Pflegegeld / Querschnittlähmung mit Bla.-Mastdarml

Guten Tag,
ich bin 40j alt und wohne im eigenen Haushalt im Haus meiner Mutter,die im Obergeschoss wohnt.
Ich bin nach Verkehrsunfall Komplett Gelähmt ab TH 11/12 mit Blasen-und Mastdarmlähmung.
Die Anfangsjahre wohnte ich allein in Berlin und wurde von meiner damaligen freundin gepflegt.
bekam in Berlin das Landespflegegeld (Pflegestufe 0)
Nach trennung von meiner freundin zog ich zu Muttern ins Haus,dies lag im anderen Bundesland (Brandenburg)
Hier mussten wir erneut bei der KK Pflegestufe 1 beantragen.Der MDK hat das natürlich wieder so eingefädelt das die Minuten für eine Pflegestufe nicht ausreichen.
So durfte ich zb. nur 1x am Tag gewaschen werden.Duschen garnicht und Baden 3x in der Woche.
3x Stuhlgang /Woche und richten der Kleidung 0,wechseln der Vorlagen 0,2x /woche Reinigen der Wohung (habe einen Hund)
Die Ablehung des MDK habe ich vorm Soz.Gericht anfechten müssen und hier traf ich auf einen Richter,der Gelähmte mit Blasen-und Mastdarmlähmung mit seiner Altersschwachen Schwiegermutter vergleicht.
Er meinte zu mir,sie brauchen mir nichts vormachen,ich habe eine 90jährige Schwiegermutter und weis was sie noch kann und was nicht.
Meine Klage wurde damals abgelehnt bzw habe ich diese zurückgenommen. (2005)
Jetzt weis ich von meinen Nachbarn (72) das er und seine Frau beide die Pflegestufe 1 bekommen haben.Beide sind noch Fit ,nur seine Frau ist etwas zittrig auf den Beinen.
Nun Frag ich mich ,ob sowas normal ist…ist das Willkür das man mir die Pflegestufe 1 verwährt und andere die noch Selbstständig sind,bekommen diese ohne einklagen zu müssen…gehts hier nach Sympathie ?
Sollte ich nach Jahren nochmals Pflegestufe 1 beantragen,oder ist es aussichtslos ?

Gruß Erik

Hallo Erik,
ersteinmal bin ich fassungslos,wie Du abgebügelt wurdest vom Soz.-Gericht und der Pflegekasse.
Ich vermute, dass Du zuviele Zugeständnisse gemacht hast,was Du kannst und was nicht.
Großer Fehler prinzipiell kannst Du fast gar nichts.
Jetzt zu den Fakten, da Du ab Brustkorb gelähmt bist, nehme ich an Du sitzt im Rollstuhl, Du kannst nicht alleine in die Dusche, wer wechselt die Vorlagen oder Windeln? Wie kommst Du alleine vom Rollstuhl ins Bett? Wie ziehst Du dich an? Du hast nehme ich an keine Kontrolle ob Stuhlgang oder Harn kommt? Wenn Du mir alles schreibst, was Du nicht kannst, gebe ich Dir auf jeden Fall Tipps wie Du die Pflegestufe bewilligt bekommst, hier müßte sogar sogar Pflegestufe II möglich sein.
Fakt ist die MDK Mitarbeiter sind keine Freunde egal wie scheinbar freundlich sie sind.
Hier sind Scham und mögliche Zugeständnisse von deiner Seite völlig fehl am Platze. Hier zählen nur Fakten und Du musst davon ausgehen, dass vielleicht jemand in deiner Situation viel weniger kann und das sollen sie dir ersteinmal beweisen.
Also auf jeden Fall Pflegestufe beantragen, wenn sie fragen, warum du solange gewartet hast, du hattest bisher Hilfe jetzt nicht mehr. Auf jeden Fall muss bei der Feststellung vom Mdk jemand zusätzlich anwesend sein. Wieviel Prozent schwerbehindert bist Du?
Herzlichen Gruß Gaby

Hallo Erik,

Im Moment bin ich grade für ein paar Tage im Urlaub, habe deshalb nicht so viel Zeit zum antworten. Nur soviel: auf alle Fälle neu Pflegegeld beantragen, gleichzeitig Mitglied im VDK werden und damit eine rechtliche Unterstützung und anwaltliche Vertretung haben! Pflegegeld steht Ihnen definitiv zu, Sie können das auch ein paar Mal im Jahr beantragen, jedesmal Widerspruch einlegen wenn es abgelehnt wird und vor Gericht ziehen - man soll die Kassen auch nicht mit dieser Einschüchterungspolitik durchkommen lassen!
Ich melde mich gern nächste Woche noch mal, wenn Sie mehr Infos brauchen!

