Pflegegeld / Schwerbehindertenausweis

Hallo,

Mein Schwiegervater leidet unter Demenz, die sehr schnell zunimmt.
Ein Pflegeantrag ist gestellt, der MDK war da, wir warten auf den
Bescheid.

Nun habe ich gehört, das man auch für Demenzkranke einen Schwerbehinderten-Ausweis beantragen kann,
womit man von Rundfunkgebühren befreit und auch verbilligte
Nahverkehrsmittel in Anspruch nehmen kann, wenn die auf dem
dem Ausweis vermerkt ist.
Vater kann zum Beispiel gar nichts mehr alleine machen,
Mutter muss immer bei ihm sein.

Weiß jemand näheres darüber?
Ist dieser Ausweis nur von der Pflegestufe oder vom geringfügigen
Familieneinkommen abhängig?
Ich gebe zu, ich habe davon noch nie gehört.

Von der Rezeptgebühr sind sie bereits befreit.
Unter der „GEZ“ kann ich auch nichts näheres darüber erfahren,
die schreiben sehr kompliziert.

Liebe Grüße
Brigitte

Hallo,
Auch Hallo,

Bis vor 3 Jahren habe ich auch eine ehemalige Lebensgefährtin die nach einem Schlaganfall halbseitig gelähmt war, gepflegt. Pflegestufe II. Ich denke ich kann etwas dazu beisteuern.

Mein Schwiegervater leidet unter Demenz, die sehr schnell
zunimmt.
Ein Pflegeantrag ist gestellt, der MDK war da, wir warten auf
den
Bescheid.

Bitte den Bescheid genau überprüfen, vor allem was die Zeitwerte betrifft. Vom Fingernagelschneiden über kämmen, tägliches Haarewaschen, evtl. tägl. Baden etc. etc.

Nun habe ich gehört, das man auch für Demenzkranke einen
Schwerbehinderten-Ausweis beantragen kann,

Dann, wenn er auf eine Pflegestufe eingestuft wurde, oder er einen Schwerbehinderten-Ausweis mit soundsoviel Prozent körperliche Beeinträchtigung etc.nachweisen kann

womit man von Rundfunkgebühren befreit

gibt es nur noch, wenn die Person sich nicht mehr in der Öffentlichkeit alleine bzw. auch nicht mit Betreuung bewegen kann, d.h. ständig sich zu Hause aufhält.

und auch verbilligte

Nahverkehrsmittel in Anspruch nehmen kann, wenn die auf dem
dem Ausweis vermerkt ist, gibt es aufgrund der Einstufung der Höhe vom Grad der Behinderung ab ??? Prozent automatisch, bzw. nach vorheriger Anforderung
Vater kann zum Beispiel gar nichts mehr alleine machen,

kann er sich noch alleine anziehen, alleine zur Toil. gehen, Haare kämen, Brot schmieren etc. ???

Mutter muss immer bei ihm sein.

Weiß jemand näheres darüber?

Ist dieser Ausweis nur von der Pflegestufe oder vom
geringfügigen
Familieneinkommen abhängig?

Vom Prozentgrad der Behinderung, wobei die Pflegestufe nichts mit dem Schwerbehindertenausweis gemein hat. Ein Schwerbehinderausweis kann jeder bekommen, der irgendeine Behinderung hat, daß kann nach einem Herzinfarkt genauso zutreffen, wie z. B. mit einer Beinprothese.
Jeder, der tagtäglich auf fremde Hilefe angewiesen ist, kann eine Pflegestufe beantragen; hierbei zählt der tägliche Minutenaufwand an Pflege.

Ich gebe zu, ich habe davon noch nie gehört.

Von der Rezeptgebühr sind sie bereits befreit.

