Guten Tag,
ich bin 40j alt und wohne im eigenen Haushalt im Haus meiner Mutter,die im Obergeschoss wohnt.
Ich bin nach Verkehrsunfall Komplett Gelähmt ab TH 11/12 mit Blasen-und Mastdarmlähmung.
Die Anfangsjahre wohnte ich allein in Berlin und wurde von meiner damaligen freundin gepflegt.
bekam in Berlin das Landespflegegeld (Pflegestufe 0)
Nach trennung von meiner freundin zog ich zu Muttern ins Haus,dies lag im anderen Bundesland (Brandenburg)
Hier mussten wir erneut bei der KK Pflegestufe 1 beantragen.Der MDK hat das natürlich wieder so eingefädelt das die Minuten für eine Pflegestufe nicht ausreichen.
So durfte ich zb. nur 1x am Tag gewaschen werden.Duschen garnicht und Baden 3x in der Woche.
3x Stuhlgang /Woche und richten der Kleidung 0,wechseln der Vorlagen 0,2x /woche Reinigen der Wohung (habe einen Hund)
Die Ablehung des MDK habe ich vorm Soz.Gericht anfechten müssen und hier traf ich auf einen Richter,der Gelähmte mit Blasen-und Mastdarmlähmung mit seiner Altersschwachen Schwiegermutter vergleicht.
Er meinte zu mir,sie brauchen mir nichts vormachen,ich habe eine 90jährige Schwiegermutter und weis was sie noch kann und was nicht.
Meine Klage wurde damals abgelehnt bzw habe ich diese zurückgenommen. (2005)
Jetzt weis ich von meinen Nachbarn (72) das er und seine Frau beide die Pflegestufe 1 bekommen haben.Beide sind noch Fit ,nur seine Frau ist etwas zittrig auf den Beinen.
Nun Frag ich mich ,ob sowas normal ist…ist das Willkür das man mir die Pflegestufe 1 verwährt und andere die noch Selbstständig sind,bekommen diese ohne einklagen zu müssen…gehts hier nach Sympathie ?
Sollte ich nach Jahren nochmals Pflegestufe 1 beantragen,oder ist es aussichtslos ?
Gruß Erik