Hallo,
Auch Hallo,
Bis vor 3 Jahren habe ich auch eine ehemalige Lebensgefährtin die nach einem Schlaganfall halbseitig gelähmt war, gepflegt. Pflegestufe II. Ich denke ich kann etwas dazu beisteuern.
Mein Schwiegervater leidet unter Demenz, die sehr schnell
zunimmt.
Ein Pflegeantrag ist gestellt, der MDK war da, wir warten auf
den
Bescheid.
Bitte den Bescheid genau überprüfen, vor allem was die Zeitwerte betrifft. Vom Fingernagelschneiden über kämmen, tägliches Haarewaschen, evtl. tägl. Baden etc. etc.
Nun habe ich gehört, das man auch für Demenzkranke einen
Schwerbehinderten-Ausweis beantragen kann,
Dann, wenn er auf eine Pflegestufe eingestuft wurde, oder er einen Schwerbehinderten-Ausweis mit soundsoviel Prozent körperliche Beeinträchtigung etc.nachweisen kann
womit man von Rundfunkgebühren befreit
gibt es nur noch, wenn die Person sich nicht mehr in der Öffentlichkeit alleine bzw. auch nicht mit Betreuung bewegen kann, d.h. ständig sich zu Hause aufhält.
und auch verbilligte
Nahverkehrsmittel in Anspruch nehmen kann, wenn die auf dem
dem Ausweis vermerkt ist, gibt es aufgrund der Einstufung der Höhe vom Grad der Behinderung ab ??? Prozent automatisch, bzw. nach vorheriger Anforderung
Vater kann zum Beispiel gar nichts mehr alleine machen,
kann er sich noch alleine anziehen, alleine zur Toil. gehen, Haare kämen, Brot schmieren etc. ???
Mutter muss immer bei ihm sein.
Weiß jemand näheres darüber?
Ist dieser Ausweis nur von der Pflegestufe oder vom
geringfügigen
Familieneinkommen abhängig?
Vom Prozentgrad der Behinderung, wobei die Pflegestufe nichts mit dem Schwerbehindertenausweis gemein hat. Ein Schwerbehinderausweis kann jeder bekommen, der irgendeine Behinderung hat, daß kann nach einem Herzinfarkt genauso zutreffen, wie z. B. mit einer Beinprothese.
Jeder, der tagtäglich auf fremde Hilefe angewiesen ist, kann eine Pflegestufe beantragen; hierbei zählt der tägliche Minutenaufwand an Pflege.
Ich gebe zu, ich habe davon noch nie gehört.
Von der Rezeptgebühr sind sie bereits befreit.
Jeder, der an einer chronischen Krankheit leidet, d. h. der alle vierteljahre
wg. ein und derselben Krankheit einen Arzt aufsucht, kann sich seine Krankheit als chronisch bescheinigen lassen, gibt diese Bescheinigung bei seiner Krankenkasse ab - bekommt eine neue Einstufung und braucht dann zukünftig nur noch 1 % seines Jahreseinkommens an zusätzlichen Rezeptgebühren bezahlen.
ACHTUNG
Das betrifft allerdings nur die verschreibungspflichtigen Medikamente.
Unter der „GEZ“ kann ich auch nichts näheres darüber erfahren,
die schreiben sehr kompliziert.
Bin ich bereits oben drauf eingegangen.
Liebe Grüße
Brigitte
Hoffe ich konnte etwas helfen.
herzl. Grüße
roger61267