebliche Pflegebedürftigkeit gem. SGB XI § 15 vorliegen:
* mind. 1x täglich bei mind. 2 Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen der Körperpflege, Ernährung oder der Mobilität
* es sind zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung nötig
(wöchentliche Zeitaufwand der Pflegeperson mind. 1,5 Std./Tag im Durchschnitt).
Für die Pflegestufe I ist somit Voraussetzung, dass Personen, bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens 1x täglich der Hilfe angewiesen sind und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen. Zeitlicher Mindestaufwand: 90 Minuten täglich (im Wochendurchschnitt); hierbei müssen auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen.
Dadurch, dass sie die voraussetzungen nicht erfüllt (hierbei müssen auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen) gibt es keine Möglichkeit Pflegegeld zu beziehen. Die Voraussetzungen werden jedoch zur Zeit überarbeitet, es kann also durchaus sein, dass die Grundpflege weniger gewichtet wird. Dennoch würde ich empfehlen sobald eine Veränderung eintritt, selbst wenn die 45 Minuten nicht erreicht werden, einen Antrag auf Pflegestufe bei der zuständigen Krankenkasse zu stellen…