Gruß
Karolin

Hallo Erik,

ja das hört sich wirklich so an, als wenn man hier nochmal tätig werden muss. Deine Situation ist aber für mich zu speziell, da kann ich leider wirklich nicht helfen. Ich drücke dir die Daumen, dass du hier noch etwas erreichen kannst.

Herzliche Grüße

Axel

Hallo Erik,
grundsätzlich kann man jederzeit eine neue Pflegestufe beantragen. Wenn du bereits Hilfe zur Pflege vom Sozialamt erhälst, würde eine Pflegestufe jedoch nichts an deiner Versorgung ändern. Ob die Pflegekasse oder das Sozialamt die Leistungen bezahlt, ist ja eigentlich egal. Trotzdem kannst du gern eine Pflegeberatung deiner Pflegekasse in Anspruch nehmen. Das ist eine neutrale Beratung, die individuell auf deine Situation zugeschnitten ist. Dort erhälst du Tips für die eventuell erneut bevorstehende Begutachtung. Die Beratung ist kostenlos!
Viele Grüße und alles Gute!
Katrin

Hallo Erik,

bitte versuche er erneut.
Ich weiß zwar nicht wie lange der letzte Versuch her ist, aber ein Versuch ist es immer wert.
Und so wie du deine Behinderung beschrieben hast müsste eine Pflegestufe 1 doch auf jeden Fall drin sein.

Dazu musst du täglich min. 46 Minuten durch eine andere Person „gepflegt“ werden.
Es gibt zu den Richtlinien nach denen der MDK beurteilt auch einiges im Netz zu finden, wo du dir vorher gut Gedanken machen kannst, bei welchen Punkten du HIlfe benötigst und bei welchen du selbstständig klar kommst.
Vielleicht sollte beim MDK Besuch eine Vertrauensperson deiner Seite anwesend sein um dich zu unterstützen.
Zur Not besuche vorher eine Pflegeberatungsstelle. Es gibt eigentlich in jedem Rathaus ein „unabhängiges“ Pflegeberatungsbüro… die dich sicherlich zur Not auch begleiten.

Alternativ (um an Assistenz zu kommen, was ja vermutlich das Ziel der Einstufung in die Pflegestufe ist) erkundige dich bei deinem örtlichen Sozialamt nach Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft.

Viel Erfolg!!!

Hallo Mickyklaus,

ich würde auf alle Fälle nochmal einen Antrag stellen. Nach der Zeit hat sich da einiges getan. Auch würde ich an deiner Stelle mich an einen Sozialverband wenden. Ich empfehle ganz oft den Sozialverband, sie haben mir damals sehr geholfen. Der Beitritt war es echt Wert.

Kämpfe für dein Recht. Im Sozialverband steht jemand hinter dir der sich wirklich auskennt. Deiner Schilderung nach hast du ein Anrecht auf Pflege.

LG Michaela

Guten Tag,
ich bin 40j alt und wohne im eigenen Haushalt im Haus meiner
Mutter,die im Obergeschoss wohnt.
Ich bin nach Verkehrsunfall Komplett Geläh nicht ausreichen.
So durfte ich zb. nur 1x am Tag gewaschen werden.Duschen
garnicht und Baden 3x in der Woche.
3x Stuhlgang /Woche und richten der Kleidung 0,wechseln der
Vorlagen 0,2x /woche Reinigen der Wohung (habe einen Hund)
Die Ablehung des MDK habe ich vorm Soz.Gericht anfechten
müssen und hier traf ich auf einen Richter,der Gelähmte mit
Blasen-und Mastdarmlähmung mit seiner Altersschwachen
Schwiegermutter vergleicht.
Er meinte zu mir,sie brauchen mir nichts vormachen,ich habe
eine 90jährige Schwiegermutter und weis was sie noch kann und
was nicht.
Meine Klage wurde damals abgelehnt bzw habe ich diese
zurückgenommen. (2005)
Jetzt weis ich von meinen Nachbarn (72) das er und seine Frau
beide die Pflegestufe 1 bekommen haben.Beide sind noch Fit
,nur seine Frau ist etwas zittrig auf den Beinen.
Nun Frag ich mich ,ob sowas normal ist…ist das Willkür das
man mir die Pflegestufe 1 verwährt und andere die noch
Selbstständig sind,bekommen diese ohne einklagen zu
müssen…gehts hier nach Sympathie ?
Sollte ich nach Jahren nochmals Pflegestufe 1 beantragen,oder
ist es aussichtslos ?

Gruß Erik