Jeder, der an einer chronischen Krankheit leidet, d. h. der alle vierteljahre
wg. ein und derselben Krankheit einen Arzt aufsucht, kann sich seine Krankheit als chronisch bescheinigen lassen, gibt diese Bescheinigung bei seiner Krankenkasse ab - bekommt eine neue Einstufung und braucht dann zukünftig nur noch 1 % seines Jahreseinkommens an zusätzlichen Rezeptgebühren bezahlen.

ACHTUNG
Das betrifft allerdings nur die verschreibungspflichtigen Medikamente.

Unter der „GEZ“ kann ich auch nichts näheres darüber erfahren,
die schreiben sehr kompliziert.

Bin ich bereits oben drauf eingegangen.

Liebe Grüße
Brigitte

Hoffe ich konnte etwas helfen.

herzl. Grüße

roger61267

Hallo Brigitte,
zum Pflegegeld kann ich nicht so viel sagen wie mein Vorredner Rudi. Doch über das Verfahren für einen Schwerbehindertenausweiß weiß ich Bescheid.
Bei deinem zuständigen Amt für soziale Angelegenheit, früher Hauptfürsorgestelle, kannst du anrufen und dir einen Antrag für deinen Vater schicken lassen. Dieser Antrag umfaßt mehrere Seiten. Ich empfehle dir allerdings, mit deinem bzw. dem Hausarzt deines Vaters darüber vorher zu sprechen das er darüber Bescheid weiß dass da was kommt.
In dem Antrag selbst mußt du halt alles angeben. Den ganzen „Lebenslauf“ und vor allem die ganze Krankheitsgeschichte(n). Hierbei können auch andere Krankheiten wie Schwerhörigkeit, nicht mehr gut Sehen, nicht mehr gut laufen etc. auch eine große Rolle spielen. Je mehr du angeben kannst, um so höher kann die Prozentuale Einstufung sein.
Die Merkzeichen G für Gehbehindert, H für hilflos, B für eine Begleitperson etc. werden in der Regel vom Amt alleine vergeben. Diese Merkzeichen sind dann, wie du schon erwähnt hast, wichtig für z.B. die Befreiung der Rundfunk- und Fernsehgebühren, freie Fahrt für die Begleitperson. Z.B. bei 100%-iger Einstufung und Merkzeichen H kannst dein Vater dann mit sämtlichen Nahverkehrsmitteln in ganz Deutschland gratis fahren.
Sollte dieser Bescheid nicht zu deiner Zufriedenheit ausfallen, dann darfst du dich ruhig bei mir privat melden. Ich kann dir genau sagen wie wann und was dann noch unternommen werden kann. Nur keine Scheu. Das Wissen der anderen zu nutzen ist bei Gott keine Schande. Auf solch einem Wege zu helfen tue ich recht gerne.
MfG
Hans13

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Hallo Hans, hallo Rudi,

danke für eure schnellen Antworten.

Ich denke ich warte erst mal ab, ob und wie Vater eingestuft wird.
So viel Ermäßigungen kann ich gar nicht erkennen, lohnt sich der ganze Aufwand denn überhaupt? Sorry Hans, das dachte ich jetzt so spontan.

>>kann er sich noch alleine anziehen, alleine zur Toil. gehen, Haare kämen, Brot schmieren etc. ???>>

Also er könnte es schon, Rudi, aber er tut es nicht, das ist ja das Problem. Du musst ihn praktisch an die Hand nehmen und ihn ins Badezimmer führen und ihm auch dort alles haarklein sagen, was er machen muss. Dabei wird er oft aggressiv, wenn er es überhaupt tut. Meint immer, er könne alles alleine. Das dauert alles sehr lange und kostet natürlich Nerven.
Er isst auch nur, was er hingestellt bekommt, Brote schmieren kann er längst nicht mehr.
Dazu fragt er laufend das gleiche und ist zeitlich desorientiert,
erkennt auch viele Bekannte nicht mehr.

Was mich wundert, er löst Kreuzworträtsel mit links.

Aber ich weiß, es kommt nur auf die Pflegezeiten an.

Liebe Grüße
Brigitte